Verständnisproblem - Kinderzulage (Riester) - Zeitpunkt Kinderzulage und Angabe in der Steuererklärung

  • Hallo zusammen,


    ich beziehe mich bei meiner Frage auf den bereits existierenden Thread Verständnisproblem - Kinderzulage (Riester) - Bei Eintragung über 300€ zurückzahlen ?!. Einiges an Verständnisproblemen zu der Problematik wurde hier schon bereits geklärt.


    Hierzu habe ich dennoch eine weiterführende Frage die leider noch nicht beantwortet wurde.


    Konkret in unserem Fall ist unsere Tochter im Juli 2014 geboren und wir haben Anfang 2015 Die Kinderzulage bei unserer Bausparkasse (Wohn-Riester) beantragt. Soweit ich das verstanden habe, wird die Kinderzulage im Jahr 2015 gezahlt.


    Nun sitze ich gerade an der Steuerklärung für 2014 und erhalte folgenden Hinweis:
    "Riester-Vertrag: Angaben zur Kinderzulage prüfen
    [Es wurde ein] Kind erfasst. In den Angaben zur Kinderzulage für den Riester-Vertrag wurde jedoch kein Kind eingetragen ...".


    Es geht um den Punkt unter "Allgemeine Ausgaben > Versicherungen und Altersvorsorge > Altersvorsorgebeiträge ("Riester-Rente") > Kinderzulagen". Dass sich hierbei die Angabe des Kindes negativ auf den Erstattungsbetrag auswirkt, wurde ja bereits in oben genanntem Thread erläutert. Meine Frage ist nun, ob ich für 2014 tatsächlich das Kind unter den betreffenden Punkt angeben muss? Kinderzulage wurde ja 2014 nicht gezahlt, obwohl wir bereits Kindergeld erhalten haben. Korrekterweise bekommen wir ja die Zulage auch erst 2015.


    Die Kinderzulage wird also erst nachgelagert (ein Jahr später) nach Erhalt des Kindergelds gezahlt. Also sollte doch auch der "Steuerausgleich" sich erst auf das Jahr beziehen, in dem die Zulage auch gezahlt wurde. Wenn dies nicht der Fall ist so würde mir doch immer ein Steuernachteil entstehen wenn ich das Rietser-Sparen beende. Für den Fall würde der Steuervorteil auch noch im letzten Jahr um die Zulage gemindert. Ich habe also X Jahre die Zulage erhalten und X+1 Jahre wurde die Zulage beim Steuervorteil abgezogen (+1 wäre das erste Jahr wo ich noch gar keine Zulage erhalten habe). Genau hier liegt mein Verständnisproblem. Oder bekomme ich auch noch die Zulage 1 Jahr nach dem ich das Riester-Sparen beendet habe?


    Ich hoffe mir kann jemand helfen.


    Vielen Dank.

  • Hallo revo,


    genau wie die Grundzulage wird die Kinderzulage immer nach dem entsprechenden Zulagejahr gezahlt. Beantragen kann man die Zulage noch 4 Jahre nach Ablauf, also kann es sein, dass die Zulage für 2014 erst 2019 dem Vertrag gutgeschrieben wird. Steuerlich angerechnet wird dieser Betrag trotzdem für 2014.


    Was meinst du mit "wenn ich das Rietser-Sparen beende"?
    Wenn du den Riester-Vertrag kündigst, musst du sowieso alle Förderbeträge (Zulagen und Steuerersparnis) zurückzahlen.
    Ansonsten, wenn du wegen Rentenbeginn, keine Riesterbeträge mehr zahlst, wird die Zulage über den Anbieter auch nachträglich gezahlt bzw. gutgeschrieben.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo Rautka,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Soweit hat das schon einmal geholfen.



    Was meinst du mit "wenn ich das Rietser-Sparen beende"?


    Ich beziehe mich hierbei auf den Wohn-Riester und damit verbunden Bausparer: Irgendwann wird die Bausparsumme erreicht sein und ich werde die Einzahlungen stoppen (Es ist gut möglich, dass ich das Darlehen nicht sofort in Anspruch nehmen werde - eine Kündigung war hier also nicht gemeint). Ergo bekomme ich auch keine Förderung mehr. Wenn ich dich richtig verstehe, wird aber dann (angenommen ich bekomme die Förderung immer ein Jahr später) ein Jahr nach dem ich die Zahlung eingestellt habe noch die Förderung auf das Bausparkonto fließen. Dann würde das ganze Sinn machen, vorausgesetzt ich habe dich richtig verstanden. ;)


    Viele Grüße,
    revo

  • Hallo revo,


    für die Riesterförderung ist relevant, ob und wieviele Beiträge du im Jahr, für das die Zulage gezahlt wurde, gezahlt hast. Ob du im Jahr, in dem die Zulage gezahlt wird, Beiträge zahlst ist irrelevant. Hauptsache es besteht ein Riestervertrag, d.h. du hast nicht gekündigt. Ob du zu dem Zeitpunkt das Darlehen in Anspruch genommen hast, ist ebenfalls irrelevant.


    Viele Grüße
    Rautka