Hallo Maulwurf,
danke fuer die Info.
Das war dass was ich dachte.
Die erste Elstam Meldung als auch folgende (Anmeldungen) erfolgte nicht aus der USuite sondern ueber Elster Formular.
Insofern sind die Datensaetze im Lohn&Gehalt Modul nicht geperrt
Deshalb:
Wenn die Elstam-Meldung hingegen ueber die USuite erfolgte ist eine Aenderung nur ueber die FA Listen direkt ueber die USuite moeglich, da die Datensaetze bezuelgich der LSt klassen gesperrt sind
In einem andern Fall hatte der Mitarbeiter die Aednerunge der Steuerklasse nicht beantragt, was jedoch in jedem Fall von ihm aus erfolgen muss. Der Arbeitgeber hat darauf keinen Einfluss und kann dieses auch manuell nicht vorgeben.
Wie auch immer: die Daten fuer Coschu muessen vom Finanzamt kommen