Verhältnis Heizkostenanteil/Warmwasseranteil

  • Ich erfasse die Heizkosten mittels Wärmemengenzähler, die Warmwasserkosten mittels m³ Warmwasser und Heizkostenformel. Das Ergebnis in der Abrechnung soll 97,22% Heizkostenanteil und 2,78% Warmwasseranteil sein! Bei der Heizung sind es 10868 kWh, beim Warmwasser 7899 kWh das entspricht etwa 58%/42%! Wo kann der Fehler liegen?

  • Normalerweise liegt der Warmwasseranteil zwischen 8 % und 10 % .
    Übrigens:
    Bei Zentralheizungen muss ab Januar 2014 der die Warmwasserzeugung benötigte Energieanteil mittels eines Wärmezählers erfasst werden. Die bisherige Praxis der rechnerischen Ermittlung ist dann nicht mehr zulässig. Damit ebnet sich für die Wohnungswirtschaft der Weg zu transparenteren Nebenkostenabrechnungen.

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  • Wir haben eine Zirkulation für Warmwasser und ein KfW 55 Gebäude. Bei uns liegt der Warmwasseranteil teils ebenso deutlich über 50%. Wie man auf nur 8-10% kommt, kann ich mir immer noch nicht vorstellen. Da müsste man ein extrem schlecht gedämmtes Gebäude haben, oder Eigentümer, die sehr sparsam mit Warmwasser umgehen. Vielleicht auch extrem große Wohnungen, in denen wenig Leute wohnen.

  • "Abtrennung der Kosten der Erwärmung von Warmwasser
    Wenn die Heizungsanlage auch das Warmwasser erwärmt, müssen die dadurch entstehenden Kosten von den Heizkosten abgetrennt werden. Im Idealfall werden die Energiemengen für Wassererwärmung und Heizen mit separaten Wärmezählern erfasst. Die Kosten werden dann, ähnlich wie bei der Nutzergruppentrennung, auf Heizung und Warmwasserbereitung verteilt.
    Oftmals sind aber keine Wärmezähler für die Messung der Warmwasserkosten vorhanden. Wenn die Menge des erwärmten Wassers bekannt ist, kann die nötige Energiemenge nach der in § 9 Heizkostenverordnung enthaltenen Formel berechnet werden. Nur in wenigen Ausnahmen, in denen die Menge des erwärmten Wassers aus technischen Gründen nicht durch Wärme- oder Wasserzähler gemessen werden können, dürfen pauschal 18 % der Gesamtkosten für die Warmwassererwärmung angesetzt werden. Die 18-%-Regelung entfällt jedoch bei Abrechnungen, deren Zeitraum am 1. Januar 2009 oder später beginnt. Nun gilt hier die Regel 32 kWh pro m² pro Jahr. Zu beachten ist auch, dass in Deutschland seit 2014 der Energieanteil für die Warmwasseraufbereitung mit einem Wärmemengenzähler erfasst werden muss."


    Bei uns liegt der Warmwasseranteil der Heizkosten bei 11 %

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