Jahresabrechnungen einer bereits verkauften Immobilie

  • Guten Tag,


    Die Situation:
    Im Sommer 2012 habe ich die Immobilie verkauft. Mit dem neuen Eigentümer habe ich einen Stichtag für die Abrechnung vereinbart und soweit alles aufgeteilt. Nun habe ich über den neuen Eigentümer zwei alte Rechnungen der Hausverwaltung bekommen. Diese stammen noch aus der Zeit als ich Eigentümer war und die ich daher zu bezahlen habe. Die eine stammt aus dem Jahr 2011 und ist daher vollständig von mir beglichen worden. Die andere stammt aus dem Jahr 2012 und wurde anteilig von mir beglichen. Leider ist die Hausverwaltung, bzw. der Hausverwalter immer dem Zeitplan hinterher und die Abrechnungen kommen erst im Winter oder sogar erst im darauffolgenden Jahr. Daher verwundert mich das späte Auftauchen nicht. Da ich die Wohnung bereits 2012 verkauft habe, existiert diese Immobilie natürlich nicht mehr in meinen Steuerunterlagen. Zwischenzeitlich, im Jahr 2014, habe ich eine Immobilie gekauft.


    Die Frage:
    Wie kann, soll bzw. muss ich diese Beträge dem Finanzamt melden?
    * Die Abrechnungen liegen mir vor und die Kommunikation mit den neuen Eigentümer ebenso. Dies wollte ich mit einem erklärenden Text den Unterlagen für das Finanzamt beilegen.
    Soll ich die alte Immobilie wieder aufnehmen und diese Kosten bei den Werbungskosten eintragen?
    * Hierbei entstehen sicherlich weitere Fragen und Inkonsistenzen.
    Soll ich die Rechnungen bei den Werbungskosten der neuen Immobilie mit einem erklärenden Text eintragen?
    * Das scheint mir die aktuell einfachste Möglichkeit zu sein.
    Vielleicht muss ich ja die Steuererklärung aus den Jahr 2012 wieder korrigieren und erneut einreichen. Gibt es im Programm dafür eine Option?


    Ich freue mich auf Vorschläge und Erfahrungen.


    Vielen Dank. Mfg M. Kessler

  • Fertigt man seine Steuererklärung nach dem Zuflussprinzip http://de.wikipedia.org/wiki/Zuflussprinzip fließt die Abrechnung in dem Jahr ein, wenn sie zugeht.
    Hier ist also das alte Objekt zu reaktivieren und die Beträge zu deklarieren.
    Sie in einem neuen Objekt zu "verstecken" ist völlig falsch.
    Wichtig ist, dass etwaige Kosten einer "Gewinnerzielungsabsicht" zugeordnet werden können. Dies dürfte im geschilderten Fall nicht wirklich schwer fallen.


    -Hi

  • Guten Tag,


    Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Wenn ich die alte Immobilie reaktiviere (Angaben über Lage, Größe...aber nicht die daten zum Kaufpreis...), kann ich das Datum für den Kauf angeben, aber nicht das Datum des Verkaufs, da hier seitens des Programms lediglich ein Verkauf im Jahr 2014 eingegeben werden kann. Aktuell sagt mir das Programm, ich könnte Abschreibungen vornehmen.


    Wie kann ich dem Programm und dem Finanzamt mitteilen, dass ich diese Immobilie seit 2012 nicht mehr besitze?


    Ich freue mich auf Vorschläge und Erfahrungen.


    Vielen Dank. Mfg, M. Kessler

  • Hallo Matthias Kessler,


    wenn sich die Immobilie nicht eintragen lässt (ich kann im Augenblick nicht prüfen, ob nur Hinweis oder Fehler), würde ich es unter dem Posten "Weitere Vermietung und Verpachtung" eintragen und dem Finanzamt im Anschreiben den Sachverhalt erläutern. Dann müsste es eigentlich richtig laufen.