Photovoltaik Schadensersatzzahlungen korrigieren

  • Guten Abend ins Forum,


    ich habe eine Frage zur richtigen Behandlung / Buchung bzgl. Storno von Gutschriften bei Stromeinkünften (aus Schadensersatz) meines Energielieferanten und in Folge deren zugehöriger Korrekturbuchung.


    Situation:
    EKST, UST, Gewerbesteuer für Vorjahr liegt als Bescheid bereits vor.
    Jetzt zeigt sich, dass der Energielieferant fälschlicherweise die Schadensersatzzahlungen aus dem Stromverkauf meiner Freiflächen-PV-Anlage inkl. UST ausgewiesen hat :thumbdown:
    Er storniert die alten Gutschriften und stellt neue - ohne UST - aus.
    Die zuviel abgeführte UST muss ich zurückerstatten und sie vom FA zurückholen ||


    Vorgehen:
    bisherige Buchung: 8400 H, Erlöse 19% UST - 1200 S
    in der Vorjahres-EÜR nehme ich also mit "Rückzahlung Einnahmen" die betreffenden Erlöse inkl. UST auf ein Zwischenkonto zurück:
    8400 S, Erlöse 19% UST an 1590 H
    ich korrigiere die Buchung mit: 2742 H (keine UST) - 1590 S
    das mache ich mit allen betreffenden Gutschriften, auf 1590 summieren sich die UST-Beträge im Haben.


    Der Saldo von Konto 1590 wird in der EÜR des Folgejahres übertragen.


    Ich korrigiere die UST-Meldung des alten Jahres ggü. dem Finanzamt.


    Im laufenden Jahr überweise ich die überschüssigen UST-Beträge an den Lieferanten zurück und gleiche damit 1590 aus.


    Wäre das die richtige Vorgehensweise mit WISO Sparbuch?
    Mich irritiert in WISO in der Maskenübersicht "Laufende Buchungen" das 1590 negativ und in rot dargestellt ist?


    Herzlichen Dank vorab und beste Grüße

  • Hallo läufer001,


    du machst eine EÜR? Dann gilt doch das strenge Zahlungsprinzip. Veränderungen im Vorjahr dürfen da nicht mehr erfolgen.


    Storno von Gutschriften bei Stromeinkünften (aus Schadensersatz) meines Energielieferanten


    EKST, UST, Gewerbesteuer für Vorjahr liegt als Bescheid bereits vor


    Das heisst, so wie du vorgehst, müsstest du berichtigte Steuererklärung abgeben, was aber wiederum nicht geht, weil deine EÜR ja auf dem Prinzip der Ein- und Auszahlungen basiert und durch die Rechnungsänderung noch keine Zahlungen erfolgten im alten Jahr.


    in der Vorjahres-EÜR nehme ich also mit "Rückzahlung Einnahmen" die betreffenden Erlöse inkl. UST auf ein Zwischenkonto zurück:


    Das ist definitiv falsch, denn das Geld hast du ja erhalten einschließlich Umsatzsteuer.


    Mich irritiert in WISO in der Maskenübersicht "Laufende Buchungen" das 1590 negativ und in rot dargestellt ist?


    Ja - dein Störgefühl ist richtig. Das einzige, was du machen musst, die Umsatzsteuererklärung für das abgelaufene Jahr berichtigen mit dem Hinweis auf die Rechnungskorrekturen. Darin weist du eine Forderung aus Überzahlung aus, die dir das Finanzamt dann überweisen wird. Dieser Geldeingang geht dann in die EÜR für 2015 ein.