NAS Server buchen

  • Hallo an alle habe eine frage:
    habe ein NAS Server gekauft der auch über 410 € kostet, als was verbuche ich dies....
    wird es als Instandhaltung meines Computer verbucht (Konto 4805) oder als EDV-Hardware (0419)? oder liege ich hier falsch!


    Schon mal Danke im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke gemäss > Hilfe > Erste Hilfe Steuern & Buchführung Stichwort Abschreibung
    Als Anlagegut abschreiben
    470 Computeranlagen
    Kategorie
    4830 Abschreibung auf Sachanlagen

  • Folgendes ich habe Kategorie, Weitere...(F2), Buchungskategorie Bearbeiten..., habe dort Konto 470 ausgewählt und Anzeige Kontenliste erweitert...
    Danach meine Buchung mit Konto 470 verbucht oder hätte ich gleich das Konto 4830 nehmen müssen?


    Bin mir Unsicher was jetzt stimmt bzw. was ich nehmen muss. Konto 470 Computeranlagen wird ja als Vermögen dargestellt, ist es somit Richtig verbucht oder das Konto 4830 Abschreibung auf Sachanlagen. Sind beide Buchungen Korrekt?

  • Habe bei einem anderen Forum gelesen das man Computerzubehör aufs Konto 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter oder aufs Konto 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter GWG von 60-410€ dabei habe ich gelesen das GWG nicht mehr als 410 Euro ohne oder 487,90 Euro mit Umsatzsteuer sein soll, heißt das dass mein NAS Server oder andere Computerzubehör (wie z.b. Externer Diskettenlaufwerk) das BRUTTO unter der 487,90€ liegt verbuchen kann!?


    Der NAS Server kostet 438,45€ inkl. MwSt heißt das ich könnte es auch unter Konto 0480 bzw. Konto 4855......verbuchen....


    Bin jetzt verwirrt...was mache ich jetzt.

    • Offizieller Beitrag

    Habe bei einem anderen Forum gelesen, dass man ...


    Kann man auch hier lesen:

    Ich denke gemäss > Hilfe > Erste Hilfe Steuern & Buchführung Stichwort GWG-Sofortabschreibung II


    Dort steht alles so simpel für Laien, genau dein Fall. Du mußt nur den Pfad dort allein hin folgen.
    Ursprünglich (größer 410 € netto ) wäre es als Anlagegut unter Stammdaten Anlageverzeichnis über Jahre abzuschreiben. Einkauf von Anlagevermögen - Eingangsrechnungen erfassen möglich?


    Aber so kannst es sofort ganz absetzen: GWG-Sofortabschreibung II

  • Ein NAS-Server ist m.E. nicht selbständig nutzbar. Also zwingend AfA


    Hallo,
    Kfz-Reifen sind auch nicht selbständig nutzbar und können dennoch im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Selbst wenn sie mehr als 410,-- gekostet haben. :D
    Wie @edp richtig gelesen hat: SKo-Plan 03 vorausgesetzt. Anschaffungsbuchung 0480 (GWG) - 1200(Geldkto.) Bruttobetrag
    zum Jahresabschluss 0480 GWG - 4855 (Sofortabschreibung GWG) Nettobetrag


    Eigentlich könnte @edp auch gleich bei Anschaffung 4855 - 1200 buchen, dann taucht dieses Wirtschaftsgut aber nicht im Anlagenspiegel auf.



    i.d.S. Maxi_floor

    • Offizieller Beitrag

    Kfz-Reifen sind auch nicht selbständig nutzbar und können dennoch im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden.

    Bitte nicht schon wieder so unsägliche Vergleiche vollkommen unterschiedlicher Wirtschaftsgüter, die niemandem, vor allem nicht dem TE, etwas bringen. Für PC und Perepherie gibt es eindeutige Regeln, die auch Dir bekannt sein sollten. An die hat man sich nun einmal zu halten. Das WG ist so oder so zwingend auf die voraussichtliche ND abzuschreiben.

