Doppelte Haushaltsführung

  • Hallo, ich habe mal Fragen bezüglicher doppelter Haushaltsführung/Heimfahrten/Pendeln:


    Aktueller Wohnsitz in Stadt A mit Partner (unverheiratet).
    Zum 1.7. neue Arbeit im 120km entfernten B. Damit im kommenden Jahr für die Steuererklärung alles notwendige vorhanden ist, will ich alles richtig machen:


    -wenn ich die Strecke täglich fahren will, reicht als Nachweis ein Fahrtenbuch sowie das Sammeln der Tankbelege? (da ja die 4500 Euro eigentliche Obergrenze überschritten werden; Fahrt erfolgt mit eigenem Pkw, da Zuganbindung miserabel mit mind 2 Umsteigen und 2.5 bis 3.5h einfacher Fahrtzeit)


    -ich habe gelesen, das im Fahrtenbuch die vollständigen Adressen eingetragen werden müssen. Können für Wohnort und Arbeitsstätte diese einmal eingetragen werden und dann mit den zB A und B jeweils als Kurzangabe eingetragen werden?


    -Falls ich mich nach einer Testphase für einen Nebenwohnsitz entscheide: gibt es eine Frist, bis zu derer ich den Nebenwohnsitz/doppelten Haushalt begründen muss, damit er im Zusammenhang mit der neuen Arbeit anerkannt wird?


    -ist es möglich mehr als eine heimfahrt wöchentlich abzusetzen, wenn es den doppelten Haushalt gibt? die meisten Quellen sprechen nur von max 1 heimfahrt pro Woche, die absetzbar ist


    -Muss ich noch irgendetwas beachten, was euch spontan einfällt?


    Dankeschön!

    • Offizieller Beitrag

    Falls ich mich nach einer Testphase für einen Nebenwohnsitz entscheide: gibt es eine Frist, bis zu derer ich den Nebenwohnsitz/doppelten Haushalt begründen muss, damit er im Zusammenhang mit der neuen Arbeit anerkannt wird?

    Es zwingt einen niemand, einen doppelten Haushalt zu gründen.


    ist es möglich mehr als eine heimfahrt wöchentlich abzusetzen, wenn es den doppelten Haushalt gibt?

    nein


    ... die meisten Quellen sprechen nur von max 1 heimfahrt pro Woche, die absetzbar ist.

    Das sagen doch hoffentlich alle Quellen.

  • Es zwingt einen niemand, einen doppelten Haushalt zu gründen.


    Das ist schon klar, aber mal angenommen, ich fahre jetzt die ersten 3 Monate täglich, also pendle und ab dem 4. Monat suche ich mir am Arbeitsort B eine kleine Wohnug als Nebenwohnsitz. Können dann dort alle Abzugsfähigkeiten (Miete/Umzugskosten,...) in Anspruch genommen werden oder kann es sein, dass das FA sagt, der doppelte Haushalt ist nicht durch die Arbeit begründet, denn vorher (also drei Monate lang) war er ja auch nicht nötig? Es geht mir darum, ob ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsaufnahme und doppeltem Haushalt bestehen muss.



    Zitat von miwe4


    Das sagen doch hoffentlich alle Quellen.


    Ganz am Ende hier klang das so, also ob es in bestimmten Fällen möglich ist, mehr als 1 Heimfahrt abzusetzen.
    wöchentliche Heimfahrten als Werbungskosten erfassen

  • Du kannst nur eines haben - doppelte Haushaltsführung oder mehrere Heimfahrten. Etwas rechnen ist dann angesagt ...
    Denke auch daran, dass du die Kosten nicht 1:1 ersetzt bekommst, sondern nur den Grenzsteuersatz darauf

  • wenn ich die Strecke täglich fahren will, reicht als Nachweis ein Fahrtenbuch sowie das Sammeln der Tankbelege?


    Im Normalfall ist ein Fahrtenbuch meines Wissens nicht zwingend vorgeschrieben aber natürlich äußerst hilfreich, wenn konkrete Nachfragen kommen. Tankbelege sammeln ist ebenfalls immer sinnvoll, denn Du wirst ja auch oft genug in B tanken ...
    Bei mir war es vor Jahren so, daß die Zweifel der Bearbeiterin durch ein Telefonat ausgeräumt werden konnten (Darlegung der Strecke, Anzahl der Arbeitstage, ...), ansonsten hätten Tank- und Werkstattbelege geholfen.


    denn vorher (also drei Monate lang) war er ja auch nicht nötig? Es geht mir darum, ob ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsaufnahme und doppeltem Haushalt bestehen muss.


