korrekte Kassenbuchführung in WISO Mein Büro nicht möglich?

  • Hallo, ich beschäftige mich gerade mit Mein Büro und habe festgestellt, dass ich im Kassenbuch Buchungen VOR der letzten Buchung ohne weiteres löschen kann. Das ist, soweit mir bekannt ist, im Sinne einer ordnungsgemäßen Kassenbuchführung nicht zulässig. Habe ich da eine Einstellung übersehen, oder was Anderes falsch gemacht? ?( Kann jemand helfen?


    Danke im Voraus - Grüße - Buchtel

    • Offizieller Beitrag

    Hilft nur Selbstdisziplin und tägliches Ausdrucken (per Pdf als Nachweis).

    Ich habe gerade z.b. von einer PDF-Software gelesen, mit der man ein PDF "stempelt" bzw. digital signiert. Durch das Stempeln wird das PDF dann unveränderlich festgeschrieben. Bedeutet meiner Meinung nach aber wohl auch nicht, dass man es nicht später komplett löschen könnte und durch ein anderes PDF ersetzen könnte. Na ja, wer will findet immer einen Weg.

  • Ich habe gerade z.b. von einer PDF-Software gelesen, mit der man ein PDF "stempelt" bzw. digital signiert. Durch das Stempeln wird das PDF dann unveränderlich festgeschrieben. Bedeutet meiner Meinung nach aber wohl auch nicht, dass man es nicht später komplett löschen könnte und durch ein anderes PDF ersetzen könnte. Na ja, wer will findet immer einen Weg.


    Der TE will ja gerade ordnungsgemäß arbeiten - daher sprach ich von Selbstdisziplin.
    Ausserdem gibt es wohl ein Logbuch in MB (ich habe es nicht mehr im Einsatz) - damit könnte man dann u.U. nachweisen, dass nicht nachträglich geändert wurde.

  • Ausserdem gibt es wohl ein Logbuch in MB (ich habe es nicht mehr im Einsatz) - damit könnte man dann u.U. nachweisen, dass nicht nachträglich geändert wurde.


    Ähm, wo finde ich denn das Logbuch?
    Das wäre ja, wenn es denn alle Änderungen aufzeichnet, genau das richtige Werkzeug, um nachzuweisen, dass keine nachträglichen Änderungen stattgefunden haben.

    • Offizieller Beitrag

    Der TE will ja gerade ordnungsgemäß arbeiten - daher sprach ich von Selbstdisziplin.

    War auch nicht auf den TE gemünzt, sondern ganz allgemein als Nachsatz gemeint.

  • Ich war heute mal bei einem Lehrgang und muss nun feststellen, dass all diejenigen, welche MB ohne Steuerbüro nutzen, Ihre Buchführung in die Tonne kloppen können. Alle Buchungen sind bei Angabe der UStVA festzuschreiben, d.h. es darf keine undokumentierte Veränderung mehr möglich sein. Das ist mit MB aber nicht möglich und schon hat ein Prüfer den ersten Ansatzpunkt gefunden.


    Schöne Aussichten. :|

  • Nachtrag: Wer MB nutzt und seine monatlichen UstVAs selbst macht und nur am Jahresende den Abschluss vom Steuerbüro machen lässt, kann seine Buchungsdaten nach Übermittlung der UstVA per DATEV ans Steuerbüro schicken. Die schreiben dann die Buchungssätze fest.


    Mittelfristig sollte Buhl hier aber für Abhilfe sorgen.

    • Offizieller Beitrag

    mich würde interessieren, ob dass eher ein theoretisches Problem ist, oder jemand bei einer Steuerprüfung schonmal deswegen Probleme hatte?


    Auf jeden Fall ist es nicht ein theoretisches Problem. Sondern eine Belastung, die vom Steuerprüfer genutzt wird und aus Unternehmer Sicht sogar als "ausgenutzt" bezeichnet werden kann, wenn er sich mit dem Vorwurf konfrontiert sehen kann, dass sämtliche Aufzeichnungen nachträglich manipuliert sein könnten mit allen Konsequenzen.


    Ganz sicher ist dieses auf Dauer Totschweigen von einer Firma wie BUHL am wenigstens hilfreich. Und das stört mich. Ich möchte Hilfestellungen, die mich vom Steuerberater unabhängig machen. Und dazu erwarte ich von einer All round Software wie Mein Büro durchdachte Tool-Angebote mit echten Lösungen, die dieser neuen Konstellation wasserdichte Lösungen anbieten.


    Denn Buhl hat mit dem Slogan wenn Word und Excel nicht mehr reichen... sich zum Ziel gesetzt alles aus einer Hand anbieten zu können.
    Es trifft BUHL in seiner Kernkompetenz Buchführungslösungen als Zulieferer anzubieten und nicht deltra (mit orgaMAX). Hier ist die Initialarbeit von Seiten BUHL gegenüber deltra gefordert.