  • Das WG ist so oder so zwingend auf die voraussichtliche ND abzuschreiben.


    hallo...na dann....


    was die vom Steuernetz-de auch immer schreiben mögen... miwe4 weiß es besser.


    Zitat

    Hinzukauf zusätzlicher Komponenten
    Werden zusätzliche Computerbestandteile (z.B. ein DVD-Laufwerk, eine zweite Festplatte, weitere MB für den Arbeitsspeicher) angeschafft, stellen Ihre Ausgaben unabhängig von der Höhe nachträgliche Anschaffungskosten dar. Die Anschaffungskosten sind dem Restwert des PC hinzuzurechnen und mit ihm zusammen auf die verbleibende Restnutzungsdauer zu verteilen (OFD Berlin
    vom 2.6.2000, FR 2000 S. 949). Ist der PC bereits abgeschrieben,sollten Sie die nachträglichen Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung voll absetzen.


    Kaufen Sie nach Anschaffung des PC zu einem späteren Zeitpunkt Peripheriegeräte wie Drucker, Scanner u.Ä., sind diese Geräte unabhängig vom Kaufpreis stets gesondert abzuschreiben. In der Praxis aber akzeptieren viele Finanzämter auch eine Sofortabschreibung, wenn der Kaufpreis nicht mehr als € 410 netto beträgt.


    (übrigens: bei einem NAS-System handelt es sich nicht nur um "unselbständige" Festplatten welche in einem Gehäuse verbaut sind. Es/Er kann auch als Eigenständiges WG fungieren, von anderen Clients im Netz angesprochen/gesteuert werden. Sogar mittels Smartphone. Ganz ohne Monitor oder Tastatur. Also eben keine Computerperipherie.


    Und was, wenn ein eigenständig nutzbares 410,-- € teures Notebook welches im Vorjahr vollständig abgeschrieben wurde, zur Steuerung verwendet würde? Welchem Wirtschaftsgut soll dass der NAS hinzugerechnet werden?

    • Offizieller Beitrag

    Und was, wenn ein eigenständig nutzbares 410,-- € teures Notebook welches im Vorjahr vollständig abgeschrieben wurde, zur Steuerung verwendet würde? Welchem Wirtschaftsgut soll dass der NAS hinzugerechnet werden?

    Wird es dadurch dann selbständig nutzbar? Nein. Dutzende Male hier im Forum in den diversen Unterforen schon beschrieben. Dann ist es zwingend auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben.

  • Wird es dadurch dann selbständig nutzbar? Nein.


    Ich zitiere mich eigentlich selbst ungern. Aber wenn es erforderlich ist, na dann.....

    (übrigens: bei einem NAS-System handelt es sich nicht nur um "unselbständige" Festplatten welche in einem Gehäuse verbaut sind. Es/Er kann auch als Eigenständiges WG fungieren, von anderen Clients im Netz angesprochen/gesteuert werden. Sogar mittels Smartphone. Ganz ohne Monitor oder Tastatur. Also eben keine Computerperipherie.


    In Klartext heißt das: Das/der NAS ist ein eigenständiges System. Er/Es (der Server/das System) kann ohne weitere Computer-Hardware (Tastatur/Monitor) genutzt werden. Und kann, selbst wenn das Finanzamt technisch nicht auf dem neuesten Stand wäre, nicht einem Laptop der aufgrund seiner AK (Anschaffungskosten) 1 Jahr vorher völlig abgeschrieben wurde zugerechnet werden.


    Aber...egal.
    @edp wird zwischenzeitlich sicher die Lösung heraus gelesen haben. Egal ob bei "Steuernetz-de" oder im Forum hier o. anderswo.


    i.d.S. Maxi


    Update:

    Zitat

    Welchem Wirtschaftsgut soll dass der NAS hinzugerechnet werden?

