Ich habe zum anhängigen Verfahren BFH - VIII R 12/13 nichts aktuelles gefunden.
Gibt es hierzu schon etwas neues?
Konkret: Wenn ich als Angestellter auf der Familienheimfahrt (300km) vom Zweitwohnsitz einen Kunden besuche (Umweg: 100km), um dort zu arbeiten, wie ist das zu bewerten?
400km Dienstreise?
300km Familienheimfahrt + 100km Dienstreise?
Oder gibt es Sonderregeln, wie in FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 1785/11 F zugestanden?
Danke im Voraus,
LGL