Große Witwenrente

  • Zunächst einmal konnte ich nicht erkennen, wie ich eine neue Anfrage an das Forum richten kann, daher habe ich jetzt diese Schublade gewählt, weiß aber nicht, ob das zum Erfolg führt.


    Ich stelle, anhand des Einkommensteuerbescheides, fest, das wieder einmal eine Abweichung von diesmal 240€ zwischen den Programmberechnungen und dem Finanzamt bei der Steuererklärung für meinen Mutter besteht.


    Der gravierendste Unterschied ist die Vernachlässigung der Großen Witwenrente neben der Altersrente und der Pension ihres verstorbenen Ehemanns.


    Und schlimmer noch: Im ausführlichen Vergleich zwischen Finanzamt und dem Programm sind die Beträge des Steuerfreien und des Steuerpflichtigen Teils der Renten völlig falsch: Die Anteile der großen Witwenrente stehen bei der Altersrente und bei der großen Witwenrente steht eine 0.


    Für die Pensionsanteile, die meine Mutter bekommt, werden auch noch Werbungskosten vom Programm berücksichtigt. Was für ein Unsinn ist das denn? Ich weiß noch nicht, wie dieser Betrag von 679€ zu Stande kommt.


    Kann jemand zu einer Klärung beitragen?

    • Offizieller Beitrag

    Der gravierendste Unterschied ist die Vernachlässigung der Großen Witwenrente neben der Altersrente und der Pension ihres verstorbenen Ehemanns.

    Das ergibt sich doch alles aus der elektronischen Datenübermittlung. Sowohl Rente als auch Arbeitslohn/Versorgungsbezüge übernimmt das FA doch nur aus den übermittelten Daten. Die mussst Du überprüfen. Genau dazu ist der Belegabruf ist sinnvollste Neuerung im Rahmen der Möglichkeiten von ELSTER.


    Für die Pensionsanteile, die meine Mutter bekommt, werden auch noch Werbungskosten vom Programm berücksichtigt. Was für ein Unsinn ist das denn? Ich weiß noch nicht, wie dieser Betrag von 679€ zu Stande kommt.

    Kann doch durchaus sein, dass neben dem Versorgungsbezug auch noch ein laufender Bezug, ggf. auch Nachzahlung, erfolgt ist. Und für den gibt es dann ggf. natürlich auch noch den "normalen" Arbeitnehmerpauschbetrag. Ohne genaue Infos zum Sachverhalt kann man da aber nur mutmaßen. Sollte sich aber ebenfalls aus der bereits oben erwähnten Lohnsteuerbescheinigung ergeben (Betrag Zeile 3 der Bescheinigung größer als Betrag Zeile 8 Lohnsteuerbescheinigung).