Sachverhalt:
Freiberufliche Grafikerin mit bestehendem Geschäftsbetrieb seit 2010, USt-pflichtig aber nicht GWSt-pflichtig. Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit durch vereinfachte Einnahmen-/Überschussrechnung. Im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit wurden mehrere Gegenstände angeschafft (Laptop, Büroeinrichtung, etc.) die bislang planmäßig abgeschrieben wurden und per 31.12.2013 entsprechende Restbuchwerte aufweisen. Im Steuerjahr 2014 wurde die freiberufliche Tätigkeit zum 01.04.2014 aufgegeben.
Fragestellung:
Wie ist steuerlich mit dem betrieblichen Anlagevermoegen in der Einnahmen-/Überschussrechnung fuer 2014 zu verfahren? Erfolgt eine anteilige, planmässige Abschreibung im Zeitraum bis zum Zeitpunkt der Aufgabe (01.01-01.04.2014)? Wie ist mit dem Restbuchwert zum 01.04.2014 zu verfahren? Wie ist die das Anlagevermögen bzgl. USt zu behandeln?
Vielen Dank!