Zoll Einfuhrumsatzsteuer - Vorsteuer geltend machen

  • Ich muss dieses Thema noch mal aufgreifen, denn meiner Meinung nach kann es so nicht passen.
    Folgendes:
    Kauf der Ware aus einem EU-Mitgliedstaat. Rechnung inkl. Versandkosten wird bezahlt und von mir verbucht.
    Bei der Lieferung der Ware kommt der Zoll mit der Einfuhrumsatzsteuer ins Spiel:
    Abholung der Ware bei der Deutschen Post und Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer (7% da es sich um Ware handelt, die zu 7% versteuert wird)
    Da ich sonst über Buchungskategorie 2 buchen, stelle ich MB auf Buchungskategorie 3 um und buche unter Konto 1588 Einfuhrumsatzsteuer den von mir bei der Deutschen Post bezahlten Betrag - soweit so gut.
    Aber...:
    Für die von mir bezahlte Einfuhrumsatzsteuer möchte ich den Vorsteuerabzug gelten machen, da ich als Unternehmer dazu berechtigt bin. Schaue ich mir das Konto 1588 genauer an, sehe ich aber, dass dort 0% hinterlegt ist. Ich müsste jedoch den von mir bezahlten Betrag (Warenwert x 7% als Vorsteuer) in Abzug bringen.
    Sehe ich das falsch? Welche Lösung schlagt ihr vor?

    Einmal editiert, zuletzt von SAMM () aus folgendem Grund: Abgetrennt vom Linkthema

  • Sehe ich das falsch?


    Ja ;)
    Wenn Du den gezahlten Betrag per Splittbuchung buchst und dann einmal den Rechnungsbetrag und als 2. Splittbuchung die Einfuhrumstatzsteuer 1588 auswählst, erscheint der dort eingetragene Betrag unter Abziehbare Vorsteuerbeträge in Zeile 58 entstandene Einfuhrumsatzsteuer. Hier bucht MB automatisch und korrekt den Betrag, den Du unter 1588 verbucht hast.
    Ich füge mal einen Sreen der Voranmeldung an (Betrag 200,-- Einfuhrumsatzsteuer 7% = 14,--)

  • Zitat

    Zoll aus einem EU Mitgliedsstaat?

    Vatikan


    Zitat

    Wenn Du den gezahlten Betrag per Splittbuchung buchst und dann einmal den Rechnungsbetrag und als 2. Splittbuchung die Einfuhrumstatzsteuer 1588 auswählst, erscheint der dort eingetragene Betrag unter Abziehbare Vorsteuerbeträge in Zeile 58 entstandene Einfuhrumsatzsteuer. Hier bucht MB automatisch und korrekt den Betrag, den Du unter 1588 verbucht hast.
    Ich füge mal einen Sreen der Voranmeldung an (Betrag 200,-- Einfuhrumsatzsteuer 7% = 14,--)


    Der gezahlte Betrag für die Ware wird aber z.B. am 01.04.15 in meiner Buchführung auftauchen und die Einfuhrumsatzsteuer am 06.05.15 und es werden verschiedene Konten belastet (Kreditkarten + Umsatzkonto). Splittbuchung somit nicht möglich.

  • Kauf von Ware aus dem Vatikan: Belastung meines Kontos am 01.04.2015
    Lieferung der Ware am 05.05.2015 durch die Deutsche Post. Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer am 05.05.2015 in der Postfiliale über meine Kundenkarte. Belastung des Kontos am 06.05.2015 durch die Abbuchung von der Post (Kundenkarte).

  • Moin,
    dann ist das nicht mit einer Splittbuchung zu machen.
    Die Zuordnung der Zahlung zur ER dürfte ja klar sein. Buchung 1.4.2014
    2. Buchung 6.5.2015 buchst Du als Ausgabe und wählst als Kategorie 1588 bezahlte Einfuhrumsatzsteuer.
    Einen Prozentsatz musst Du nirgends hinterlegen, Du gibt den Betrag an und fertig.


    Wo ist das Problem?

