Hallo zusammen,
ich möchte den von mir in 2013 an meine bedürtfige Ex-Frau gezahlten Unterhalt als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
DIe Anlage U kommt für mich nicht in Frage, da meine Ex-Frau nicht zustimmt, ich keine Lust habe mir das recht zu erstreiten und es außerdem sein kann, das der Ausgleich des steuerlichen nachteils die Nachzahlung wieder auffrisst.
Jetzt zu meinem Problem:
In der Anlage Unterhalt muss ich bei der Unterstützten Person das Einkommen aus diversen Quellen angeben. Und jetzt wirds kompliziert.
Meine Ex-Frau hatte nur einen Minijob und besitzt kaum Belege wie Abrechnungen etc. dazu. Brauche ich diese Belege zwingend? Was ist wenn ich das Einkommen nicht nachweisen kann?
Das zweite problem:
Sie hat im Januar 2014! eine Rückzahlung ihrer Halbwaisenrente für das Jahr 2012 und 2013 erhalten! Muss ich den Betrag der auf das Jahr 2013 fällt jetzt in der Erklärung für 2013 angeben oder fällt das in das Jahr 2014?
Für eure Antworten danke ich jetzt schonmal!