Erfassungen Fahrtenbuch bei gemischter Strecke, Abrechnung Fahrtkilometer als Mitfahrer

  • Hallo Zusammen,


    habe mal folgende Frage:


    Meine Frau hat sich zum 01.07. selbstständig gemacht und wir haben in diesem Zusammenhang das KFZ ins Betriebsvermögen überführt. Sie fährt fast täglich zum Kunden vor-Ort von Frankfurt nach Mannheim. Da ich selber auch in Mannheim arbeite, fahre ich bei meiner Frau mit und Sie wirft mich auf dem Weg an meiner Arbeitsstelle raus.


    Nun stellt sich eine Frage bezüglich der Fahrtenbuchaufschreibung. Hierbei geht es in erster Linie um die Ermittlung des privaten Anteils der KFZ nutzung, da wir derzeit von einer mind. 90% geschäftlichen Nutzung ausgehen.


    Die Tatsache, dass meine Frau mich entsprechend mitnimmt, beschert Ihr einen Umweg von ca. 6 km gegenüber der Direktfahrt. Wie ist mit dieser Strecke umzugehen, oder kann ein selbständiger frei entscheiden, welcehn Weg zum Kunden er wählt und wird hier gar keine Rechtfertigung benötigt?


    Für mich stellen sich also folgenden Varianten:


    1. Sie erfasst komplett als Fahrt zum Kunden und der "private" Anteil erscheint gar nicht
    2. der "private" Anteil muss ebenfalls erfasst werden, dann Frage ich mich allerdings wie, wo ist dann z.B. der ertste Endpunkt für Ihre Dienstfahrt?



    Zudem stellt sich für mich im Gesamtkonstrukt noch die Frage, ob und wenn wie ich später bei meiner Einkommensteuer Fahrtkilometer geltend machen kann/sollte?


    Mein logischer Verstand sagt mir, bei Variante 1. macht sich sämtliche Ausagben ja schon als Betriebsausgaben geltend, setze ich jetzt in meiner Einkommenssteuer noch Fahrtkilometer als Mitfahrer an, düfte das nicht möglich sein?


    Bei Variante 2. higegen müsset ich für den "privaten" Anteil (6km) die Fahrtkilometer geltend machen können?


    Finde das alles ein wenig Kompliziert, oder denke ich hier einfach nur umständlich?


    Könnt Ihr mir helfen?


    Grüße


    Sascha


  • Zudem stellt sich für mich im Gesamtkonstrukt noch die Frage, ob und wenn wie ich später bei meiner Einkommensteuer Fahrtkilometer geltend machen kann/sollte?


    Die Entfernungspauschale wird unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel gewährt. Du könntest theoretisch auch zu Fuß nach Mannheim laufen und trotzdem die 30 Cent je Arbeitstag und km ansetzen. Nur die Deckelung bei 4.500 EUR / Jahr ist in Deinem Fall zu beachten.

  • Die Fahrtkostenpauschale kann angesetzt werden, hier hat Cedricus Recht. Aber: Die Ehefrau muss die Mehrkilometer als Privatnutzung selbstverständlich in der EÜR als Privatentnahme und damit Einnahme buchen. Die Mehrkilometer sind entsprechend im Fahrtenbuch zu verzeichnen (Strecke als Umweg).

  • Hallo nesciens,


    o.k., wie trägt man das am saubersten im Fahrtenbuch ein?


    zwei Einträge je Fahrt? Einen über die geschäftlichen Kilometer und einen für den Umweg? Nur wie geht man dabei mit den jeweiligen startkilometerständen um?


    oder erfasst man lediglich einen Eintrag inkl. der mehrkilometee und weißt den privaten Anteil hier aus, z.B. Gesamt 106 (geschäftlich 100/privat 6)?


