WISO-EUR+KASSE SKR03 Wie den Ankauf einer gebrauchten Fotoausrüstung verbuchen?

    • Offizieller Beitrag

    Es sind die 7 Jahre anzusetzen. Dafür gibt es die amtlichen AfA-Tabellen. Für früheren Ausfall gibt es Regeln, für Verkauf gibt es Regeln, für Entnahmevorgang gibt es Regeln. An alles ist gedacht.


    Welche Agentur interessiert, mit welcher Kamera ein Bild gemacht worden ist? Das Ergebnis zählt. Und da steckt manch alter Hund die neuesten Modelle vielfach noch locker in die Tasche.

  • Moin,


    nur noch mal zur Verdeutlichung: die AFA-Zeiten beziehen sich auf neuwertige Anlagegüter - also nur insgesamt 7 Jahre (und nicht 12).
    Die Abschreibung buchst Du (ich weiss nicht, ob ich Dich hier richtig verstanden habe): Abschreibung (Soll) an Anlagegut (Haben).


    Viele Grüße
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    nur noch mal zur Verdeutlichung: die AFA-Zeiten beziehen sich auf neuwertige Anlagegüter - also nur insgesamt 7 Jahre (und nicht 12).

    Diese Aussage trifft aus steuerlicher Sicht so leider nicht zu. Nesciens hat da weiter vorne im Thread bereits drauf hingewiesen: WISO-EUR SKR03 Wie den Ankauf einer gebrauchten Fotoausrüstung verbuchen?

  • Sorry, das verstehe ich nicht so richtig, kannst Du das bitte nochmal kurz erklären, habe die passende Stelle hier nicht finden können (blind - Maulwurf eben..)
    Allein durch den Verkauf eines bereits teil- oder vollständig abgeschriebenen Anlagegutes verlängert sich doch die Nutzungsdauer nicht automatisch um den gleichen Zeitraum, es zählt doch m. W. das "Lebensalter" des Wirtschaftsgutes?
    Danke -
    Maulwurf


    Edit: Hab's gefunden 8o - "Babuschka" hat im Thread "unter diesem" zu Erhellung beigetragen - danke!

  • Zitat von miwe4


    Welche Agentur interessiert, mit welcher Kamera ein Bild gemacht worden ist? Das Ergebnis zählt. Und da steckt manch alter Hund die neuesten Modelle vielfach noch locker in die Tasche.


    Gilt nicht für Digitalkameras! Ein derart hohes Alter zählt schon, denn eine Digitalkamera hatte vor 7 Jahren wesentlich niedrigere Auflösungen. Diese Auflösungen werden heute von vielen Bildagenturen nicht mehr akzeptiert!


    Aber ich habe immer noch keine klare Aussage zu der Frage:


    Also wenn ich etwas es über 7 Jahre abschreibe müsste ich dies in dem Programm "Wiso EUR&Kasse" in der Anlagen Verwaltung eingeben!
    Wie müsste ich es buchen wenn ich es sofort abschreibe? Muss ich da manuell in zwei Buchungen machen? Erst von Postgiro 1100 auf kto 0300 und am Jahresende von 0300 auf 4855 (Sofortabschreibung) ?
    Oder geht SOFORT Abschreibung in Wiso EUR auch über Menüpunkt Betriebsvermögen/Anlagenverwaltung?
    Wie macht ihr das?

    • Offizieller Beitrag

    Gilt nicht für Digitalkameras! Ein derart hohes Alter zählt schon, denn eine Digitalkamera hatte vor 7 Jahren wesentlich niedrigere Auflösungen. Diese Auflösungen werden heute von vielen Bildagenturen nicht mehr akzeptiert!

    Als wenn Auflösung alles wäre. Da spielen andere Komponenten ja auch noch eine Rolle. Ich habe aber nur Fotomagazin-Wissen und eigene Erfahrungen. Aber steuerlich spielt das ja zum Glück keine Rolle.


    Den Rest müssen Nutzer der Software beantworten.


  • Du hast das von dir zitierte völlig falsch verstanden! Nur, wenn die Wirtschaftsgüter nicht mehr verwendbar wären, hättest du eine Chnace. Aber ich glaube nicht, dass du sie dann gekauft hättest.
    Du kannst mit dem FA verhandeln, ob sie eine kürzere ND akzeptieren würden (nesciens hat darauf hingewiesen), aber das ist eine Ermessensentscheidung.


    Ansonsten: Steuern sind keine Wunschveranstaltung. Die Regeln sind einzuhalten.