Software-Lizenz für ein Jahr buchen und als Anlagenvermögen ablegen?

  • Habe zwei Software-Lizenzen (Netto 299 und 399€) gekauft .Wie muss ich diese buchen und als Anlagevermögen ablegen.
    Wähle ich bei Anlage als Art des Anlagegutes "EDV-Software (Anlagenvermögen)" kann ich nicht als Art der Abschreibung: "Sofortabschreibung geringwertiges Wirtschaftsgut" wählen.


    Welche Einstellungen sind hier korrekt. Habe für Hardware unter 410€ bisher immer "Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 410€" als Art des Anlagegutes eingestellt.


    Danke vorab für die Rückmeldungen.

  • Moin mkeck,


    in dieser Preisklasse dürfte es sich doch eher "triviale", nicht aufwändig für Dich persönlich entwickelte Software handeln, demnach GWG- siehe auch hier:
    http://www.rechnungswesen-port…en-und-Praxistipps-1.html
    (letzter Absatz).
    Bei der von Dir angesprochenen Buchung
    (

    Zitat

    Wähle ich bei Anlage als Art des Anlagegutes "EDV-Software (Anlagenvermögen)" kann ich nicht als Art der Abschreibung: "Sofortabschreibung geringwertiges Wirtschaftsgut" wählen.


    "beisst" sich das Anlagekonto (also keine Trivialsoftware) mit der Art der Abschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut.
    Du kannst also "wie gehabt" buchen :)
    Gruß
    Maulwurf