Gewerbesteuererstattung inkl. Zinsen. Wie verbuchen?

  • Hallo Zusammen,


    ich möchte euch nicht drängen aber es nähert sich der 10 des Monats und daher bin ich etwas unter Druck. Ich würde mich also ser über eine schnelle Antwort freuen, da die Forensuche und auch die Suche in der Hilfe von Mein Büro nichts gebracht haben.


    Ich habe eine Gewerbesteuererstattung von 1000€ bekommen und es wurde die Einkommenssteuer 500€ verrechnet. Dementsprechend habe ich 500€ erstattet bekommen.


    Wie ich bereits gelernt habe starte ich die Splittbuchung mit den +1000€ auf Gewerbesteuer, da ich ja auch eigentlich 1000€ erstattet bekommen habe.


    in dieser Erstattung sind aber auch Verpätungszuschläge und auch Zinsen enthalten


    Wie ich rausbekommen habe gehören Verspätungszuschläge oder Säumniszuschläge die das Unternehmen betreffen in die Kategorie "Beiträge, Abgaben und Gebühren" (ohne Umsatzsteuer). Säumnis- oder Verspätungszuschläge die die Einkommenssteuer oder den SOli betreffen gehören als Privatentnahme bzw. bei einer Erstattung als Privateinlage gebucht. Richtig soweit?


    Doch welche Kategorie bekommen die Zinsen?

  • Dein Ansatz ist richtig - allerdings wird der Split schon etwas kompliziert (Einnahmen und Ausgaben vermischt).
    D.h. du musst erst einmal nachsehen im Bescheid, wieviel Gewerbesteuer erstattet wird. Das ist deine Einnahme Gewerbesteuer. Dann sind dort die Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge gesondert aufgeführt, diese gehören in die Gegenbuchung als Aufwand. Die Zinsen sind wiederum Einnahme (da ja eine Erstattung). Als letztes die Verrechnung mit der Einkommensteuer, diese ist Ausgabe und gehört in den Privatbereich (Konten 18xx im SKR 03). Ob das in einem Schritt geht, weiß ich nicht. Eventuell musst du über ein Interimskonto gehen, um alles genau aufgeteilt zu bekommen.
    Im Endeffekt müsste dein Journal so aussehen:
    Bank an Interimskonto 500 Euro
    Interimskonto an Erstattung Gewerbesteuer 1.000 Euro
    Interimskonto an Zinserträge x Euro
    Versäumnis-/Verspätungszuschläge an Interimskonto x Euro
    private Steuern an Interimskonto 500 Euro
    Überall bitte die genauen Beträge aus dem Bescheid entnehmen. Am Schluss müsste das Interimskonto wieder auf Null stehen. :thumbup:

  • Bank an Interimskonto 500 Euro


    Oder um es im "Mein Büro" Deutsch zu sagen:
    Die 500,00 € buchst Du über "Weitere... (F2)" auf das Verrechnungskonto.
    Alle anderen Buchungen buchst Du nun direkt vom Verrechnungskonto, so dass sich letztlich Einnahmen und Ausgaben aufheben.


    Oder du machst eine Splittbuchung so ähnlich wie:
    1.) + 800,00 € an Gewerbesteuer
    2.) + 50,00 € (Erstattung Verspätungszuschläge) an ??? na eben auf das Konto, wo du die damals als Ausgabe gebucht hast
    3.) + 160,00 € an Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
    4.) - 10,00 € an Kapitalertragssteuer
    5.) - 500,00 € (Einkommensteuer) an Privatentnahme


    Macht unterm Strich dann einen Zahlungseingang von 500,00 €

  • okay, solche Splittbuchungen gehören wohl schon zu den tiefgründigen MB Angelegenheiten...


    @nesciens


    vielen dank für deine tolle Aufklärung nur wird sie etwas undurchschaubar für mich, da ich doch mehr verstehe wenn es in "Mein-Büro-Sprache" ausgedrückt wird. Ich hoffe das verstehst du :)


    @heiko


    habe ich es richtig verstanden, dass die komplette Erstattung ersteinmal an das Verrechnungskonto gebucht wird und dann im Verrechnungskonto nacheinander jeder Posten eingegeben wird. Also jede Buchung komplett eigenständig?