    Grüsse


    sascha

  • zwei Einträge je Fahrt? Einen über die geschäftlichen Kilometer und einen für den Umweg?


    eigentlich müsste Deine Frau 4 Einträge tätigen. Oder fährst Du mit wem anderen nach Hause?:
    1.) Abfahrtsort-Zwischenort (Dich absetzen) -Zielort (Kunde)
    2.) Das gleiche für den Rückweg (Abfahrtsort) Mannheim - Zwischenort (z.B.Sandhofen dich abholen) Zielort Frankfurt [Fahrtende]
    Und da können dann betrieblich gefahrene km bzw. Private km getrennt angegeben werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ist der Weg bis zur Arbeitsstätte des Ehemannes nicht voll dem Ehemann zuzurechnen und somit voll der Privatsphäre? Da war doch mal irgend etwas mit Dreicksfahrten bei gemeinsam genutzem Verkehrsmittel (Pkw), die man sich zur Klarstellung auch mal aufmalte. Das sollte zur Abgrenzung der Privatanteile, unabhängig von der Anwendung der Entfernungspauschale beim Ehemann, anwendbar sein. Irgendwie schwimmt mir heute der Kopf.

  • Ist der Weg bis zur Arbeitsstätte des Ehemannes nicht voll dem Ehemann zuzurechnen und somit voll der Privatsphäre? Da war doch mal irgend etwas mit Dreicksfahrten bei gemeinsam genutzem Verkehrsmittel (Pkw), die man sich zur Klarstellung auch mal aufmalte. Das sollte zur Abgrenzung der Privatanteile, unabhängig von der Anwendung der Entfernungspauschale beim Ehemann, anwendbar sein. Irgendwie schwimmt mir heute der Kopf.


    Da ich mir hier nicht ganz so sicher bin, hatte ich ja auch geschrieben, dass mindestens die Mehrkilometer als privat veranlasst auszuweisen sind und als Einnahme in der EÜR erscheinen müssen. Ich habe hierzu keine Urteile etc. gefunden, bin mir deshalb unsicher, wie dieser Fall zu handhaben ist.

  • Hmmh, Probleme bei der von Dir vorgeschlagenen Darstellung über 4 Eintragungen ist ja folgender:


    1.)Abfahrtsort-Zwischenort-Zielort


    -->ich muss in die Innenstadt, meine Frau nach Sandhofen. Deshalb fährt meine Frau eine Autobahnausfahrt später ab, setzt mich ab und fährt durch die Stadt nach Sandhofen.


    Das sind dann 6 km mehr gegenüber der direktfahrt.


    Welchen Anteil würde man hier als "privat" deklarieren, da die Strecken ja nicht sauber abgrenzbare sind?


    Grüsse


    sascha

  • Hmmh, wenn das so ein sollte, wie miewe schreibt.


    Eindeutiger und sicherlich auch einfach darstellbarer ist ja die Konstellation, dass meine Frau direkt zum
    Kunden fährt und ich von dort aus weiter. Dann kann man das auch relativ einfach im Fahrtenbuch als Privatfahrzeug ausweisen. Das unsichere Thema mit der vollzurechnung meines Arbeitsweise auch vom Tisch.


    Aber er es wäre dann doch richtig, dass ich unabhängig vom
    gemeinsam genutzten Pkw die vollen entfernungskilometer von Frankfurt nach Mannheim für mich geltend machen kann?


    die 6 mehrkilometer Werden als Einnahme versteuert.


    grüsse


    sascha

  • Aber er es wäre dann doch richtig, dass ich unabhängig vom
    gemeinsam genutzten Pkw die vollen entfernungskilometer von Frankfurt nach Mannheim für mich geltend machen kann?


    Eben.


    Zitat

    Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindert sich die Einkommensteuer um die Entfernungspauschale. Die Pauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer ist unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel abzugsfähig. Ob die Strecke mit eigenem oder fremdem Pkw, öffentlichen Verkehrsmitteln, Moped, Fahrrad oder gar zu Fuß zurückgelegt wurde, ist irrelevant.


    Wäre nur noch der Aspekt der "Insassenunfallversicherung" ....Fahrzeug Deiner Frau zu überdenken. :D
    Uuuund, ob beim Umweg über Deine Arbeitsstätte (Mannheim-Stadt) Deine Frau im Sinne § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 4 SGB VII versichert ist.


    Du siehst, nicht alles so einfach.

    • Offizieller Beitrag

    Eben.

