Verlustvortrag durch WISO feststellen lassen

  • Hallo werte Forengemeinde,


    ich mache gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2012 und möchte dort Kosten aus meinem Zweitstudium eintragen. Da ich in dem Jahr keine zu versteuernden positiven Einkünfte habe, sollen die negativen Einkünfte festgestellt werden, um Sie in den folgenden Jahren als Verlustvortrag zu übernehmen. Wenn ich alle Daten unter den Fortbildungskosten eintrage, wird von WISO jedoch nur festgestellt, dass ich logischerweise erstmal keine Erstattung bekomme. Wenn ich die Steuererklärung anschaue, ist oben auch nicht "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt. Müsste aber nicht genau das angekreuzt sein, wenn ich die Summe die nächsten Jahre ansetzen will?


    Ich suche schon ewig durch andere Beiträge des Forums, aber gerade zu dieser Fragestellung finde ich nicht die passende Lösung, da es immer nur heißt, das Programm würde das automatisch machen. Warum fehlt dann aber das Kreuz?


    Vielen Dank im Voraus
    TwinT

    • Offizieller Beitrag

    Da ich in dem Jahr keine zu versteuernden positiven Einkünfte habe, sollen die negativen Einkünfte festgestellt werden, um Sie in den folgenden Jahren als Verlustvortrag zu übernehmen.

    Dein zu versteuerndes Einkommen spielt in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle. Du solltest Dir den § 10d EStG noch einmal im Wortlaut anschauen.


    Wenn ich alle Daten unter den Fortbildungskosten eintrage, wird von WISO jedoch nur festgestellt, dass ich logischerweise erstmal keine Erstattung bekomme.

    Was ja auch zutreffend ist, solange der Gesamtbetrag der Einkünfte positiv bzw., im Wortlaut des Gesetzes, nicht negativ ist.


    Wenn ich die Steuererklärung anschaue, ist oben auch nicht "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt. Müsste aber nicht genau das angekreuzt sein, wenn ich die Summe die nächsten Jahre ansetzen will? Ich suche schon ewig durch andere Beiträge des Forums, aber gerade zu dieser Fragestellung finde ich nicht die passende Lösung, da es immer nur heißt, das Programm würde das automatisch machen. Warum fehlt dann aber das Kreuz?

    Weil die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen wohl nicht gegeben sein werden (s.o.).

  • Hallo miwe4,


    erstmal vielen Dank für deine Unterstützung. Ich möchte die Thematik besser verstehen, damit ich zukünftig eigenständig meine Steuererklärung machen kann.


    Ich habe mir § 10d EStG nochmal durchgelesen. Ich hatte das so verstanden, dass
    (1): beschreibt, dass negative Einkünfte mit dem Vorjahr zu verrechnen sind (Verlustrücktrag),
    (2): falls (1) nicht (mehr) geht, mit den folgenden Jahren zu verrechnen ist (Verlustvortrag)
    und (4): Geht um die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages. Aber ich verstehe nicht wie nochwas übrig bleiben kann, wenn (1) und (2) ausgeführt worden, außer die Maximalsummen wurden überschritten.


    Berichtige mich, falls ich was falsch verstehe.
    Da das erstmal nicht meinem Verständnis widerspricht, muss der Fehler woanders liegen.


    Meine Vorstellung ist aktuell so:


    Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit:
    Gesamt x Euro
    Steuern 0 Euro


    Allgemeine Ausgaben bzw. Fortbildungskosten:
    Gesamt y Euro


    Abzug der Fortbildungskosten von der Steuer: 0-y Euro = -y Euro --> Verluste, die in die Folgejahre übertragen werden können.
    Ist ein Verlust nicht das gleiche wie negative Einkünfte? Wenn nicht, wie kriegt man sonst negative Einkünfte und wie kann man dann ein Zweitstudium absetzen?


    Viele Grüße
    TwinT

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mir § 10d EStG nochmal durchgelesen. Ich hatte das so verstanden, dass
    (1): beschreibt, dass negative Einkünfte mit dem Vorjahr zu verrechnen sind (Verlustrücktrag), ...

    Du musst schon genau lesen:

    Zitat

    (1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, ....