    Ich hätte es wahrscheinlich nach der zweiten Option von dir gemacht, sprich


    den Unterschiedsbetrag auf Gewerbesteuer
    Verspätungszuschlag auf Beiträge, Abgabe und Gebühren
    Zinsen auf sonstige Zinserträge


    Somit hätte ich ja dann die komplette Erstattung erfasst.


    in der selben Splittbuchung dann eben


    einkommenssteuer an Privatentnahme
    Soli an Privatentnahme
    und Säumniszuschläge an Privatentnahme


    dann wäre ich ja theoretisch bei dem Ergebnis was auf mein Konto gelandet ist.


    Buchhalterisch wäre das so in Ordnung. Sind ja schon viele Einnahmen und Ausgaben gemischt in einer Splittbuchung

  • Oder du machst eine Splittbuchung so ähnlich wie:
    1.) + 800,00 € an Gewerbesteuer
    2.) + 50,00 € (Erstattung Verspätungszuschläge) an ??? na eben auf das Konto, wo du die damals als Ausgabe gebucht hast
    3.) + 160,00 € an Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
    4.) - 10,00 € an Kapitalertragssteuer
    5.) - 500,00 € (Einkommensteuer) an Privatentnahme


    Bis auf die Verspätungszuschläge einverstanden - diese sind aber immer Ausgaben (eine Erstattung ist nur in wenigen Fällen möglich).
    Wichtig ist m.E., dass hier einzelne Buchungen erfolgen über das Verrechnungskonto, eine Splitbuchung (wie von nesciens erwähnt) ist hier sehr verwirrend. Mit Einzelbuchungen über das Verrechnungskonto können auch die einzelnen Beträge direkt aus dem Bescheid übernommen werden ohne "Kopfstände" beim Split - meines Wissens nach kann MB nur entweder auf der Einnahmenseite oder auf der Ausgabenseite (Soll oder Haben) einen Split machen, nicht gleichzeitig auf beiden und dies wäre hier notwendig. Kann aber auch eine Fehlinfo sein, da ich MB nicht mehr habe.

  • ich habe ein Guthaben an Verspätungszuschlägen. Kannst du mir verdeutlichen warum das keine Beiträge, Abgaben und Gebühren sind? Btw. welche Kategorie würdest du nehmen?

  • ich ahbe soeben mal eine Splittbuchung durchgespielt und diese ging auf und wurde auch akzeptiert. Ob es jetzt am Ende bei einer Auswertung Probleme macht kann ich noch nicht sagen..

  • ich habe ein Guthaben an Verspätungszuschlägen


    Wenn es wirklich ein Guthaben ist, dann geht es in Ordnung. Allerdings habe ich bislang nur ganz selten erlebt, dass Verspätungszuschläge erstattet wurden ...

  • naja muss dazu sagen, dass bei mir zu einer Zeit die Buchführung ganz ganz miserable war. Bedeutet es wurde viel zu viel bezahlt und nun erhalte ich halt ewas zurück.

  • Dann ist die Erstattung von Verspätungszuschlägen wahrscheinlich (als Ermessensentscheidung) die Honorierung dafür, dass du dich besserst, denn Verspätungszuschläge werden festgesetzt, wenn Erklärungen nicht rechtzeitig abgegeben werden unabhängig davon, ob eine Erstattung oder eine Nachzahlung im Endeffekt heraus kommt ...
    Glück gehabt
    :thumbsup:

  • vielen dank für deine tolle Aufklärung nur wird sie etwas undurchschaubar für mich, da ich doch mehr verstehe wenn es in "Mein-Büro-Sprache" ausgedrückt wird. Ich hoffe das verstehst du


    Entschuldigung, ich denke häufig nicht daran, dass hier häufiger Anfänger fragen und antworte dann etwas sehr in Fachchinesisch. Aber wie ich sehe, hast du ja auch von anderer Seite fachkräftige Hilfe bekommen und letztendlich die Aufgabe bewältigt. :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Dann ist die Erstattung von Verspätungszuschlägen wahrscheinlich (als Ermessensentscheidung) die Honorierung dafür, dass du dich besserst, denn Verspätungszuschläge werden festgesetzt, wenn Erklärungen nicht rechtzeitig abgegeben werden unabhängig davon, ob eine Erstattung oder eine Nachzahlung im Endeffekt heraus kommt ...

    Muss ja keine Ermessensentscheidung sein: § 152 Absatz 2 Satz 1 AO