Hallo Leute,
ich habe da eine Frage, undzwar bin ich noch als Subunternehmer tätig. Jetzt bekomme ich von anderen Firmen Aufträge die ich zu erledigen habe. Nach der Ausführung erhalte ich von meinen Auftraggebern eine Gutschrift. So weit so gut
Ich stelle also meinen Auftraggebern keine Rechnung, wie kann ich die erhaltenen Gutschriften in dem Programm zu meinem Auftrag buchen, ohne eine Rechnung erstellen zu müssen??? Ist dies möglich oder muss ich dann für die jeweiligen Bauvorhaben eine Rechnung erstellen?
Gutschrift Buchen
- s.bothe
- Erledigt
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Hallo s.bothe,
Du kannst doch ganz normal eine Gutschrift eingeben ohne eine Rechnung vorher erstellt haben zu müssen? Würdest Du vorher die Rechnung erstellen und dann noch die Gutschrift einpflegen, hättest Du es ja quasi doppelt im System. Mit dem Zahlungseingang würde dann ja entweder Deine Rechnung oder die Gutschrift beglichen, aber nie beides.
LG Chris
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Ich würde lieber eine Rechnung erstellen. Die kann ja intern bleiben und mit vermerkte Gutschriftsnummer sollte auch der Bezug erkennbar sein.
Problem sind die nachgelagerten buchhalterischen Geschichten. -
Moin,
hier die Theorie:
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustae/abs14.3..html
in der Praxis: wenn Du manuell über Buchhaltung/Geschäftsvorfälle buchst, ist das kein Problem. Ob das auch "automatisch" durch die Erstellung einer Auftragsbuchung funktioniert, weiss ich nicht, denn es muss ja auf alle Fälle das entsprechende Erlöskonto (hier wohl "Steuerfreie Umsätze Bauleistungen nach § 13b) angesprochen werden..Gruß
Maulwurf -
Und genau das würde bei einer Gutschrift wenn überhaupt nur auf Umwegen passieren. Mit Nebenwirkungen...
Deshalb der Vorschlag, doch eine "interne" Rechnung zu produzieren. -
Hallo s.bothe,
malwurf hat es am besten beschrieben.
Hier nochmals auf den Punkt gebracht.
Die von Dir genannte Gutschrift ist keine "uebliche Gutschrift" sondern sonder genau das, was 2014 unter dem Titel lief: eine Gutschrift (bezogen auf Deine Ausgangsrechnung darf nicht mehr Gutschrift heissen.
Bei Dir handelt es sich vielmehr um eine "self billing invoice", also eine Rechnung, die Dein Auftraggeber fuer Dich schreibt. Die heisst z.B. Abrechungs-Gutschrift oder Provisions-Gutschrift etc und muss zwingend den Begriff "Gutschrift" enthalten
Du buchst diese als normale (Ausgangsrechung) Erloesrechung (Konto fuer §13b) ein, Dein Kunden diese "Gutschrift" als Eingangsrechnung, die er ja selbst (fuer Dich) erstellt hat. -
Hallo,
vielen dank für die Antworten!
es hat mir weitergeholfen!!!