Abgekürzte Erwerbsminderungsrenten

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Problem mit der Eingabe meiner Erwerbsminderungsrente. Diese läuft seit einigen Jahren und war bis zum 30.5./1.6.2014 befristet. Der Ertragsanteil ist dementsprechend anders zu berechnen als bei unbefristet laufenden Renten. Im Steuersparbuch kann ich aber das Ende der Rente nicht eingeben (Erwerbsminderungsrente wird als Rentenart mit vorgegeben). Somit rechnet mir das Steuersparbuch eine dicke Nachzahlung aus, weil der Ertragsanteil weit über den tatsächlich anzusetzendem liegt (rd. 60% Differenz!!).
    Unter den anderen Posten bei Renten kann ich es überhaupt nicht eingeben - oder habe ich Tomaten auf den Augen und sehe das Feld nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente läuft doch immer mit dem Ertragsanteil bis zum voraussichtlich regulären Renteneintritt und somit nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Ziffer a) aa) EStG. Die turnusmäßige Überprüfung der Weitergewährung hat damit doch nichts zu tun. Die behalten sich halt vor, alle paar Jahre das Ganze zu prüfen, das ändert aber nichts an der steuerlichen Einstufung hinsichtlich Laufzeit bis zum regulären Renteneintrittsalter. Danach berechnet sich die Erwerbsminderungsrente doch auch und wird bis zu diesem Zeitpunkt hochgerechnet.


    Es sollte sich doch auch alles aus der Leistungsmitteilung der Rentenkasse ergeben. Da steht das wirklich ganz detailliert drin. Ansonsten über den Relegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) an die Sache rangehen.


    Zu unterscheiden übrigens von einer etwaigen Zusatzversorgung wie VBL etc. .


    Ansonsten verstehe ich wohl irgendwie gerade das Problem nicht.

  • Es handelt sich zwar um eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (von der BG), aber diese wurde wegen Verringerung des MdE-Grades gestoppt (war zunächst nach einem Betriebsunfall vorläufig festgelegt worden). Mit dem Endedatum verringert sich der vom Programm errechnete Ertragsanteil ganz gewaltig.


    Auch wenn die Erwerbsminderungsrente bis zum Renteneintritt laufen würde, wäre es eine abgekürzte Zeitrente, die aber nicht so erfasst werden kann. Das Programm rechnet so, als ob die Rente (wie eine Altersrente) bis zum Tode läuft und rechnet mir aus dem Renteneintrittsdatum den gesetzlichen Ertragsanteil aus. Das ist aber zu hoch. In den Vorjahren hatte ich immer im Anschreiben auf die Rente hingewiesen und das FA hat dann richtig eingesetzt und gerechnet.


    Aus der VaSt bekomme ich nur den Rentenbetrag - den hatte ich ja auch eingetragen, nicht aber das Endedatum.


    Ich habe jetzt zu einem "Notanker" gegriffen und die Rente unter den privaten Renten (zeitlich befristet) eingegeben. Das wird dann wieder im Anschreiben erläutert.

  • Über die Formulareingabe kann das Ende der Rente direkt eingegeben werden ....