Splittbuchung - Einkauf von Anlagevermögen

  • Hallo,


    gerade bin ich dabei eine Rechnung über drei Posten zu verbuchen.
    1. Computer
    2. Software Windows Betriebssystem
    3. Mouse und Tastatur


    Das Ganze wollte ich über die Splittbuchung regeln und da es dort nicht die Kategorie "Einkauf von Anlagevermögen" gibt, bin ich vond er Steuervariante 2 zur Steuervariante 3 gewechselt. Nun komme ich über F2 zu den weiteren Kategorien.
    Dort finde ich nun (nach teilweise Freischaltung) "Nr. 27 EDV-Software", "Nr. 470 Computeranlagen" und "Nr. 490 Sonstige Betriebs-/Geschäftsausstattung (Anlagevermögen)".
    Welche der Kategorien muss ich nun für den PC wählen? Ich schätze 470, aber auch, obwohl dort nicht Anlagevermögen dabei steht?
    Und gehört das Betriebssystem zu Nr. 27 - EDV-Software?


    Es tut sich noch ein weiteres Problem auf. Wenn ich nun eine der Kategorien gewählt habe, kann ich den jeweiligen Posten nicht einem Anlagegut zuordnen. Was tun?


    Ich habe einen Thread zu dem Thema gefunden, aber dort gibt es keine endgültige Lösung zu dem Problem.


    Wäre sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet. :/

  • Du musst das direkt einem Anlagegut zuordnen
    und ist die Maus/Tastatur ohne PC nutzbar?
    nein, also musst du es zum PC zuordnen, das gleiche für die Software


    denke mal hier hilft eone Weiterbildung für die Buchhaltung wie es hier auch Angeboten wird von Buhl

  • Dass ich die Mouse/Tastatur dem PC Anlagegut zuordnen muss, weiß ich, allerdings bekomme ich es aus oben beschriebenen Gründen nicht hin. :(
    Es hakt bei mir eher an der technischen Umsetzung. ;) Wenn ich keine Splittbuchung erstellen muss, geht es ja, aber zusammen mit der Splittbuchung ist es nicht möglich.

  • Moin,
    danach gehören alle deine Bestandteile zum PC. Relevant ist das ohnehin nur, wenn die Anschaffungskosten über 410,--€ netto liegen, bis dahin kannst Du den PC als GWG abschreiben.
    In jedem Fall müsstest Du aber ohne Splittbuchung hinkommen....

  • Ok, danke für Deine Antwort!
    Du meinst also, dass ich die gesamte Rechnung gleich als ein Posten verbuchen soll, ja? Der PC hat 599€ gekostet, das Betriebssystem 110€ und die Tastaur + Mouse 30€. Dann werde ich also alles auf einmal als Einkauf von Anlagevermögen verbuchen und bei der Bezeichnung die Bestandteile auflisten, ja?
    Als Art des Anlagenguts wähle ich Computeranlagen (Nr. 470) und als Kategorie Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne Afa auf Kfz und Gebäude).


    Was aber, wenn ich tatsächlich mal mit Splittbuchung und Einkauf von Anlagevermögen arbeiten müsste???

  • Vielleicht hat Buhl bis dahin die Kategorie Anlage auch in die Splittbuchung integriert. Falls nicht müsstest du den Verkäufer bitten, für jedes Teil eine extra Rechnung zu stellen....

  • Vielleicht hat Buhl bis dahin die Kategorie Anlage auch in die Splittbuchung integriert. Falls nicht müsstest du den Verkäufer bitten, für jedes Teil eine extra Rechnung zu stellen....


    oder - vielleicht etwas einfacher - die Rechnung über Interimskonto buchen und dann die einzelnen Wirtschaftsgüter entsprechend buchen per AV-Konto an Interimskonto und die Rechnung ebenfalls über das Interimskonto bezahlen.

  • Hallo Mausko,


    war zu einfach gedacht - MB lässt eine solche Buchung einfach nicht zu. Bei Verrechnungsbuchungen nimmt es mir die Geldkonten nicht an (das Interimskonto gehört zu den Geldkonten), bei den manuellen Buchungen kann ich nicht gegen Kreditoren/Bank/Kasse buchen.
    Ich weiß, warum ich MB wieder zur Seite gelegt habe (habe nur die Demoversion mit dem Demomandanten, der noch funktioniert).


    Die Konkurrenz kann das so wie von mir beschrieben ohne "Kopfstände". Entschuldigung - Theorie und Praxis ...