Gebuchte Kinderbetreuungskosten ergeben unterschiedliche Beträge bei EÜR in Eikommenssteuer und Gewerbesteuer

  • Hallo


    Ich hab ein kleines Problem


    Im Gewerbe meiner Frau (in der EÜR) habe ich die Kinderbetreuungskosten die entstehen weil meine Frau selbständig ist als ausgaben erfasst. Da gibg es sogar ein Konto dafür (irgendwas mit 9xxx)


    Führe ich nun die Berechnung der Gewerbesteuer aus werden die Kosten entsprechend berücksichtigt und ich lande unter der Grenze von 24500


    Bei der Übernahme der EÜR in die Einkommenssteuer werden diese Ausgaben nicht berücksichtigt, weswegen das Programm dann eine Eingabe des Gewerbesteuermessbetrages und der tatsächlich angefallenen Gewerbesteuer will.


    Reicht es wenn ich da einfach 0 eintrage oder muß ich die Kinderbetreuungskosten komplett raus lassen.


    Dazu noch eine Frage. Würde mir mein Arbeitgeber die Kinderbetreuungskosten zahlen indem er diese direkt an den Kindergarten und die Mittagsbetreuung überweist, wäre das komplett steuerfrei.
    Gibt es keine Buchung die das im Gewerbe auch so wiederspiegelt, sonst wird ja ein Selbsttändiger im Vergleich zum Angestellten schlechter gestellt?


    Danke und Grüße


    Moon

    • Offizieller Beitrag

    Im Gewerbe meiner Frau (in der EÜR) habe ich die Kinderbetreuungskosten die entstehen weil meine Frau selbständig ist als ausgaben erfasst.

    ?(


    § 10 Absatz 1 Nr. 5 EStG


    Fazit zur Neuregelung der Kinderbetreuungskosten - Quelle: haufe.de


    alt:
    Kinderbetreuungskosten buchen