Abschreibung läuft auch nach Verkauf von Anlagegut weiter

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Problem mit der Elster-Vorschau bei der EÜR,
    folgendes wird als Fehler ausgegeben:


    Zitat

    Die Summe der eingetragenen Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums für andere bewegliche Wirtschaftsgüter entspricht nicht dem sich rechnerisch ergebenden Wert (Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums (Summe) + Zugänge (Summe) - Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 und 6 (Summe) - AfA/Auflösungsbetrag (Summe) - Abgänge (Summe)).


    Nun habe ich herausbekommen, dass daran der Verkauf eines Anlagegutes Schuld ist, denn wenn den Verkauf lösche, funktioniert die Elster-Vorschau.


    Das merkwürdige ist, dass in der Abschreibungsübersicht trotz Verkauf weiter abgeschrieben wird (aber teilw. in den negativen Bereich hinein).


    Ich habe schon das Anlagegut komplett neu angelegt und den Zahlungseingang über Kasse neu zugeordnet (inkl. Buchungssätze neu erzeugen).
    Aber die weiterführende Abschreibungstabelle bleibt (siehe Screenshot).


    Ein anderes Anlagegut, das ich im selben Zeitraum per PayPal verkauft habe, wird korrekt abgeschrieben.


    Ich bin Laie, deswegen die wahrscheinlich dumme Frage:
    Sollte / darf ich die Tabelle manuell anpassen und einfach den Rest der Jahre "nullen"?
    Ich weiß nicht, ob das negative Auswirkungen hat, da ja die Jahre weiterhin bestehen bleiben, aber eben nur mit Nullwert.


    Oder gibt es vielleicht bei Zahlungseingang über "Kasse" etwas besonders zu beachten?


    Danke für jeden Hinweis!


    Gruß
    Jürgen

  • Ich hatte gerade ein Gespräch mit dem Buhl-Online-Service, der sehr engagiert geholfen hat.


    Die Ursache der weiteren Abschreibung konnte er zwar nicht ganz klären (Vermutung ist Rundungsfehler),
    aber wir haben die Restjahre nun genullt und Elster EÜR ist nun zufrieden.


    EDIT:
    Folgende Frage ist aber noch aufgetaucht:
    Wenn ich die Rechnung der Kasseneinnahme zuordne, kann ich sie ja gleichzeitig nicht mehr dem verkauften Anlagegut zuordnen. Wenn ich letzteres tue, steht die Rechnung wieder auf "nicht bezahlt".
    Wenn ich dann die Rechnung manuell auf "vollständig bezahlt" setze, merke ich, dass mir ein neuer Kasseneintrag erstellt wird mit dem heutigen Datum, was ja auch falsch ist. Ganz davon abgesehen, dass ich ja dann 2 Einnahmen habe.


    Wie handhabt ihr das?


    Gruß
    Jürgen

  • Nun habe ich herausbekommen, dass daran der Verkauf eines Anlagegutes Schuld ist, denn wenn den Verkauf lösche, funktioniert die Elster-Vorschau


    Dies sieht mir so aus, als ob der Verkauf nur im Anlagevermögen, nicht aber auch in der Buchhaltung erfasst wurde (vergleiche einmal das Konto mit den Werten im Anlagespiegel - auf dem Konto 0xxx müsste ja der Verkauf im Haben erscheinen).

  • Danke für deine Antwort, aber mit diesen Buchungsdingen komme ich nicht klar.


    Ich habe eben im "Buchungsjournal" am entsprechenden Tag geschaut , wenn das richtig ist.
    Wenn du willst, kannst du ja mal auf den Screenshot schauen, der die Buchungsvorgänge zeigt.


