Änderung Lohnsteuerklasse

  • Hallo,
    habe bei zwei Mitarbeitern zum 01.04. in den Abrechnungsvorgaben die LSTklasse geändert, aber auf dem Lohnzettel steht noch die vorherige, auch die Berechnung nimmt die alte an.
    Muss ich noch woanders die Eingabe aktualisieren?
    MfG Coschu

  • Moin CoSchu,


    eigentlich müsste die Änderung in den Abrechnungsvorgaben ausreichen.. ich würde aber nicht einfach die Steuerklasse überschreiben, sondern durch neu/kopieren eine neue anlegen (dabei auf's richtige Datum achten :) ) ; Du vermeidest damit ungewollte Abrechnungskorrekturen.


    Gruß
    Maulwurf

  • Bin noch im April.
    Prüfung ergibt keine Probleme.
    Habe jetzt mal die Abrechnungsvorgabe gelöscht und wieder neu ab 01.04. eigegeben, Neustart, und dennoch alte LSTklassen bei beiden.
    Ist komisch.

  • Hallo Coschu,


    Dein Angaben ind er Fragestellung sind unvollstaendig:
    1. Info zur LSt-Klasse alt / neufehlt
    2. Info ueber ELStam-Uebermittlung fehlt


    Maulwurfs Aussage kann ich nicht nachvollziehen:

    Zitat

    eigentlich müsste die Änderung in den Abrechnungsvorgaben ausreichen


    die Ursache, das die LSt-Klasse nicht in der Abrechnung erscheint liegt vermutlich hieran:


    1. der Wechsel in eine für den Arbeitnehmer günstigere Steuerklasse erfolgt nur auf Antrag des Arbeitnehmers (§ 39 Abs. 5 bis 7 EStG). Grundsätzlich kann die Steuerklasse einmal im Jahr geändert werden.
    Es ist also nicht so, dass der AG selbst die LStklasse wechselt, sondern der AN muss dieses beim FA beantragen.
    Hier ein Link zum Formular.
    https://www.formulare-bfinv.de…text=3B01620A5318355F8B88


    2. Die Aenderungen werden dann entsprechend vom AG ueber Elstam als Listen abgeholt. Hierzu habe ich folgendes gefunden:


    https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php


    >>Betrifft Stoerungen
    >>Mögliche Verzögerung bei der Verarbeitung der Monatslisten April 2015
    >>Wir bitten bis Montag, den 11.05.2015 von entsprechenden Supportanfragen abzusehen.



    lies auch mal hier
    http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse
    unter Punkt >> Steuerklassenwechsel

  • Moin Franco,


    ich habe mich mit dem von dir zitierten Satz nur auf die Möglichkeit(en) des Eintrags der neuen Steuerklasse bezogen, darauf war ja die Frage von Coschu gerichtet.
    Das die neue Steuerklassen "offiziell", per ELStAM, vorliegen, habe ich dabei mal vorausgesetzt...


    Danke für Deine ausführlichen Informationen!
    Maulwurf

  • Hallo,
    ich habe von beiden Angestellten eine Information vom FA vorliegen, dass ab 01.04. die LST klasse in der Elstam-Datenbank geändert ist.
    Habe jetzt den Elstamabruf gemacht, aber das Protokoll sagt leider, es liegen für die Arbeitnehmer keine Änderungen vor.
    Beim FA geht leider keiner ans Telefon.
    Das macht ja wieder Spaß.
    Coschu

  • Hallo Coschu,


    bitte sehr.


    Dann gilt sicher noch das was ich schrieb


    elster.de/arbeitg_elstam.php
    >>Betrifft Stoerungen
    >>Mögliche Verzögerung bei der Verarbeitung der Monatslisten April 2015
    >>Wir bitten bis Montag, den 11.05.2015 von entsprechenden Supportanfragen abzusehen.

  • Hallo Maulwurf,


    alles ok.
    Zur Verdeutlichung; es nuetzt nichts, wenn der Anwender selbst die LSt-Klasse im Programm aendert, so schrieb Coschu

    Zitat

    habe bei zwei Mitarbeitern zum 01.04. in den Abrechnungsvorgaben die LSTklasse geändert

    , diese wird nur durch die abgeholten Elstam Daten angepasst und auf die Abrechnung durchgeschrieben.

  • Moin Franco,


    danke Dir. Allerdings ist es bei mir so, dass ich die Steuerdaten extern über ElStEr abhole. (Wenn ich mich recht erinnere, war die Einführung der Schnittstelle etwas "holprig" und ich hatte deshalb damals diesen Weg gewählt).
    Hier ist die Änderung der Steuerklasse über die Abrechnungsvorgabe möglich. Aber das scheint ja nur in dieser Konstellation - ohne ElStEr-Schnittstelle - zu funktionieren: wieder was dazu gelernt :)


    Gruß
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    danke fuer Dein Info.


    Verstehe ich richtig:
    Deine Installation verfuegt also nicht ueber ein Elster-Zertifikat in den Systemeinstellungen > Elster Anbindung?


