Hallo,
wer kann mir helfen?
es geht um eine OHG mit zwei natürlichen Personen als Vollhafter.
verwendet wird Wiso Buchhaltung.
In meiner gedruckten Bilanz nach HGB §266 werden standardmäßig die Konten 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung & 0868 Verlustvortrag vor Verwendung ausgegeben.
Nun erstellte ich gerade eine E-Bilanz und kann die beiden genanten Konten nur in meine E-Bilanz nehmen wenn ich den Konteneigenschaften von 0860 & 0868 die Rechtsformrelevanz von Kapitallgesellschaft auf Personengesellschaft ändere.
Ist dies rein Steuerrechtlich möglich oder gibt es in der E-Bilanz (HGB-Taxonomie 5.2) Vorgaben das diese Konten nicht für Personengesellschaften zu verwenden sind?
Danke Jewa