Gewerbesteuererklärung

  • Es betrifft meine Gewerbesteuererklärung, ich habe Verlust gemacht (EÜR) in 2014 und meinen Geschäftsstandort zum 1.11.14 in eine andere Stadt verlagert,
    was ich auch angekreuzt habe mit: Ja,einzige Betriebsstätte wurde in andere Gemeinde verlegt,
    nun will das Formular "Angaben zur Zerlegung" um Himmels Willen was setze ich da ein? Das passt alles nicht, da ich eine
    Einzelgewerbetreibende bin ohne Angestellte/Lohn usw. Danke!!! :)

    • Offizieller Beitrag
  • Das hift mir leider auch nicht weiter, ich habe ja keine Einnahmen erzielt.
    Ich hätte nur gerne gewusst, was und wie soll ich denn den Verlust eintragen .

    • Offizieller Beitrag

    Das hift mir leider auch nicht weiter, ich habe ja keine Einnahmen erzielt.

    Warum spreche ich wohl von "fiktivem" Unternehmerlohn?


    Das hift mir leider auch nicht weiter, ich habe ja keine Einnahmen erzielt. Ich hätte nur gerne gewusst, was und wie soll ich denn den Verlust eintragen .

    Und warum schreibst Du oben:

    Ja,einzige Betriebsstätte wurde in andere Gemeinde verlegt, nun will das Formular "Angaben zur Zerlegung" um Himmels Willen was setze ich da ein? Das passt alles nicht, da ich eine Einzelgewerbetreibende bin ohne Angestellte/Lohn usw.


    Und warum heißt es in dem von mir verlinkten Beitrag zur Zerlegung ausdrücklich:

    Zitat

    Bei Unternehmen, die nicht von einer juristischen Person betrieben werden (Ein­zelfirmen, Personengesellschaften), erfolgt ein Ansatz für die im Betrieb tätigen Unternehmer (Mitunternehmer) von insgesamt 25.000 EUR.

  • Hallo dekota,


    ganz einfach: du musst die 25.000 Euro (die müssen angesetzt werden) aufteilen entsprechend der Dauer auf die beiden Standorte, also 10/12 auf Standort alt und 2/12 auf Standort neu. Dann kann die Finanzverwaltung die Erträge entsprechend aufteilen und den Gemeinden die Messbeträge melden.

  • Hallo kann mir jemand vielleicht helfen


    Ich muss wegen Umzug ein erklarung zerlegung des gewerbesteuer ausfullen
    Aber ich weiss nicht wie
    Es geht um einzelunternehmer
    Alte ort gemeinde. Ab 1.01-2.02 (ein monat )
    Umzug neue gemeinde 2.02-31.12


    Hebesatz in beide gemeide sind 440%
    Gewerbesteuer war 0 bezahlt ( gewin 17500€)


    Ich muss arbeistlohne fur 1 gemeinde teilen - ich weiss nicht ob ich das richtig verstehe
    Ich muss hier alle brutto umsatze brutto von rechnungen ab 1.01-2.02 ( gewerbe ummeldung )
    Z.b hier 1108€


    Danach
    2gemeinde (neu adresse )ich muss alle umsatze brutto ab 3.02-31.12
    Z.b. Hier 50.100€


    Wo soll ich das eintragen in welche Rubrik ? Zerlegung im verhaltnis des arbeitslohne :
    -arbeitslohne
    - hinzurechnung von max 25000€? ( aber das passt nicht weil bei mir sind umsatze uber 50000€????)


    Kann mirjemand helfen ??

  • Hallo Agusia000,


    in deiner Buchhaltung kannst du dies nicht angeben - das gehört in das Erklärungsformular.
    Du gibst für die Gemeinde 1 die Lohnsumme Januar an und für Gemeinde 2 die restlichen Löhne. Die Aufteilung der Gewerbesteuer wird dann von den Gemeinden gemacht, denen wegen der Zerlegung die entsprechenden Grundbeträge vom Finanzamt mitgeteilt werden.
    Die Umsätze müssen - soweit mir bekannt - nicht zerlegt werden, dies erfolgt anhand der Lohnsummen.


    Ich habe mir das über ElsterFormular einmal angesehen - du kannst den Zerlegungsmaßstab ja auch abändern.


    Der Regelfall (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG) ist die Summe der Arbeitslöhne (wie oben beschrieben)
    Nr. 2 gilt für dich nicht
    § 33 ist nur anzwenden, wenn die Löhne zu einem offenbar unrichtigen Ergebnis führen sollten (ist aber bei einem Umzug m. M. nach auch nciht gegeben)
    § 30 gilt nur, wenn sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden erstreckt, also für die auch nicht.


    Damit bleibt es m. M. nach bei der Aufteilung der Löhne.

  • Du musst natürlich für jede Gemeinde die Angaben machen! Hier hast du ja nur die Angaben für zunächst eine Gemeinde. Wobei du bislang nichts gesagt hattest, dass es sich um eine Windkraft- oder Solaranlage handelt. Die Frage ist aber dann, wie kann der Sitz hier verlegt werden? Sowohl eine Windkraft- als auch eine Solaranlage kann man nicht einfach von Ort A nach Ort B verlegen!

  • Es geht um regellfall.
    In erklarung fur die zerlegung des gewerbesteuermessbetrages
    Ich teile also nach Gewinn weil ich habe keine arbeitslohne ( gewinn von EÜR 17.400€ / gewerbemessbetrag )
    Gewerbesteuer 0€ 2015 und 2016


    Ich zerlege


    In gemeinde 1 schreibe auf 375,81 € abgerundet 375€
    ( das ist 2,16% 1.01-1.02 alle 1108€ brutto Rechnungen)


    In gemeinde 2 schreibe auf 17.024,19€ abgerundet 17.024,00€
    (Das ist 97,84% 2.02-31.12 alle brutto rechnungen 50.192€)


    Ist das korrekt ?

  • Mir ist noch nicht ganz klar, warum du zerlegen willst. Die Windkraftanlage ist doch nicht umgezogen? Die ist weiterhin am "alten" Ort. Dein Umzug mit deiner (privaten) Wohnung ändert doch nichts daran. Oder hast du am neuen Ort eine weitere Anlage stehen - dann wäre zu zerlegen.

    • Offizieller Beitrag

    Hmmm ..
    In wieso gewerbesteuererklarung das sieht aus so ( wie auf beide fotos unten )
    Deswegen ich weiss nicht welche Lohne ich soll ( einzelunternehmer ) eintragen - weil das program zeigt bis max 25000€

    Ist m.E. auch die falsche Stelle in der Software. Da bist Du doch m.E. noch gar nicht im Zerlegungsteil des Programms ?( .


    Du musst m.E., wie von mir in #2 erläutert mit fiktivem Unternehmerlohn arbeiten.