    Es kann nur der negative Gesamtbetrag der Einkünfte zurück- bzw. vorgetragen werden. Der Verlustrücktrag kann betragsmäig begrenzt werden, ggf. auch auf 0,00€, und somit auch direkt ein Verlustvortrag erreicht werden.


    Steuern 0 Euro

    Die Steuern interessieren beim § 10d EStG überhaupt nicht.


    Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte nicht negativ ist gibt es keinen Verlustrück-/-vortrag. Deshalb betone ich das immer wieder, auch oben schon. Einfach in die Steuerberechnung des Programms schauen und Du siehst Deinen Gesamtbetrag der Einkünfte. Dann weißt Du auch, warum das Programm was automatisch anklickt.


    Auch einfach mal die erweiterte Forumssuche genauen nutzen, denn dass wurde wirklich bereits vielfach erklärt.

  • Hallo TwinT,



    Zusätzlich zu der Antwort von miwe4: Deine Vorstellung ist hier definitiv falsch. Die Fortbildungskosten werden nicht von der Steuer abgezogen, sondern von Einkünften, in deinem Beispiel also x - y, nicht 0 - y!

  • Hallo miwe4, Hallo babuschka,


    das hat definitiv schonmal Licht ins Dunkel gebracht.
    Ich habe bereits vorher im Forum gesucht und auch jetzt nochmal gesucht. Es gibt schon viele Beiträge, die ähnlich sind und ihr habt das mit ähnlichen Antworten aufgeklärt. Das mit der Summe der Einkünfte habe ich vorher in der Komplexität der Fachtermini einfach nicht verstanden. :) Dennoch fehlt auch in jedem Fall, den ich gelesen habe, noch das Quäntchen, was mir für meine Problemstellung das nötige Verständnis liefert.


    Also ich lasse jetzt mal die Steuer außen vor und es geht nur um die Einkünfte. Dazu habe ich mal testweise in WISO gesagt, ich habe keine Einkünfte, aber die Ausgaben y für das Studium. Mehr habe ich nicht eingetragen. Bei der Steuerberechnung steht dann oben "Gesamtbetrag der Einkünfte 0 Euro", was sich damit deckt, dass dann kein Verlustvortrag festgestellt wird. Kurz darunter "Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben - y Euro" und danach "Einkommen/zu versteuerndes Einkommen - y Euro".


    Gemäß dieser Modellrechnung müsste es jetzt so sein, dass jeder der nichts verdient, aber Studienaufwendungen hat, diese nicht als Verlustvortrag geltend machen kann, weil der Gesamtbetrag der Einkünfte trotzdem bei 0 bleibt. Wie wird das denn sonst angesetzt?

    • Offizieller Beitrag

    Dann hast Du die Kosten des Studiums bei den Sonderausgaben eingetragen. Das kann natürlich nicht zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte und somit einem Verlustrück-/vortrag führen, da die Sonderausgaben rein gar nichts mit der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte zu tun haben.


    § 2 EStG - Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen


    Was meinst Du wohl, warum diese Unterscheidung zwischen erster und zweiter Ausbildung etc. besteht und warum die ganzen Klageverfahren angestrengt worden sind? Nimm Dir einfach mal ein bisschen Zeit und lies hierzu im Forum oder auch in anderen Bereichen des Internets nach.

  • Ja, daran lag es scheinbar. Jedoch hatte ich mir zu Beginn die Hinweise von WISO durchgelesen und dann war ich in den allgemeinen Ausgaben gelandet.
    Da war ich wohl verrutscht, sorry. :(


    Also: Ich habe ja Fortbildungs- und nicht Ausbildungskosten, deshalb trage ich diese oben bei Ausgaben zu Löhnen und Gehältern ein, richtig?
    Wenn ich anschließend eine Berechnung mache, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ (-y Euro)
    Dann auch "Verbleibender Verlustvortrag bis zum 31.12.20xx = - y Euro"


    Sieht erstmal gut aus. :)


    Wenn ich mir nochmal die Steuerformulare anschaue, dann macht er automatisch eine vereinfachte Einkommenssteuererklärung. Ich nehme an, weil ich keine allgemeinen Ausgaben angegeben habe. Ist das dann trotzdem richtig?