    Ist mir nicht bekannt, daß es einen solchen Zusammenhang gibt (außer daß man z. B. den doppelten Haushalt nicht schon Monate vorher aus privaten Gründen hatte - aber das scheint ja bei Dir nicht der Fall zu sein). Daß man die jährliche Fahrleistung des Kfz verringern möchte, um einen zu schnellen Verschleiß zu vermeiden, ist eine persönliche Entscheidung, die auch erst nach einem Jahr dazu führen kann, daß man sich für die doppelte Haushaltführung entscheidet. Und es gibt noch einige andere denkbare Gründe - letztlich ist aber immer der Arbeitsort der Hauptgrund.

    • Offizieller Beitrag

    Ganz am Ende hier klang das so, also ob es in bestimmten Fällen möglich ist, mehr als 1 Heimfahrt abzusetzen.

    Wie schon hier diskutiert gibt es nur die Alternativen: DHF oder mehr als 1 Heimfahrt.
    Darauf wird man im Programm auch ausdrücklich und eindeutig hingewiesen:


  • Danke, dann weiß ich jetzt Bescheid, ich führe vorsichtshalber ein Fahrtenbuch und sammle die Tankbelege. Und falls ich mich für DHF entscheide (nein, da gibt es noch keine), dann kann ich ja bei der Steuererklärung erstmal die günstigere Variante berechnen.


    Noch eine Frage: falls DHF besteht und ich mich dafür entscheide, lieber mehr als 1 Heimfahrt anzuseten statt die DHF, kann ich dann auch die "Kurzfahrten" vom DH zum Arbeitsort mitaufführen?
    also zB: Fahrten zur Arbeitsstätte:
    2x pro Woche von A nach B (langer Weg), 3x pro Woche von DH nach B (kurze Strecke)
    Wie trägt man dass dann ein, mit Hilfe eines "theoretischen Umzugs"? Also 88 Tage von A nach B und dann neue Adresse und 132 von DH nach B? Und dann eine gesonderte Erklärung dazu?

    • Offizieller Beitrag

    Und falls ich mich für DHF entscheide (nein, da gibt es noch keine), dann kann ich ja bei der Steuererklärung erstmal die günstigere Variante berechnen.

    Wenn es die nicht gibt, dann gibt es doch euah keine Vergleichsberechnung.


    2x pro Woche von A nach B (langer Weg), 3x pro Woche von DH nach B (kurze Strecke)

    Ohne doppelte Haushaltsführung stellt sich diese Frage doch gar nicht.


    Wie trägt man dass dann ein, mit Hilfe eines "theoretischen Umzugs"?

    Was bitte soll ein "theoretischer Umzug" sein.


    Entweder es existiert eine doppelte Haushaltsführung, mit all ihren steuerlichen Konsequenzen, oder es besteht keine doppelte Haushaltsführung. Dazwischen gibt es nichts.

  • Zum 1.7. neue Arbeit im 120km entfernten B.


    Wenn es die nicht gibt, dann gibt es doch euah keine Vergleichsberechnung.


    Es gibt sie noch nicht, sie fängt ja nächste Woche erst an - jedenfalls habe ich Corinna so verstanden, daß sie "die günstigere Variante" später für den Zeitraum berechnen will, wenn sie eine Zweitwohnung im 120 km entfernten Arbeitsort B hat (möglicherweise halt schon ab 1.7.)


    Wie trägt man dass dann ein, mit Hilfe eines "theoretischen Umzugs"?


    Dafür kann man den Planspiel-Modus verwenden (findest Du unter dem Menüpunkt "Werkzeuge").

  • Dankeschön!
    genau, die Wohnung gibt es noch nicht, und zum 1.7 wird es sie sicher auch noch nicht geben.


