Hallo, ich hoffe jemand hat eine "einfache" Lösung parat. Folgende Sachlage:
Lohnbuchhaltung erfolgt mit Lohn+Gehalt Vers. 15.0.5107 (O4U). Nach gestriger Aufforderungsmail erfolgte Abruf der ELSTAM Daten. Im Ergebnis wurde rückwirkend ab 01.04. eine Angestellte in LStKl VI eingestuft, was für entsprechende Abzüge aufgrund Rückforderungen im aktuellen Monat mit sich brächte. Die AN ist seit 02/2015 bei uns vollzeitbeschäftigt. Wir sind Hauptarbeitgeber. Nach Rückfrage beim zuständigen FA erhielt die MA die Auskunft, dass der vorherige AG zwecks einer Nachzahlung für April eine Anmeldung vorgenommen hatte - und zwar entsprechend meiner Befürchtung als Hauptarbeitgeber. Somit erfolgte bei ELSTAM automatisch die Einstufung bei uns als Nebenbeschäftigung...... Offensichtlich kommt so etwas immer wieder mal vor, dies war zumindest die telefonische Auskunft der ELSTAM Hotline bzw. ist im dortigen Forum auch nachzuvollziehen. Die einzige Lösung sei demnach eine Ab- und Neuanmeldung vorzunehmen. Nach Rücksprache mit dem BUHL-Support kann dies jedoch noch nur dadurch per Software erzwungen werden, indem ein Austritt bspw. im laufenden Monat erfasst und zum nächsten Kalendertag ein Wiedereintritt in Form eines neuen Beschäftigungsbeginns angelegt wird. Das hat jedoch alle möglichen Ab- und Anmeldungen (SV Meldung) zur Folge, die aufgrund Pflichtversicherung in Versorgungswerk auch noch separat manuell erstellt werden müssen. Zudem könnte ich ja erst bei erfolgreicher Rückmeldung aus ELSTAM sehen, ob die Gültigkeitsdauer der rückgemeldeten Daten eine Korrektur der Monate ab April ermöglicht...
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand Hilfestellung geben könnte oder Tipps zur Vereinfachung hat.
Vielen Dank