    Welchem Wirtschaftsgut soll dann der NAS hinzugerechnet werden? nicht "dass"

    Einmal editiert, zuletzt von maxi_floor ()

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch ganz egal, ob PC-Perepherie oder sonst etwas. Ein NAS-Server ist ohne externes zusätzliches Gerät nicht sinnvoll zu nutzen. Somit ein nicht selbständig nutzbares WG und immer auf die ND abzuschreiben. Ich hoffe, der TE richtet sich nach der von SAMM und mir geratenen Verfahrensweise.


    Meine Meinung ist somit bekannt und ich bin raus.

  • nicht sinnvoll zu nutzen


    ....da haben wir es wieder.

    Sollte es nicht jedem Netzwerk-Nutzer, ob mit oder ohne Computerperipherie oder mit dem Smartphone den Server (NAS) als Datenablage nutzen oder einfach nur Dateien herunter laden, überlassen sein ob so ein Teil sinnvoll ist oder nicht?
    Und muss zur Nutzung dieses NAS ein eigenes WG (z.B. Computer benutzt/genutzt werden? Nein eben nicht.


    Bitte vorher nachdenken/belesen


    Ich (auch wenn das in dieser Disku. irrelevant sein mag) finde solche Dinge sinnvoller als Cloud Speicher, da sie selbständig (Programmabhängig) arbeiten können.


    Hier für mich Ende der Debatte.
    Danke für die Aufmerksamkeit.
    evtl. Rügen, für Störung der Forenkungelei nehme ich gelassen entgegen. ;) :)

    • Offizieller Beitrag

    Sollte es nicht jedem Netzwerk-Nutzer, ob mit oder ohne Computerperipherie oder mit dem Smartphone den Server (NAS) als Datenablage nutzen oder einfach nur Dateien herunter laden, überlassen sein ob so ein Teil sinnvoll ist oder nicht?

    Wird die NAS dadurch selbständig nutzbar? Nein.


    Und muss zur Nutzung dieses NAS ein eigenes WG (z.B. Computer benutzt/genutzt werden? Nein eben nicht.

    Eben doch.


    Danke für die Aufmerksamkeit.
    evtl. Rügen, für Störung der Forenkungelei nehme ich gelassen entgegen.

    Unterlasse bitte solche provozierenden Formulierungen. Die habe ich ja schließlich auch nicht angebracht.

  • Wird die NAS dadurch selbständig nutzbar? Nein.


    belese Dich bitte bevor Du solche Antworten gibst.
    Ich nutze NAS und habe schon mehrmals geschrieben, dass ein NAS-System nicht von sonstiger eigener Computer-Hardware abhängig ist.

  • Ich tendiere auch zur selbständigen Nutzung des NAS, denn es ist technisch gesehen ein Server, der Speicherplatz zur gemeinsamen Nutzung bereitstellt und somit genauso autark, wie ein DC, der ja auch ohne Tastatur und Monitor auskommt.

  • mein NAS ist eigenständig nutzbar, steht im Keller ohne alles.
    Wenn ein NAS nicht eigenständig nutzbar sein soll, ist ein Regal auch nicht eigenständig nutzbar, weil es hat Ordner die man reinstellen kann.


    Ist meiner Meinung nach nix anderes nur Moderner.

  • Himmel ist das schwierig. Ein NAS ist ein kleiner Computer, der Serverdienste zum Speicherzugriff bereitstellt. Zudem sind einige NAS sogar in der Lage, virtuelle Maschinen zu betreiben und im Netzwerk vorzuhalten.


    Ihr verwechselt da eine "dumme USB-Festplatte" mit einem kleinen NAS-Computer und solltet euch von der Vorstellung verabschieden, dass ein Computer nur in einem klassischen PC-Gehäuse daher kommt. Ein NAS besteht aus Gehäuse, Board, Betriebssystem, Speicher und Festplatte. Wo ist denn jetzt der definierte Unterschied zu einem Desktop-PC oder Netzwerkserver? :D