Wie MWST eines Rechtsstreit buchen?

  • Und n Nachtrag: wenn ich eine EÜR buche, dann buche ich nur und wirklich wirklich nur Aufwendungen.


    Ich buche keine Aufwendungen, die ich nicht hatte, weil die bereits ein anderer gezahlt hat. Das hier ist kein abgekürzter Zahlungsweg, da die Kosten des gegnerischen Anwalts nicht freundlicherweise, sondern beruhend auf einem rechtskräftigen Urteil der unterlegenen Partei auferlegt wurde.
    Dem TE sind die Anwaltskosten nicht in Rechnung zu stellen, weil gemäß Urteil ein Dritter Schuldner der Kosten ist.


    Abgesehen davon: wenn man die Kostennote zu den Akten nimmt, dann weiß jeder Prüfer Bescheid.


    Eine letzte Bemerkung von mir hierzu:
    häschen hat zwar Recht, dass in der EÜR nur Einnahmen und Ausgaben (also Geldflüsse) zählen. Aber was spricht dagegen, die Rechnung einzubuchen und dann mittels freier Buchung über die Zahlung des Prozessgegeners auszugleichen? Die Vorsteuerproblematik wäre damit gelöst und in in der EÜR haben wir Nullergebnis.
    Davon abgesehen. ob rechtlich gesehen nicht doch der Auftraggeber Rechnungsempfänger ist und dann erfassen muss. Da ich aber kein Anwalt bin, lass ich es mit diesem Hinweis gut sein.