Verbuchen und Abschreiben von gebrauchten Maschinen

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zum verbuchen von Gebrauchten Maschinen. Meine Frau ist seid dem 1.6 selbstständig und wir haben am 6.6 eine gebrauchte Stickmaschine über Ebay Kleinanzeigen gekauft. Neupreis der Maschine ende 2011 waren knapp 1500 Euro. Wir haben nun 790 Euro bezahlt. Ausserdem stammt das Geld dafür aus unserer privaten Kasse, denn das Geschäftskonto ist ja noch leer. Ich bin jetzt hingegangen und habe die Maschine unter [440 Werkzeuge ] eingetragen. Anschaffungkosten mit 790 Euro angegeben und das Feld {unterliegt das Wirtschaftsgut der Abnutzung} mit ja angeklickt.


    Trage ich jetzt bei Nutzungsdauer in Jahren 5 ein ?? Die Maschine ist immerhin bereits fast 4 Jahre alt.


    Im gleichen Fenster kann man {Neuanschaffung} anklicken. Dort habe ich das Feld Belegnummer. Muss ich dort eine eigene Belegnummer erstellen z.B. eine fortlaufende Nummer wie die Belege grade nacheinander abgeheftet sind? Schreibe ich diese dann auch auf meinen selbsterstellten Kaufbeleg?


    Dort habe ich auch dann den Kaufpreis mit 790 Euro eingetragen und als Geldkonto [1890 Privateinlagen ] gewählt und als Anlagenkonto steht ja schon die [440 Werkzeuge ] drin. Reicht das ??


    Vielen Dank schonmal im Voraus und ein schönes Wochenende


    Martin

  • Hallo Herznadel,
    hier wird Dir geholfen


    Auszug/Zitat:


    Zitat

    Bei einer Einlage aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen ist der Einlagewert (i.d.R. der Teilwert) Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (→Einlage).
    War das Wirtschaftsgut aber vor der Einlage im Rahmen von Überschusseinkünften (z.B. Arbeitnehmereinkünfte) genutzt worden, gilt zur Vermeidung doppelter Abschreibungen als Bemessungsgrundlage für die
    Abschreibung der Restwert, also die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) abzüglich der bisherigen Abschreibungen (§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG).


    D.h. wenn das Wirtschaftsgut vom Verkäufer gewerblich genutzt u. 3 Jahre abgeschrieben wurde, kann es wegen Doppelabschreibung nicht mehr volle 5 Jahre abgeschrieben werden.


    Zitat

    Anders ist es, wenn ihr das Wirtschaftsgut als Einlage aus Privatvermögen ausgewiesen wird. Bei Wirtschaftsgütern, die aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen eingelegt werden, handelt es sich regelmäßig um gebrauchte Wirtschaftsgüter, weil sie vor der Einlage bereits privat genutzt worden sind. Einlagewert sind die fortgeführten Anschaffungskosten oder der Teilwert, dessen Höhe in der Regel geschätzt werden muss.Stehen die Anschaffungskosten fest oder hat der Unternehmer den Einlagewert ermittelt, dann ist anschließend die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer festzulegen, über die das Wirtschaftsgut abzuschreiben ist.


    andere Quelle

    • Offizieller Beitrag

    D.h. wenn das Wirtschaftsgut vom Verkäufer gewerblich genutzt u. 3 Jahre abgeschrieben wurde, kann es wegen Doppelabschreibung nicht mehr volle 5 Jahre abgeschrieben werden.

    Wo steht das? ?(

  • Mit dem Kauf eines Gegenstandes entsteht ein neuer Abschreibungszeitraum, gleichgültig, ob der Gegenstand neu oder gebraucht ist. Bei gebrauchten Gegenständen kann man die Nutzungsdauer abhängig vom Zustand schätzen, muss aber, wenn man von den amtlichen AfA-Tabellen abweichen will, dies gut begründen können. Wenn also nichts dagegen spricht, dass die Maschine noch fünf Jahre hält, solltest du die fünf Jahre auch ansetzen.
    Der Kauf über Privatkonto wird hier als Privateinlage behandelt, die Ausführungen von maxi_floor führen hier in die Irre. Du hast damit das richtige Geldkonto gewählt.
    Wenn du die Maschine im Anlagevermögen angelegt hast und gleichzeitig entsprechend auch in der EÜR gebucht hast (beide Schritte sind notwendig), hast du alles gemacht, was zu erledigen ist. Als Anschaffungsdatum im Anlagevermögen bitte den 6.6. eintragen, dann wird die AfA für dieses Jahr richtig für 7 Monate gerechnet.