    Insgesamt gibt es dort 4 Einträge zu diesem Verkauf, was mir aber besonders aufgefallen ist, ist der ausgewiesene Fehler im Buchungstext:

    Zitat

    Konto: 1360 / Gegenkonto: 8820
    Barverkauf
    Problem wg. Rechnungsstellung, siehe: http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&postID=131637&highlight=verkauf+anlageverm%C3%B6gen#post131637


    Dort fand ich zu meinem im zweiten Beitrag gestellten Frage, wie bzw. ob ich eine Bareinnahme in der Kasse gleichzeitig einer Rechnung und dem Verkauf eines Anlagegutes zuordnen kann. Aber das geht scheinbar in "Mein Büro" leider nicht mit einem Klick.
    Ich nehme an, da du dich auskennst buchst du das alle direkt.


    EDIT:
    Ich habe nun wie im alten Thread die Einnahme der Rechnung zugeordnet,
    dann manuell das Anlagegut abgeschafft und die Abschreibungstabelle der letzten Jahre (wie vom Support empfohlen) genullt.
    Der Screenshot zeigt nun das Ergebnis dieser Vorgänge – auch wenn als Laie nur halb verstehe, was es bedeutet :-/



    Gruß
    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Dort fand ich zu meinem im zweiten Beitrag gestellten Frage, wie bzw. ob ich eine Bareinnahme in der Kasse gleichzeitig einer Rechnung und dem Verkauf eines Anlagegutes zuordnen kann. Aber das geht scheinbar in "Mein Büro" leider nicht mit einem Klick.


    Stimmt - das geht nicht mit Mein Büro! Man kann wie im verlinkten Beitrag steht, nicht eine Rechnung über Abschreibungen als Verkauf eines Anlagegut mit Mein Büro erstellen. Und wie dort steht ist es auch nicht notwendig.


    Nochmal was hinterher:
    Ihr Steuerberater hat Recht, Sie müssen Ihr Anlagegut umsatzsteuerpflichtig veräußern. Das macht das Programm aber auch vollkommen korrekt nach der Methode von Samm- Sie können innerhalb des Buchungsvorganges der Abschaffung im Geldkonto den Steuerschlüssel anwählen und so das Anlagegut umsatzsteuerpflichtig veräußern und die Umsatzsteuer völlig richtig in der Umsatzsteuervoranmeldung erklären.
    Die Erstellung der Rechnung ist nur für den Käufer relevant.


    BUHL Herr Diel:

    Zitat

    bei Splittbuchungen stehen die Kategorien "EInkauf bzw. Verkauf von Anlagevermögen" nicht zur Verfügung. Sie haben daher entweder die Möglichkeit, im Rahmen einer Splittbuchung bei den Kategorien über den Punkt "Weitere" direkt entsprechende Vermögens- oder Abschreibungskonten zu bebuchen und anschließend das Anlagegut manuell auszubuchen. Die Alternative besteht in Ihrem Fall darin, keine Splittbuchung vorzunehmen, sondern die Einnahme aus dem Verkauf des Anlagegutes als eigenständige Buchung mit der Kategorie "Verkauf von Anlagevermögen" vorzunehmen und für die zusätzlichen Dienstleistungen eine eigene, neue Buchung zu erstellen.

  • Danke für deine Mühe,
    aber diese Empfehlung "eigenständige Buchung ..." bringt mich schon ins schleudern.


    Ich hoffe, es ist damit nicht der Menüpunkt "Manuelle Buchungen" gemeint, denn damit kenne ich mich nicht aus.


    Reicht es, wenn ich einfach im Fenster des gewählten Anlagegutes "Abschaffung buchen" anwähle, da ja die Umsatzsteuer-Anteile über die Kasseneinahme definiert wurden, oder muss (intern) immer eine logische Verbindung zu dem verkauften Anlagegut bestehen, d.h. es reicht nicht, wenn man anhand des Textes sieht, um welches Anlagegut es bei der Abschaffung und der Einnahme ging?

    • Offizieller Beitrag

    aber diese Empfehlung "eigenständige Buchung ..." bringt mich schon ins schleudern.


    Ich hoffe, es ist damit nicht der Menüpunkt "Manuelle Buchungen" gemeint, denn damit kenne ich mich nicht aus.


