Hallo, ich habe folgende Email erhalten:
bei der Übermittlung Ihrer letzten Datenlieferung verwendeten Sie entweder die Datenübertragung per E-Mail oder das sogenannte FTAM Protokoll. Wir möchten Sie darüber informieren, dass diese beiden Übertragungswege ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr zulässig sind. Der Gesetzgeber hat mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze bereits im Jahr 2011 beschlossen, dass alle Datenlieferungen im Beitrags- und Meldeverfahren an die Sozialversicherung ab dem 1. Januar 2016 im eXTra-Standard erfolgen müssen.
Wie und wo kann ich diese Übertragsform im Programm Lohn und Gehalt 2015 einstellen?
Danke
Klaus