Hallo zusammen,
ich beziehe mich bei meiner Frage auf den bereits existierenden Thread Verständnisproblem - Kinderzulage (Riester) - Bei Eintragung über 300€ zurückzahlen ?!. Einiges an Verständnisproblemen zu der Problematik wurde hier schon bereits geklärt.
Hierzu habe ich dennoch eine weiterführende Frage die leider noch nicht beantwortet wurde.
Konkret in unserem Fall ist unsere Tochter im Juli 2014 geboren und wir haben Anfang 2015 Die Kinderzulage bei unserer Bausparkasse (Wohn-Riester) beantragt. Soweit ich das verstanden habe, wird die Kinderzulage im Jahr 2015 gezahlt.
Nun sitze ich gerade an der Steuerklärung für 2014 und erhalte folgenden Hinweis:
"Riester-Vertrag: Angaben zur Kinderzulage prüfen
[Es wurde ein] Kind erfasst. In den Angaben zur Kinderzulage für den Riester-Vertrag wurde jedoch kein Kind eingetragen ...".
Es geht um den Punkt unter "Allgemeine Ausgaben > Versicherungen und Altersvorsorge > Altersvorsorgebeiträge ("Riester-Rente") > Kinderzulagen". Dass sich hierbei die Angabe des Kindes negativ auf den Erstattungsbetrag auswirkt, wurde ja bereits in oben genanntem Thread erläutert. Meine Frage ist nun, ob ich für 2014 tatsächlich das Kind unter den betreffenden Punkt angeben muss? Kinderzulage wurde ja 2014 nicht gezahlt, obwohl wir bereits Kindergeld erhalten haben. Korrekterweise bekommen wir ja die Zulage auch erst 2015.
Die Kinderzulage wird also erst nachgelagert (ein Jahr später) nach Erhalt des Kindergelds gezahlt. Also sollte doch auch der "Steuerausgleich" sich erst auf das Jahr beziehen, in dem die Zulage auch gezahlt wurde. Wenn dies nicht der Fall ist so würde mir doch immer ein Steuernachteil entstehen wenn ich das Rietser-Sparen beende. Für den Fall würde der Steuervorteil auch noch im letzten Jahr um die Zulage gemindert. Ich habe also X Jahre die Zulage erhalten und X+1 Jahre wurde die Zulage beim Steuervorteil abgezogen (+1 wäre das erste Jahr wo ich noch gar keine Zulage erhalten habe). Genau hier liegt mein Verständnisproblem. Oder bekomme ich auch noch die Zulage 1 Jahr nach dem ich das Riester-Sparen beendet habe?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Vielen Dank.