    Und wie oben jemand schrieb, selbst wenn ich dann einen doppelten Haushalt haben sollte, kann ich mich ja später entscheiden, ob ich den absetze oder alternativ mehr als eine wöchentliche Heimfahrt (natürlich nur, sofern die auch stattfindet). Daher die Frage, wie man die Arbeitspendelfahrten von 2 verschiedenen Adressen aus (also nicht 2 Tätigkeitsstätten, sondern 2 Wohnsitzen, die aber nicht als tatsächlicher Umzug unter dem Jahr gewechselt werden, sondern eben mehrmals die Woche) einträgt. Aber das frag ich dann im Zweifel einfach nächstes Jahr, wenn ich die Steuererkläung machen und nicht zurecht kommen sollte mit den Eintragungen ins Programm.


    Danke euch alle!

  • Aber das frag ich dann im Zweifel einfach nächstes Jahr, wenn ich die Steuererkläung machen und nicht zurecht kommen sollte mit den Eintragungen ins Programm.


    Vielleicht hast Du ja bis dahin oft genug mit der Software "gespielt", daß Du die passende Option gefunden hast :D
    Man sollte komplexere bzw. neue Software eh nicht installieren und sofort den Ernstfall anwenden, das machen viele einfach taktisch falsch - aus meiner Sicht. :P

  • ich benutze das WISO Steuersparbuch schon seit über 5 Jahren, bisher kam ich immer gut zurecht, da werde ich das diesmal (bzw. nächstes Mal) auch finden. Mir ging es ja hier eigentlich darum herauszufinden, auf was ich grundsätzlich achten muss, damit ich entsprechend notwendige Beleg dann im nächsten Jahr auch habe, aber das wurde ja alles geklärt, danke.

  • Dann hast Du ja bestimmt auch die Vorerfassung (oder wie auch immer das genau heißt, bin grad an nem anderen Rechner) für das jeweils laufende Jahr genutzt ^^
    Da gibts auch den Planspiel-Modus und kannst schon ab Bezug der Wohnung in B durchspielen, welche Variante für Dich günstiger ist. :D

  • Wie denn, wenn die Wohnung noch überhaupt nicht vorhanden ist? Denn dann fehlen ja wesentliche Faktoren (Miethöhe, Entfernung zur Arbeitsstelle, Entfernung Wohnung 1 - Wohnung 2).

  • Wie denn, wenn die Wohnung noch überhaupt nicht vorhanden ist? Denn dann fehlen ja wesentliche Faktoren (Miethöhe, Entfernung zur Arbeitsstelle, Entfernung Wohnung 1 - Wohnung 2).


    OK, ich meinte natürlich "ab Bezug der zukünftig vorhandenen Wohnung", aber ich dachte, das ergibt sich aus dem gesamten Kontext (also nicht nur der einen Aussage) - immerhin schreibt sie ja im ersten Beitrag "Falls ich mich nach einer Testphase für einen Nebenwohnsitz entscheide ...". Ist doch logisch, daß ich das mit "ab Bezug der Wohnung" meine ... :D
    Außerdem kann sie den Planspiel-Modus auch ohne Wohnung mit fiktiven, halbwegs realen Zahlen für Miete, Entfernungen usw. durchspielen, oder? ;)

  • überlassen wir das der TE, ob sie das für sinnvoll erachtet - fiktive Zahlen können nämlich auch in die Irre führen, wenn man entweder zu optimistisch oder zu pessimistisch ist mit dem Ansatz.
    Der Planspielmodus sollte aber bei Anmietung der Wohnung durchgerechnet werden (auch schon möglich bei konkreten Gesprächen, sobald die Miethöhe einigermaßen sicher ist).

  • "halbwegs real" = nichts ganzes und nichts halbes.


    Sehe ich nicht so, aber das ist Ansichtssache. 8) "... fiktive Zahlen können nämlich auch in die Irre führen, wenn man entweder zu optimistisch oder zu pessimistisch ist mit dem Ansatz." Zu optimistische oder zu pessimistische Werte sind eben nicht halbwegs real.
    Man kann ja das Planspiel mit verschiedenen Werten, die im erwartbarenh realistischen Bereich liegen (also keine Miete für 50 € oder ähnlich :D ), durchführen um zu ermitteln, ab bzw. bis zu welchem Betrag sich die eine oder andere Variante lohnt. Welche Werte man dazu zählen kann, kann nur die TE beurteilen. ;)