Frage zum häuslichen Arbeitszimmer

  • Ich habe in steuerliches Problem und weiss nicht, ob man dieses häusliche Arbeitszimmer absetzen kann.
    Ich hab ein Gewerbe in Ort A angemeldet ( im Haus meiner Eltern) Dort habe ich aber nur ein Lager für Akten, kein benoetigtes Internet, kein eigener Telefonanschluss, etc.
    Dort ist Auch ein anderes Finanzamt zuständig.
    Ich brauche für mein Gewerbe nur Telefon, Internet, etc. Hab keinen Publikumsverkehr.
    Zu Hause habe ich ein eingerichtetes Homeoffice.
    Meine Frage, kann ich dieses von der Steuer als Arbeitszimmer absetzen ?
    Das Problem hat sich bis jetztnicht ergeben, denn ich bin im letzten Jahr umgezogen.
    Ich weiss, dass die Einkommenssteuereeklaerung an das haeusliche Finanzamt geht und die Gewinnermittlung und die gesonderte Feststellung des Einkommens ans andere.
    Aber wie ist das mit dem häuslichen Arbeitszimmer und der Absetzbarkeit ?
    Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen

  • die Gewinnermittlung und die gesonderte Feststellung des Einkommens ans andere.
    Aber wie ist das mit dem häuslichen Arbeitszimmer und der Absetzbarkeit ?


    hallo littlebonsai,
    Anteilige Aufwendungen (Miete, Strom, Wasser, Erhaltungsaufwand etc.) für das "häusliche Arbeitszimmer" fließen, ebenso wie die Kosten für Telekommunikation in die EÜR oder GuV ein.
    Schließlich wird es:
    zum Erstellen von Angeboten,
    zum Erstellen von Rechnungen,
    Überprüfen von Lieferantenangeboten u. Rechnungen,
    Betriebswirtschaftlichen Analysen,
    Erstellen der Buchhaltung benötigt.
    Wichtig:
    Größe Arbeitszimmer, (qm)
    kein Durchgangszimmer,
    Wohnfläche einschl. Arbeitszimmer, (qm)
    Arbeitszimmeranteil %
    Ansatz 100% (BFH v. 12.02.1988 BstBl. II Seite 764)


    Gruß



    Ebenso wäre zu überlegen, Kosten für den Lagerraum bei den Eltern als Betriebsausgaben geltend zu machen.

  • Hallo maxi_floor,


    Schließlich wird es:
    zum Erstellen von Angeboten,
    zum Erstellen von Rechnungen,
    Überprüfen von Lieferantenangeboten u. Rechnungen,
    Betriebswirtschaftlichen Analysen,
    Erstellen der Buchhaltung benötigt.


    Woher ziehst du diese Informationen? Der TE hat hierzu keine Aussagen getroffen (deine Vermutung hat aber einen hohe Wahrscheinlichkeit, da nach Aussagen des TE Telefon und Internet ausreichen). Ob ein Arbeitszimmer voll oder nur mit der Pauschale von 1.250 € oder überhaupt nicht ansetzbar ist, kann aus den Informationen vom TE nicht endgültig beantwortet werden (du hast richtigerweise auf die Problematik Durchgangszimmer hingewiesen. Weiter muss für die Familie noch genügend Wohnraum zur Verfügung stehen etc.). Nur bei möglichem vollem Ansatz ist deine Aufstellung korrekt.


    Ebenso wäre zu überlegen, Kosten für den Lagerraum bei den Eltern als Betriebsausgaben geltend zu machen


    Dies geht doch nur, wenn Aufwendungen entstanden sind! Überlegen. ob man "irgend etwas ansetzen kann" ist steuerlich nicht möglich. Kosten der Eltern zählen hier jedenfalls nicht, wenn der TE sich nicht an den Kosten des Haushalts beteiligt.

  • Ouh . im Programm Steuer 2015- für die Einkommensteuer wurde ein wesntlicher Teil geändert.


    Es gibt wohl den EIntrag häusliches Arbeitszimmer nicht mehr. In 2013 konnte ich dies noch wunderbar eintragen.

    Einmal editiert, zuletzt von SAMM () aus folgendem Grund: Der Beitrag wurde irrtümlich in MEIN BÜRO eingestellt, hierin jetzt verschoben. SAMM

  • Wo ist die Eingabe Maske hin in Steuer2015 // für meine Steur 2014 finde ich diese nicht und habe auch jetzt noch einige Büromöbel gekauft.


    Für die Steur 20143 konnte ich das noch sauber angeben, musste es aber dem Finanzamt mit Grundriss nachweisen.
    In Steuer2015 ist dies unter allgemeine Ausgaben? Fail!!
    Ich bin Selbständig und habe ein eigens eingerichtetes Arbeitszimmer in der Wohnung, das sind Betriebsausgaben pur.


    Gesamtgröße der Wohnung = 100% Arbeitszimmer = 25.5% der Größe. Alle Kosten:
    - Abfallgebühren
    - Stromgebühren
    - Miete
    - Heizung


    Fallen zu 25,5% an und wurden jetzt immer geltend gemacht in den letzten Jahren. // Aus Kullanz nehme ich einige Kosten nicht noch zusätzlich auf.

  • Ich bin Selbständig und habe ein eigens eingerichtetes Arbeitszimmer in der Wohnung, das sind Betriebsausgaben pur.


    Immobilien -> weitere Vermietung u. Verpachtung -> Untervermietung -> 1 Untervermietung von gemieteten Räumen ?
    Selbständig: Arbeitszimmer
    Selbständig...Gewerbebetrieb?
    geht dann auch über GuV o. EÜR SKR03 4200 ff. Raumkosten

  • Bei Miete & Pacht? Na erst hatte ich es bei Allegmeinen Ausgaben gefunden und... jetzt ... habe ich wohl irgendwie übergeordnet bei BEtriebsausgaben noch ein Häkschen gefunden und konnte das häusliche Arbeitszimmer wieder aktivieren ^^ :) sowas


    Es ist ja kein ausserhäusliches Arbeitszimmer ^^


    Also echt siehe da. jetzt ist es in der linken spalte über Miete / Pacht !!!