Den Gutschein von Amazon habe ich bekommen, da ich die Amazon-Kreditkarte für mein Unternehmen nutze.
Also zweifelsfrei betrieblich veranlasst.
Den Gutschein von Amazon habe ich bekommen, da ich die Amazon-Kreditkarte für mein Unternehmen nutze.
Also zweifelsfrei betrieblich veranlasst.
ja, absolu. Die KK wird auch nur geschäftlich genutzt.
Na dann bucht du eben vorab noch einen Zahlungseingang auf dem Verrechnungskonto als Erlös ohne MwSt, damit die Herkunft der 10€ dokumentiert ist.
Na dann bucht du eben vorab noch einen Zahlungseingang auf dem Verrechnungskonto als Erlös ohne MwSt, damit die Herkunft der 10€ dokumentiert ist.
Mal abgesehen von der Betragshöhe: Sicher, dass der Ertrag ust-neutral zu erfassen ist? Oder wie meinst Du das? Habe gerade irgendwie den Überblick verloren.
Hmmmm gute Frage miwe. Nochmal genau nachgedacht... wenn Amazon den Gutschein gar nicht ausgewiesen hätte, sondern einfach nur den Kaufpreis um 10 Euro reduziert hätte, dann wäre der Gutschein quasi brutto verrechnet worden und die Vorsteuer geringer ausgefallen. Also wäre es wohl doch richtig, den Gutschein im Verrechnungskonto zunächst als Erlöse 19% zu buchen und dann mit der Eingangsrechnung zu verrechnen, da sich sonst ein Steuervorteil ergibt. Hmmm.... das ist aber manchmal auch kompliziert.
Hallo Heiko,
das war genau mein Gedankengang.
LG
Michael
Moin die Herren,
möchte noch mal auf den Grund der Gutschrift hinweisen:
ZitatDen Gutschein von Amazon habe ich bekommen, da ich die Amazon-Kreditkarte für mein Unternehmen nutze.
Damit entfällt m. E. der Leistungsaustausch und die damit die Steuerbarkeit.
Gruß
Heike
Damit entfällt m. E. der Leistungsaustausch und die damit die Steuerbarkeit.
Der Leistungsaustausch ist im Moment der Aktivierung der betrieblichen Kreditkarte gegeben. Ich gebe Dir x Euro, damit Du meine Kreditkarte nutzt.
Okay,
ich habe daran gedacht, dass die Kreditkarte ja nicht direkt von Amazon bereitgestellt wird ("im Rahmen seines Unternehmens" lt. §1 Abs.1 UStG), sondern qausi nur als "Vermittler" der LBB Berlin, die ja komplette Abrechnung übernimmt...
Gruß
Maulwurf
ich habe daran gedacht, dass die Kreditkarte ja nicht direkt von Amazon bereitgestellt wird ("im Rahmen seines Unternehmens" lt. §1 Abs.1 UStG), sondern qausi nur als "Vermittler" der LBB Berlin, die ja komplette Abrechnung übernimmt...
Dann ist es doch immer noch oder gerade eine (Vermittlungs-)Provision.
Nun ja, nun wird aber grade die Startgutschrift direkt von der LBB gutgeschrieben...
Wie das dann allerdings evtl. weiter zwischen diesen beiden Parteien verrechnet wird, kann ich nicht beurteilen und damit den Sachverhalt nicht abschließend bewerten.
Insofern, um hier niemand auf eine falsche Fährte zu locken:
Buchung als Ertrag/Erlös mit USt kann nicht verkehrt sein
Gruß
Maulwurf
hab mich lange nicht melden können. Vielen dank für die Hilfe. Ich hoffe das der Beitrag noch vielen weiteren hilft
Hallo,
Sorry, dass ich das Thema noch einmal hochhole, aber ich habe genau das gleiche Problem mit einem Amazon-Gutschein. Ich habe den Gutschein für die Teilnahme an einer Umfrage zu Amazon Seller Central direkt von Amazon erhalten. Der Gutschein ist also "geschäftlich".
Ich bin Kleinunternehmer und buche mit Variante 3 (SKR03). [Ich muss das zwar nicht, möchte aber lernen ;)]
Habe den Gutschein jetzt eingelöst. Der Rechnungsbetrag stimmt nicht mit dem Abbuchungsbetrag überein (Differenz 5€ wg. Gutschein). Einen Auszug aus der Rechnung habe ich hier angehängt.
Soweit ich das hier verstanden habe muss ich folgendes tun:
- Eingangsrechnung über 67,48€ anlegen
- ER Splittbuchung: 62,48€ Wartungskosten Hard-/Software, 5€ Erlöse als Kleinunternehmer
- Zahlung über 62,48€ der ER zuordnen
- 5€ über Verrechnungskonto der ER zuordnen
Stimmt das so? Habe ich dann nicht einen Fehlbetrag im Verrechnungskonto?
liebe Grüße,
como
habe für den Gutschein die Kategorie Erlöse 19% genommen.
Beispiel
120€ Einkauf mit 20€ Gutschein
100€ Wareneingang 19%
20€ Erlöse 19%
Ob deine Kategorieauswahl richtig ist kann ich dir nicht sagen. Dazu sollte sich dann lieber einer der Profis äußern.