Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht vor 2005

  • Guten Tag zusammen,


    bei den Altersvorsorgeaufwendungen gilt "Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht sowie mit Laufzeitbeginn vor 2005 sind im Rahmen der übrigen Versicherungsbeiträge bis zu einem Höchstbetrag von 2.800 € bzw. 1.900 € abziehbar".


    Ich habe zwei Rentenversicherungen für die das zutrifft und habe bei der Steuer 2013 hierfür auch Erstattungen erhalten (für 2013 Steuererklärung ohne WISO Software). Ich habe also für 2014 in der WISO Software meine Beiträge für 2014 (insgesamt 1021 €) für diese beiden Versicherungen unter "Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht" eingegeben. Jetzt merke ich, dass die Höhe dieses Betrages überhaupt keinen Einfluss auf meine berechnete Erstattung hat! Auch wenn ich den Betrag lösche, bleibt meine von der WISO Software berechnete Erstattung gleich hoch.


    Habe ich hier irgendwas falsch angegeben oder nicht berücksichtigt?
    Und falls ich etwas falsch gemacht habe: Kann ich vor/nach dem Steuerbescheid die Rückerstattung noch beantragen?


    Danke und Grüße

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Das war die Aussage der Software, ja! Ich hatte die Beschreibung bloß so verstanden, dass der Höchstbetrag von 2.800€ bzw. 1.900€ nur für die Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gilt - und diese habe ich mit 1.021€ noch nicht ausgeschöpft.


    Ich habe ansonsten weiter unten nur noch Unfallversicherungen, KFZ Haftpflicht etc. angegeben (Empfehlung der Software wegen des möglichen positiven Urteils) - das sind aber <700€. Alle anderen Angaben kommen ja von der Lohnsteuerbescheinigung.


    Was zählt denn alles in die 2.800€/ 1.900€