Tastatur und Maus für Laptop - GWG oder einfach Betriebsausgaben?

  • Hallo,


    Ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann, da ich bei meinen bisherigen Google-Versuchen nicht auf meine Situation gestoßen bin.


    Also, ich benutze als Freiberufler (USt-pflichtig, EÜR) einen Laptop (schon alt und mein privater und daher nicht irgendwo in der Buchhaltung aufgeführt) und habe nun zu diesem Laptop eine Tastatur und eine Maus und ein paar Kabel zum Anschließen eines Monitors gekauft, damit ich einen angenehmeren Arbeitsplatz habe.


    Meine Verwirrung ist jetzt: Wo muss ich die Tastatur, Maus und Kabel (Netto-Wert unter €150) verbuchen, um die USt zu melden? Als GWG glaub ich nicht, da ja alle nicht eigenständig nutzbar sind? Aber wohl sind alle eigenständig bewertbar? Wohin dann buchen, und muss ich das alles über 3 Jahre abschreiben oder geht das auf einmal als Betriebsausgabe (Büromaterial oder sonstige Aufwendungen)? Eine zusätzliche Anschaffung sind sie ja auch nicht, da der Laptop schon 4 Jahre oder so alt ist. Reparatur und Instandhaltung würde ich auch nicht sagen, da ja der Laptop eine funktionsfähige Tastatur und Maus (Touchpad) hat. Sie sind also eine Ergänzung, um einen angenehmeren Arbeitsplatz zu schaffen und effizienteres Arbeiten und ermöglichen.


    Kann mir jemand weiterhelfen? Würde mich sehr freuen!


    Vielen Dank schonmal!

    • Offizieller Beitrag

    ... alle nicht eigenständig nutzbar ...

    ... muss ich das alles über 3 Jahre abschreiben ...

    Das wäre die ordnungsgemäße Lösung nach den aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften (siehe auch bereits o.g. Post von babuscka in ähnlich gelagertem Thread).

  • Danke Maulwurf und miwe4 für die raschen Antworten.


    Ich habe mir babuschkas Faden mal durchgelesen, aber leider werde ich da auch nicht schlau draus, da ich ja keine Privatentnahme machen möchte (oder etwas Privates ins Betriebsvermögen eingelegt habe). Außerdem ganz ehrlich kann ich mir unter einem privaten Server (Computer?) und einem RAID-Controller (?) nichts vorstellen... Naja, das nur nebenbei.


    Also wenn ich diese Dinge dann wohl über 3 Jahre abschreiben muss, wie mache ich das konkret im Wiso-Steuer:Mac? Wie muss ich das einbuchen? Und wie läuft das dann bei der USt-Voranmeldung?


    Tschuldigung, aber ich musste noch nie was über einen längeren Zeitraum abschreiben, bin einnahmentechnisch eher so im Kleinunternehmerbereich, aber eben wahlweise USt-pflichtig, und tätige eher sehr wenige Hardware-Anschaffungen (der Laptop alleine reicht völlig).

  • Moin bikster,
    das Problem ist folgendes (zitiere sinngemäß):
    Du kannst es auch als Privatvermögen belassen, nur sind die Aufwendungen (...) komplett als private Aufwendungen und entsprechend nicht als betriebsnotwendig zu behandeln ...



    Gruss
    Maulwurf

  • Ich habe mir babuschkas Faden mal durchgelesen, aber leider werde ich da auch nicht schlau draus, da ich ja keine Privatentnahme machen möchte (oder etwas Privates ins Betriebsvermögen eingelegt habe).


    Dann wird es aber schwierig, die betriebliche Nutzung darzulegen. Solange der PC im Privatvermögen ist, müssen auch das Zubehör (und Maus und Tastatur gehören dazu) in das Privatvermögen übergehen. Du kannst dann nur die AfA anteilig als betrieblich verursacht über Privateinlage buchen. Ob sich dies allerdings bei den geringen Beträgen lohnt? Vorsteuer ziehen geht dann eben auch nicht, da privat