Im WISO Steuer-Sparbuch 2014 für das Steuerjahr 2013 tritt nachstehend geschildertes Problem auf.
Nachdem in der Maske Werbungskosten->Reiskosten für Auswärtstätigkeiten die Anzahl der Reisetage einer Dienstreise deklariert worden ist, versucht das Programm, diese Anzahl auch in den Untermasken dieser Dienstreise konsistent zu halten, was ja vom Ansatz durchaus begrüßenswert ist. Doch in der detaillierten Erfassung der Verpflegungsmehraufwendungen für diese Dienstreise, in der zugleich eine Stundenaufteilung vorgenommen wird (mindestens 8, über 14 und 24 Stunden), erweist sich die Fokussierung auf die Anzahl der Reisetage als zu grob. Statt dessen müsste beachtet werden, daß jeder Tag 24 Stunden hat und aus mehreren Abschnitten (8+8+8 Stunden oder 14 + 8 Stunden) bestehen kann.
Wer sich bei einer viertägigen Auslandsdienstreise beispielsweise 2 Tage á 24h und 2 Tage á 8h im Ausland aufhielt, hat seine 4 Reisetage nach Ansicht des Programms vollständig verbraucht. Der Versuch, zusätzlich 2 Tage á 8 Stunden oder gar 2 Tage á 14 Stunden Inlandsaufenthalt hinzuzusetzen, scheitert an der scheinbaren Überschreitung der Anzahl der Reisetage. Dadurch wird das Ergebnis inhaltlich verfälscht, da man im Rahmen einer Auslandsdienstreise zuvor bereits mindestens 8 bzw. mehr als 14 Stunden im Inland unterwegs gewesen sein kann, beispielsweise bei einer Anreise mit dem privaten Pkw vom Wohnort zum nächstgelegenen Bahnhof, der Weiterreise von dort mit dem Zug zum nächstgelegenen Flugplatz und dem anschließenden Inlandsflug von München nach Hamburg, um von dort ins Ausland zu fliegen.
Achtung: Die Fehlermeldung im Programm erscheint nicht immer. Bei erstmaligem Ausfüllen der Maske unter Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge kann man den Algorithmus "austricksen". Spätestens jedoch beim nachträglichen Ändern erfolgt der Hinweis, daß nicht mehr Reisetage angegeben werden dürfen, als zuvor deklariert worden sind.
Ich hoffe, mich in verständlicher Weise ausgedrückt zu haben. Die Notwendigkeit, die Programmversion 2014 zu pflegen, mag an Wichtigkeit eingebüßt haben. Prüfen Sie bitte auch die Folgeversionen.