    Nein, das ist nicht damit gemeint!

    Reicht es, wenn ich einfach im Fenster des gewählten Anlagegutes "Abschaffung buchen" anwähle, da ja die Umsatzsteuer-Anteile über die Kasseneinahme definiert wurden, oder muss (intern) immer eine logische Verbindung zu dem verkauften Anlagegut bestehen, d.h. es reicht nicht, wenn man anhand des Textes sieht, um welches Anlagegut es bei der Abschaffung und der Einnahme ging?


    Das geschieht automatisch wenn Du korrekt vorgehst: In der Steuerfibel unter Punkt 3 steht
    Abgänge (= "Abschaffungen") mit Verkaufserlösen beschrieben.
    Die Abschaffung buchst Du bei Verkauf des Anlagegutes nicht im Anlagenverzeichnis, sondern über Finanzen Z.B. Kasse. Hier wird die Einnahme einzig und allein der Kategorie Verkauf von Anlagegut zugeordnet. Automatisch erfolgt damit im Anlageverzeichnis die Abbuchung.

  • So hatte ich es ganz zu Beginn gemacht, aber das Problem waren ja die noch offenen Rechnungen.


    Die hatte ich auf "uneinbringbar" gesetzt, das sieht zwar nicht schön aus, ist aber – soweit ich verstanden habe – nur eine kosmetische Sache und wird nicht intern nachteilig berücksichtigt.
    Schön wäre einfach, die Rechnung auf "bezahlt" setzen zu können, ohne dass ein neuer Kasseneintrag mit heutigem Datum erstellt wird.
    Und letztendlich fehlt doch auch hier die Verbindung zum Anlagegut (außer, dass man es im Rechnungsposten lesen kann), das finde ich schade.

  • Ich hatte gerade mal mit dem Support gesprochen,
    diese Funktion wird es wohl nie geben, weil sie zu speziell ist (man verkauft ja auch eher sporadisch mal ein Anlagegut).


    Ich hätte die Rechnungen nicht drin lassen dürfen, sondern danach entfernen müssen.
    Nun ist es aber zu spät, da ja die Nummern fortlaufend sind. Jetzt muss ich es auf "uneinbringbar" lassen und einem mögl. Prüfer den Umstand erklären.


    Danke nochmal für alle Hinweise.


    Gruß
    Jürgen

  • Ich hatte gerade mal mit dem Support gesprochen,
    diese Funktion wird es wohl nie geben, weil sie zu speziell ist (man verkauft ja auch eher sporadisch mal ein Anlagegut).


    Moin,
    ich denke, das passiert in regelmäßigen Abständen. Wenn z.B. ein neuer Betriebs-Pkw angeschafft wird und der alte in Zahlung gegeben wird, verlangt das Autohaus bei vorsteuerabzugsberechtigten Käufern eine Rechnung mit korrekt ausgewiesener MwSt.
    Insoweit sollte Buhl sich die Aussage nochmals genau überlegen. Wie soll man denn einen solchen Vorgang mit MB darstellen??

    • Offizieller Beitrag

    Insoweit sollte Buhl sich die Aussage nochmals genau überlegen. Wie soll man denn einen solchen Vorgang mit MB darstellen??


    GENAU! Die Aussage ist doch armselig.
    Briefbogen auf Papier erstellen lassen, Rg Nummerkonsistenz basteln, oder: es reicht da doch letztlich der Bierdeckel, Hauptsache die Fakten sind alle drauf. Welche Haltung vertritt denn BUHL? Verstehe die BUHL Art nicht! ?(

  • Ich wollte noch einen Hinweis geben:


    Den Erlös des Anlagegute nicht nochmal über die Kasse buchen, denn bei "Anlagegut abschaffen" wird schon einen Einnahme erstellt.
    Das war mir so nicht bewusst, hatte ich erst in der EÜR gesehen.


    Gruß
    Jürgen