    Danke fuer Auslegung


    Hier noch einmal grundlegend zu Elstam, wenn dieses im Programm eingebunden ist:


    1. Pflicht ab 2014
    2. alle Mitarbeiter muessen zunaechst ueber Elstam (Online aus dem Programm) an das Finanzamt gemeldet werden damit dieses weiss, das diese beim Unternehmen beschaeftigt sind.
    3. vor jedem Monatsabschluss sind die aktuellen Elstam Listen fuer alle Mitarbeiter (Online aus dem Programm) abzuholen. Ggf besteht eine automatische E-Mail Benachrichtigung, dass Daten vom FA vorliegen
    4. Neu eingestellte Mitarbeiter nach dem Termin von 2. muessen ebenfalls gemeldet werden
    5. alle Aenderungen der Mitarbeiterdaten muss dieser selbst beim FA beantragen. Das FA stellt dann die aktualisierten Daten (Liste) bereit. Nach Abholung aus dem Programm werden dann die Mitarbeiterdaten aktualisiert
    6. Abgemeldet ueber Elstam muessen Mitarbeiter ebenfalls (entspricht 2.)

  • Moin Franco,


    auch von mir ein Dank für Deine ausführlichen Informationen.
    Zu Deiner Frage: Doch, die Elster-Anbindung besteht und wird auch z. B. für den Versand der Lohnsteuerbescheinigungen genutzt.
    Für den Datenaustausch bzgl. der Steuermerkmale nutze ich aber seit Anfang 2013 "Elsterformular."


    Gruß
    Maulwurf

  • Hallo,
    es ist so, dass das FA selber überrascht war, da die Daten korrekt vorliegen, aber via Elstam veraltet versendet werden.
    Nun soll ich rückwirkend zum 01.01. die Mitarbeiter neu anlegen, aber ich habe die Sorge, dass Elstam dann weiter die alten Daten meldet.
    Bin also nicht ein bisschen weiter...


    Maulwurf:
    du sagtest die Änderung der LstKlasse sei über die Abrechnungsvorgaben per Elster möglich.
    Wie geht das?



    Ich habe an den Support geschrieben, da ich wissen möchte, ob es ohne die Neuanlegung mögich ist die Lstklasse irgendwie zu ändern.


    So ein Käs
    Coschu

  • Hallo Coschu,


    "Mitarbeiter neu anlegen" ist denke ich keine Loesung.
    die vorhandenen MA kannst Du nicht loeschen, muesste also das Beschaeftigungsverhaeltnis zu dem Datum beendet werden und dan der MA neu angelegt werden.


    Warte also zunaechst auf eine Loesung (die funktioniert) bevor du beginnst, etwas zu aendern


    Nachtrag:


    habe etwas gefunden was vielleicht die Ursache ist. Falls Du ein private Elster Zertifikat hast, beantrage einmal ein Origanisationszertifikat
    Zitat Anfang
    "Für die ELStAM-Abfrage benötigt der Arbeitgeber/Steuerberater ein gültiges Organisationszertifikat das auf eine aktuell gültige Steuernummer registriert ist. " Zitat Ende aus:
    Lies einmal hierzu
    https://www.elster.de/anwender…-xxx-wurde-nicht-gefunden

  • Hallo Maulwurf,


    danke.
    M.E. funktioniert die Stammdatenaktualisierung der MA mit z.B. LSt-Klasse nur ueber Elstam direkt im Programm und das Verarbeiten der Listen vom FA. Eine externe Loesung (manuell) ist das nicht vorgesehen.
    Eine mit dem ITSG Zertifikat / SVnet vergleichbare Loesung gibt es nicht fuer Elstam.


    Deshalb meine Frage:


    Hast Du jemals ueber Elstam die Mitarbeiter an das Finanzamt aus dem Programm gemeldet?
    So wie ich es sehe ist das nie passiert, dann nur dann (denke ich mal) ist weiterhin die manuelle Aenderung der MA Lohnsteuerdaten moeglich.
    Wohingegen die erste Meldung an das FA sonst die manuelle Moeglichkeit blockiert


    Danke fuer Dein Anwort

  • Hallo,
    mit dem Zertifikat ist alles in Ordnung, die Steuernummer stimmt, ist ein Organisationszertifikat.
    Ich finde das FA macht es sich sehr einfach, die MA neu anlegen finde ich kann nicht die Lösung sein.


    Der Support war leider nicht hilfreich. Ich solle die Elsatm-Daten auch verarbeiten, habe ich natürlich gemacht, aber es sind ja keine neuen Daten vorhanden.
    Dann soll ich im MA die Steuer bei den Abrechnungsvorgaben ändern, habe ich ja gemacht, ändert nur leider die Abrechnung nicht!
    Habe den Support über das Fortbestehen des Problems informiert, und angefragt ob es eine Lösung gibt.


    Ich bekomme graue Haare...
    Beim FA geht natürlich wieder keiner ans Telefon.
    Es muss doch auch möglich sein eine neue Elstam-Meldung zu bekommen.


    Coschu

  • Moin Coschu,


    ich befürchte auch, dass Dich die Neuanlage des MA nicht weiterbringen wird...Gibt es denn beim Abruf der Änderungslisten irgendeine Meldung? Es könnte ja evtl. sein, dass der MA Deinem Datenabruf widersprochen hat o. ä...
    Problem ist ja, dass Du an die übermittelten Vorgaben des Finanzamtes, also auch quasi wider besseren Wissens, gebunden bist...


    Moin Franco,


    nee, läuft alles rund hier ;) - wie ich schrieb: im Januar 2013 über Elster-Formular als AG registriert, AN angemeldet und regelmäßiger Abruf bezgl. der Änderungslisten. Demzufolge bei mir kein Eintrag in den Abrechnungsvorgaben -> Elstam (Abruf). So "abartig" kann das doch eigentlich nicht sein, hätte doch sonst eine Fehlermeldung/Warnhinweis erwartet?!


    Gruß
    Maulwurf