    Ich will nicht plötzlich lesen müssen, dass Mein Büro alles nur für den Steuerberater optimal vorbereitet.

  • Moin,


    ich würde eher sagen, dass sollte mal sehr kurzfristig angegangen werden, denn das ist schon lange bekannt.


    Naja, so direkt wollte ich das nicht sagen, weil wir die Antwort vom Support bzw. den Entwicklern bezüglich kurz-, mittel- und langfristig zur Genüge kennen.


    Bezüglich theoretischer Betrachtungen: Wie SAMM schon sagt, wenn der Prüfer erstmal was gefunden hat, dann ist das meist nicht gut. Und laut Aussage bei meinem Seminar ist das nicht festschreiben auch kein kleiner Mangel in der Buchführung. Vielleicht hat der Prüfer aber auch einen guten Tag und hebt nur den Zeigefinger. Es kann aber auch sein, dass man einen Prüfer erwischt, der sich erst auf der Karriereleiter hocharbeiten muß und wenn der dann vielleicht noch 1-2 weitere Unstimmigkeiten findet, ist der Weg zum Verwerfen der Buchführung nicht weit. Das Resultat wäre eine sehr unangenehme Steuerschätzung, die in der Regel selten zu Gunsten des Stpfl ausfällt.


    Zu schwarz gemalt? Ich denke nicht. :/
    Edit: Selbst mein popeliges DOS-Fakturierungsprogramm von 1993 konnte Rechnungen mit dem Ausdruck festschreiben, d.h. dann konnte nur noch mittels Storno etwas korrigiert werden. Und jetzt haben wir 2015.

    • Offizieller Beitrag

    Karriereleiter hocharbeiten muß ...

    Aber nicht mit so etwas. ;)


    ... wenn der dann vielleicht noch 1-2 weitere Unstimmigkeiten findet, ...

    Das ist dann viel entscheidender.

  • Hallo,


    Nachtrag: Wer MB nutzt und seine monatlichen UstVAs selbst macht und nur am Jahresende den Abschluss vom Steuerbüro machen lässt, kann seine Buchungsdaten nach Übermittlung der UstVA per DATEV ans Steuerbüro schicken. Die schreiben dann die Buchungssätze fest.


    Mittelfristig sollte Buhl hier aber für Abhilfe sorgen.


    Ich kann Heiko hier nicht zustimmen - das ist viel zu spät! Heiko hat ja selber gesagt

    Alle Buchungen sind bei Angabe der UStVA festzuschreiben,

    und das in der originären Buchhaltung, denn dort prüft im Zweifelsfall die Bp! Festschreiben beim StB ist zwar eine Hilfe und besser als gar nichts - aber der Steuerpflichtige hat dafür zu sorgen, dass die Vorschriften der GoBD eingehalten werden und die verlangen nun einmal eine Menge, wie Heiko beim Lehrgang ja wohl ziemlich eindeutig feststellen musste.
    Mein Büro ist für die Einhaltung der Vorschriften der GoBD in keiner Weise eingerichtet, die ja seit dem 1.1.2015 verbindlich sind, auch für EÜRler - wenn man bedenkt, dass das Schreiben des Finanzministeriums spät kam, hätte dies in einem Update eingearbeitet werden müssen. Ich bin gespannt, ob dies mit der neuen Version 2016 besser wird.


    Gruß nesciens

  • Oha, das Schreiben zur GoBD kannte ich nicht....Damit wird mir jetzt auch klar, weshalb hier so auf ein Handeln seiten Buhl gedrängt wird.
    Wieder was gelernt. Danke!


    hackewe

  • Moin,
    ich denke, in der Software Buchungen löschungssicher zu machen, dürfte technisch kein großes Problem darstellen und ist aus meiner Sicht viel wichtiger als irgendein neues Feature!
    Davon abgesehen wird ja zumindest bei allen, die die Umsatzsteuererklärung monatlich elstern, die schon mal festgeschrieben. Wenn dann die Buchhaltung bei einer Prüfung mit diesen Erklärungen übereinstimmt, sollte der Schaden nicht allzu groß sein. Wenn diese aber nicht übereinstimmen, gibt es sicher Ärger.

  • Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen: seit Ihr Euch sicher, dass das Schreiben zur GoBD auch für Freiberufler gilt....Das konnte ich in dem Original nicht so auf die schnelle finden.
    Jedoch habe ich an zwei Stellen im Netz gefunden, dass dies für Freiberufler nicht gilt....


    große ?????


    hackewe

    • Offizieller Beitrag