Hallo,
Ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann, da ich bei meinen bisherigen Google-Versuchen nicht auf meine Situation gestoßen bin.
Also, ich benutze als Freiberufler (USt-pflichtig, EÜR) einen Laptop (schon alt und mein privater und daher nicht irgendwo in der Buchhaltung aufgeführt) und habe nun zu diesem Laptop eine Tastatur und eine Maus und ein paar Kabel zum Anschließen eines Monitors gekauft, damit ich einen angenehmeren Arbeitsplatz habe.
Meine Verwirrung ist jetzt: Wo muss ich die Tastatur, Maus und Kabel (Netto-Wert unter €150) verbuchen, um die USt zu melden? Als GWG glaub ich nicht, da ja alle nicht eigenständig nutzbar sind? Aber wohl sind alle eigenständig bewertbar? Wohin dann buchen, und muss ich das alles über 3 Jahre abschreiben oder geht das auf einmal als Betriebsausgabe (Büromaterial oder sonstige Aufwendungen)? Eine zusätzliche Anschaffung sind sie ja auch nicht, da der Laptop schon 4 Jahre oder so alt ist. Reparatur und Instandhaltung würde ich auch nicht sagen, da ja der Laptop eine funktionsfähige Tastatur und Maus (Touchpad) hat. Sie sind also eine Ergänzung, um einen angenehmeren Arbeitsplatz zu schaffen und effizienteres Arbeiten und ermöglichen.
Kann mir jemand weiterhelfen? Würde mich sehr freuen!
Vielen Dank schonmal!