  • Hallo,


    Kauf der Ware aus einem EU-Mitgliedstaat. Rechnung inkl. Versandkosten wird bezahlt und von mir verbucht.
    Bei der Lieferung der Ware kommt der Zoll mit der Einfuhrumsatzsteuer ins Spiel:


    damit aber eben nicht EU, sondern übriges Ausland! Für die ZM zu beachten - Vatikan gehört nicht zur EU

  • Moin,
    dann ist das nicht mit einer Splittbuchung zu machen.
    Die Zuordnung der Zahlung zur ER dürfte ja klar sein. Buchung 1.4.2014
    2. Buchung 6.5.2015 buchst Du als Ausgabe und wählst als Kategorie 1588 bezahlte Einfuhrumsatzsteuer.
    Einen Prozentsatz musst Du nirgends hinterlegen, Du gibt den Betrag an und fertig.


    Wo ist das Problem?


    Weil meiner Meinung nach bei deiner Lösung keine Vorsteuer von mir gelten gemacht wird.


    http://www.zoll.de/DE/Fachthem…AD7E3C356012F6918DC45E9B9
    http://www.zoll.de/DE/Fachthem…ispiel_faq.html?nn=146982

    Zitat

    Abziehbar als Vorsteuer ist auch die Einfuhrumsatzsteuer, die der
    Unternehmer bei der Wareneinfuhr aus Nicht-EU-Staaten an das Zollamt
    entrichtet hat. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer über die
    entsprechenden Einfuhrbelege mit zollamtlichem Zahlungsnachweis verfügt,
    z.B. die Einfuhrzollanmeldung. Wie der Nachweis zu führen ist, wenn die
    Zollanmeldung im IT-Verfahren ATLAS übermittelt wurde, beantwortet die folgende Frage.

  • Hallo scp06,

    Weil meiner Meinung nach bei deiner Lösung keine Vorsteuer von mir gelten gemacht wird.


    Das wäre ja dann auch doppelt - du kannst nur entweder Vorsteuer oder Einfuhrumsatzsteuer buchen. Da in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, entfällt die Möglichkeit einer Vorsteuerbuchung. Du hast Einfuhrumsatzsteuer gezahlt und diese ist wie von Mausko geschrieben auf das gesonderte Konto 1588 zu buchen. In der UStVA wird diese dann entsprechend berücksichtigt.


    nesciens

  • Weil meiner Meinung nach bei deiner Lösung keine Vorsteuer von mir gelten gemacht wird.


    Das stimmt nicht! Buch es und kontrolliere deine Voranmeldung. In meinen Screens ist doch eindeutig zu erkennen, dass die auf das Konto 1588 gebuchten Beträge als Vorsteuer abgezogen werden!

  • Ich habe hierzu auch eine Frage.


    Mir liegt hier eine Rechnung aus den USA vor, hierin wurde der Rechnungsbetrag und die MWST in USD angegeben.


    Muss ich den Betrag nun in Euro umrechnen und kann ihn ganz normal bei der Umsatzsteuervoranmeldung bei den Ausgaben eintragen ?

  • Moin,


    wie wurde die Rg. denn bezahlt? Wenn z. B. per Kreditkarte, hättest Du ja schon den Betrag (evtl. anfallende Gebühren beachten).
    Ansonsten gibt es amtliche Umrechnungstabellen des BMF.


    Gruß
    Maulwurf


    Nachtrag: Bezgl. der Buchung: handelt es sich bei der Rg. auch um Ware (oder eine Leistung)?


  • Danke Maulwurf
    es handelt sich um Softwarelizenzen

  • das sind dann ja eher "Leistungen", kein Erwerb (von Ware).

    wenn du dich da nicht täuscht - die Finanzbehörden sehen Software (sofern sie auf CD gebrannt erworben wird) als Lieferung an. Nur bei einem Downloadlink handelt es sich um eine sonstige Leistung ..

  • keine Ursache - wollte nur auf die Problematik allgemein hinweisen, weil hier ja doch auch einige "nur" mitlesen