    Eben? Genau in diesem Punkt sind nesciens und ich uns nicht so sicher. Da gab es nämlich mal etwas mit diesen Dreiecksfahrten. Da gab es nämlich mal etwas wegen dieser Dreiecksfahrten. Und da ist meiner Erinnerung nach die ganze Strecke zu splitten. Die Mitnahmestrecke insgesamt wäre dann der Ehefrau zuzurechnen und somit aus Fahrtenbuchsicht des TEs privat. Wie nesciens auch, geht mir aktuell die Fundstelle ab, aber so einfach abtun würde ich es nicht. Kann im Prüfungsfall gehörige Missverständnisse bringen, um es einmal so auszudrücken.

  • Genau in diesem Punkt sind nesciens und ich uns nicht so sicher.


    Warum sollte er die Entfernungspauschale Wohnung u. erste (regelmäßige)Tätigkeitsstätte in Höhe von € 0,30 nicht geltend machen können?
    Siehe auch "Zitat" oben. Dazu zählt auch die Mitfahrmöglichkeit bei seiner Frau.


    Was die von Dir erwähnten Dreiecksfahrten angeht, war da die Konstellation eine ganz andere.

    • Offizieller Beitrag

    Auf diesen Fall beziehe ich mich gar nicht. Der passt schon deshalb nicht, weil es da alles Fahrten des Unternehmers gewesen sind und gar nicht das Risiko einer Doppelberücksichtigung besteht.


    Und um seine Entfernungspauschale geht es ja gar nicht bzw. gerade nicht. Aber um die ausschließliche unternehmerische Veranlassung dieser Fahrt/Strecke durch seine Ehefrau und die bei dieser insoweit dann nochmals angesetzten tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs. Diese ausschließliche unternehmerische Veranlassung sehe ich dann nicht mehr gegeben, da er die Fahrt ja auch so hätte durchführen müssen (ggf. mit dem Fahrzeug der Ehefrau!?).


    Es gab schon in Zeiten vor der Entfernungspauschale Diskusionen wie etwaige von Eheleuten gemeinsam durchgeführte Fahrten aufzuteilen sind. Und das kann man m.E. analog auf diese Konstellation übertragen. Denn ansonsten würde für ein und dieselbe Strecke mehrfach eine Kilometerpauschale gewährt. Das spielt für Fahrgemeinschaften, die alle nach nach der Entfernungspauschale zu würdigen sind keine Rolle. Hier betrifft es aber ein unternehmerisch genutztes Fahrzeug und da ist diese Strecke dann m.E. sehr wohl abzugrenzen. Das ist meine Auffassung, da bei zum Unternehmensvermögen gehörenden Fahrzeugen eben andere Abgrenzungsmerkmale greifen. Und auch nesciens hat wohl so etwas im Hinterkopf bei seinen Bedenken.

  • Ich kann miwe4 hier nur beipflichten - bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen sieht das FA schon genauer hin, ob auch alle privaten Nutzungen entsprechend als Einnahme erfasst wurden. Es spricht einiges dafür, dass zur Vermeidung von "Doppelbegünstigung" das FA die gesamte Strecke bis zum AG als privat einstuft - allerdings habe ich in der mir noch zur Verfügung stehenden Literatur nichts zu diesem speziellen Fall gefunden, habe aber - wie miwe4 vermutet - im "HInterkopf", dass es da einmal eine gerichtliche Entscheidung (FG oder BFH) gab zur Frage der Aufteilung geschäftlich - privat.

  • danke. Gleiche Vermutung bzw. Auslegung hatte der Steuerberater gestern auch. Er meinte, wenn ich in den Fahrten auftauche (z.B. im Fahrtenbuch oder wenn ich diese ebenfalls steurlich geltend mache), sind diese Fahrten mit dem "privat"-Charakter infiziert.


    Ergo, könnten wir dann lediglich 0,30Cent je Fahrtkilometer (einfache Strecke) für diese Fahrten abrechnen, da diese dann als Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten und nicht mehr als Kundenfahrt.


    Bin mir zwar nicht sicher, ob diese Aussage nun so stimmt, es scheint sich aber so darzustellen.


    Wenn Jamand was anderes weiß bzw. hieran Zweifel hat, nur zu.


    Beste Grüße


    Sascha