"WISO Mein Büro ist nicht GOBD zertifiziert. Eine Zertifizierung ist in naher Zukunft nicht geplant."

  • Hi,
    ich hab mal nach GoBD gesucht, und es gibt ein paar threads dazu.
    So wie ich es verstehe wird GoBD aktuell nicht untertützt. Kennt irgendjemand eine offizielle Aussage von Buhl wann GoBD unterstützung geplant ist ?


    Würde es auch reichen wenn ich erstmal nur eine Datensicherung mache, und die auf CD brenne ? Damit sind die Daten doch auch erst mal unveränderbar gespeichert ...
    Aber was heisst zeitnah ?
    Jährlich, Quartalsweise, Monatlich, Wöchentlich, Täglich, Stündlich, nach jeder Buchung ???? ;)


    Viele Grüße


    Hermann

  • Hallo ruckb,


    eine einmalige Sicherung reicht nach den neuen, seit Anfang des Jahres gültigen, Vorschriften nicht!
    Zeitnah heisst (je nach Umfang deiner Buchungen) täglich, wöchentlich oder maximal einmal monatlich. Dann sind die Daten spätestens auch gegen Veränderungen zu schützen.
    Am besten, du liest die Verordnung einmal genau durch
    http://www.bundesfinanzministe…DPdU/2014-11-14-GoBD.html
    http://www.bundesfinanzministe…2014-GoBS-GDPdU-GoBD.html

  • Hi Babuschka,


    Danke für die Links!
    Das selbständig leben könnte so schön sein ... wenn einem nicht dauernd Steine in den Weg gelegt würden die man erst mal mühselig aus dem weg räumen muss.
    Jedee Woche ne halbe stunde und nen CD rohling investieren, nur um die daten unveränderlich abgelegt zu haben finde ich nicht lustig .. ich hätte besseres zu tun, nämlich meine Brötchen zu verdienen.
    Aber wenn ich meine Backup strategie umstelle könnte ich das vielleicht auch positiv sehen .. bis auf den kleinen Kritikpunkt, dass ich den CDs nicht traue was die Datensicherheit über einen längeren Zeitraum betrifft .. aber bei so vielen Backups wir schon eins gehen ;)


    viele Grüße aus dem Süd-Osten Deutschlands



    Hermann

  • Hi,


    nix gut .. hab eine offizielle Aussage von Buhl bekommen:


    "Die Software WISO Mein Büro ist nicht GOD zertifiziert. Eine Zertifizierung ist in naher Zufunkt nicht geplant. Wenn Sie mit einer GOD zertifizierten
    Software arbeiten möchten, empfehlen wir Ihnen die Software WISO Unternehmer Suite."


    jetzt gibts noch eine Frage: muss ich wirklich nach GoBD buchen ?
    Ich bin ein freiberuflich tätiger 4/3 Rechner und kein Bilanzier. Ich glaub gelesen zu haben da gabs Ausnahmen. Auch wenn mein Steuerberater gemeint hat ich muesse nach GoBD arbeiten könnte das noch ein Schlupfloch sein.
    Trotz der vielen kleinen Probleme würde ich mich doch nur ungern in ein neues Programm einarbeiten.


    Wenn ich doch muss: Welche Alternativen gibt es denn ?
    von Buhl kommt natürlich der Vorschlag der "WISO Unternehmer Suite".
    Aus einem anderen Beitrage im forum hab ich gesehen, dass Lexware anscheinend hier weiter ist.
    Gibt es eine kleine schlanke Software für meinen Andwendungsbereich ?


    Und letzte Lösung:
    Sollte ich nach GoBD arbeiten muessen, ich aber weiter MB nutzen .. was blüht mir dann ?
    Besuch bei Uli Hoeness ?


    Viele Grüße


    Hermann

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn mein Steuerberater gemeint hat ich muesse nach GoBD arbeiten


    Ich würde es machen, wie bei (Zahn-) ärzten: Hole dir eine zweite Meinung. Entweder bei einem anderen SB oder auch hier

    Mein Tipp zum persönlichen Erfolgserlebnis: Nicht kirre machen lassen - komplizierte Probleme haben zumeist eine einfache Lösung ;) .
    Gruß
    Burki

  • Hi Burki,


    danke für den Vorschlag .. mach ich häufiger so .. ich frag so lange bis mir mal einer sagt was ich hoeren will ;)


    hab mir grad noch "Wiso Buchhaltung" angeschaut .. mglw. ist das eine Alternative ?
    vielleicht kann man die Daten sogar von MB übernehmen ?
    Allerdings muss ich noch mal schauen was der funktionsunterschied zu MB ist.


    Sehe ich das zu kritisch oder gibt es seit 01.01.2015 eigentlich keine Anwender mehr für MB ?


    viele Grüße


    Hermann

  • Jetzt hab ich mir mal die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aus babuschkas Link durchgelesen, bin ins Grübeln gekommen, habe ansatzweise graue Haare bekommen und als ich dann endlich durch war mit dem PDF lese ich auf Seite 32: "Soweit eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nicht beeinträchtigt, liegt kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor, der zum Verwerfen der Buchführung führen kann."


    Daraus lese ich für mich, dass ich meine Buchführung weiter mit MB machen kann, wenn ich immer alles nach alter Schule auch ordnungsgemäß und übersichtlich in Papierform abhefte und damit die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nicht beeinträchtige. :whistling:


    Davon abgesehen, sollte der Schutz vor Veränderungen einmal erstellter und gebuchter Rechnungen für WISO oberste Priorität haben. Das Einfachste ist es doch, den Button "Bearbeitung freigeben" auszublenden. Wenn eine Rechnung einmal gedruckt bzw. versendet ist und man was ändern muß, dann geht's eben nur über den Weg einer Stornorechnung. Was ist daran so schwer? ?(

  • "Soweit eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nicht beeinträchtigt, liegt kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor, der zum Verwerfen der Buchführung führen kann."


    Leider gilt dies für die Verfahrensdokumentation! Nicht für die laufenden Buchungen. Aber: Tz. 111 weist einen Ausweg: Bei Änderungen muss über das Journal sicher gestellt sein, dass diese erkennbar sind und der ursprüngliche Inhalt erhalten bleibt. Journal ausdrucken ist daher erste Maßnahme.
    Weiterhin ist es möglich, über Datensicherungen (mit Datum) den alten Stand nachzuweisen. Diese sollten dann mindestens einmal im Monat auch archiviert werden (und bei neuem Programmstand aktualisiert, damit weiterhin die Lesbarkeit gewährleistet ist).


    Davon abgesehen, sollte der Schutz vor Veränderungen einmal erstellter und gebuchter Rechnungen für WISO oberste Priorität haben.


    Da gebe ich dir 100% Recht - zumal in der Verordnung ja auch steht, dass auch ein Zertifikat kein Gewähr bietet.

  • Journal ausdrucken ist daher erste Maßnahme.
    Weiterhin ist es möglich, über Datensicherungen (mit Datum) den alten Stand nachzuweisen. Diese sollten dann mindestens einmal im Monat auch archiviert werden (und bei neuem Programmstand aktualisiert, damit weiterhin die Lesbarkeit gewährleistet ist).


    Es wäre ja auch zu einfach gewesen. :)


    Allerdings ist Ausdrucken für mich als alter Papierfetischist kein Thema, das läuft bei mir quasi am Monatsende "automatisch" ab. Nur bei der Backupstrategie müßte ich dann umdenken. Regelmäßig gesichert wird zwar laufend, allerdings habe ich außer der Jahresabschlußsicherung die unterjährigen Zwischenbackups - um Speicherplatz zj sparen - zugunsten der jeweils zwei letzten Sicherungen gelöscht. Da werde ich dann wohl auch die Monatsabschlußbackups aufbewahren. :thumbup:

  • Hallo


    Ich hab noch ein paar Infos vom Support erhalten:
    Buhl geht davon aus, dass jemand der Mein Büro nutzt die Buchhaltung nicht selber macht, sondern einen Steuerberater hat dem er die Daten per Datev Schnittstelle zur verfügung stellt. dann ist der dafür zuständig, dass GoD (Buhl schreibt GoD, nicht GoBD .. ist das wirklich das gleiche?) eingehalten wird.


    Da bin ich wieder mal ein Einzelfall der das anders macht und eine Software wie MeinBüro nutzt um sich den Steuerberater zu sparen ;)


    Als alternative von Buhl kämen hier die
    - "Wiso Buchaltung": die könnte fast alles, weil ich keine Warenwirtschaft habe .. nur kann sie keine Rechnungen schreiben (ist Rechnungen schreiben nicht auch ein Teil der Buchhaltung ?)
    - "Wiso Warenwirtschaft": brauche ich als reiner Dienstleister wg. fehlender Wahrenwirtschaftnicht (und die kann vermutlich keine Buchungen machen)
    - Wiso Unternehmersuite: kann alles zusammen, ist mir aber eigenlich überdimensioniert.


    Nachteile eines Umstieges:
    - ich hab ein eigentlich überdimensioniertes Paket
    - ich muss mich in eine neue Software einarbeiten.
    - Alle Anpassungen die ich in MB gemacht hab muss ich noch mal machen (Textbausteine, ...)
    - Datenübernahme geht nicht (oder nur sehr eingeschränkt) !!!!!!!
    - ich brauch dann zwei programme am Rechner, weil ich die alten daten noch einsehen muss (angeblich geht das auch nach ablauf der Nutzungszeit, aber glaub ich der Aussage dass ich in 5 Jahren die Daten immer noch einsehen kann ?!??!?!?!?!?)


    Eine schöne vergleichende übersicht über die Programme gibts leider nicht :(


    bin immer noch nicht glücklich .. muss doch noch die option von Burki wählen (solang fragen bis ich ne Antwort bekomme die mir gefällt ;) )


    Viele Grüße


    Hermann

  • Buhl geht davon aus, dass jemand der Mein Büro nutzt die Buchhaltung nicht selber macht, sondern einen Steuerberater hat dem er die Daten per Datev Schnittstelle zur verfügung stellt. dann ist der dafür zuständig, dass GoD (Buhl schreibt GoD, nicht GoBD .. ist das wirklich das gleiche?) eingehalten wird.


    Da ist Buhl falsch informiert! Die Buchhaltung machst du und gibst das an den StB zur Erstellung der Abschlüsse. Da ja auch die Rechnungserstellung, Kassenbuch etc. zur Buchhaltung gehören (und das macht garantiert nicht der StB), liegen dort sowieso nur Teile der Buchhaltung (in aller Regel auch nicht alle Einzelbuchungen, sondern schon Zusammenfassungen). Der StB macht nicht die Buchhaltung - du bist aufbewahrungs- und nachweispflichtig! Frag einmal deinen StB - der wird sich ob dieser Aussage von Buhl nicht schlecht ärgern. Bei dir liegen die originären Buchungen und schließlich holt sich der Betriebsprüfer aus deinen Buchungen die Daten, nicht aus denen des StB.


    Aber Buhl ist hier nicht alleine - bei der Konkurrenz kann man inzwischen zumindest im einfachsten Programm auch die Perioden sperren, aber eben auch nur ein Anfang.


    Übrigens, die offizielle Bezeichnung heisst "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)"

    Einmal editiert, zuletzt von babuschka () aus folgendem Grund: Beantwortung GoD oder GoBD