Einliegerwohnung nachträglich ausgebaut - wo eingeben?

  • Hallo,


    ich habe in unserem 2006 erbauten Haus die Kellerräume in den letzten Monaten des Vorjahres zu einer Einliegerwohnung ausgebaut. Jetzt stehe ich vor der Aufgabe das im Steuersparbuch einzutragen.
    Die Aufteilung Gesamtfläche - davon vermietet - habe ich gefunden. Dadurch errechnet sich wohl der Prozentsatz, wie noch laufende Kredite, Grundsteuer etc. auf die ELW angerechnet werden.


    Allerdings hatte ich ja 2014 Ausgaben, die zu 100% der ELW zuzrechnen sind. Wo gebe ich die ein? Im Forum habe ich an einer Stelle den Menüpfad "Immobilien" --> "Selbstgenutzte Objekte (auch bei teilweiser Vermietung" --> "Erstes selbstgenutztes Objekt" --> Adresse --> "Werbungskosten" --> "Erhaltungsaufwendungen direkt" --> "Erhaltungsaufwendungen (vermieteter Wohnraum)" gefunden. Bei mir ist aber bei "Erhaltungsaufwendunden" Schluss, da wird nicht unterschieden zw. eigenem Wohnraum und vermietetem Wohnraum. Außerdem handelt es sich ja hier nicht um eine Erhaltung sondern um eine Herstellung, also Herstellungskosten.


    Also: Wo wird das ganze Material für die ELW eingetragen? Dass ich in 2014 noch keine Einnahmen dafür hatte dürfte ja nicht relevant sein...


    Gruß
    Alex

    • Offizieller Beitrag

    Also: Wo wird das ganze Material für die ELW eingetragen? Dass ich in 2014 noch keine Einnahmen dafür hatte dürfte ja nicht relevant sein...

    Das sind ggf. (nachträgliche) Herstellungskosten im Jahr der Fertigstellung des Ausbaus. Aber natürlich auch nur, sofern Du ordnungsgemäß einen Bauantrag gestellt hast.

  • Das sind ggf. (nachträgliche) Herstellungskosten im Jahr der Fertigstellung des Ausbaus. Aber natürlich auch nur, sofern Du ordnungsgemäß einen Bauantrag gestellt hast.


    Ausserdem wirst du - falls noch nicht vermietet - die Vermietungsabsicht belegen müssen (z. B. Einschaltung eines Maklers, Anzeigen in der Zeitung oder online etc.), damit die AfA für die Einliegerwohnung und andere Aufwendungen auch steuerlich wirksam werden können.

  • Danke für die Antworten!
    Also der "Umbau" besteht eigentlich nur aus einer Abtrennung mit einer Trockenbauwand und Verlegung eines Wasseranschlusses sowie Nachrüstung eines Durchlauferhitzers. Der Eingang war vorher schon da (wurde in der ersten Zeit nach dem Bau als Wohnung genutzt bis die Hauptgeschosse fertig waren).
    Die Vermietungsabsicht dürfte mit der Tatsache belegt sein, dass seit Februar 2015 bereits vermietet ist.


    Also sind die Belege für den Ausbau da zu erfassen:


    Immobilien - Selbstgenutzte Objekte (auch bei teilrweiser Vermietung) - Ermittlung der linearen / degressiven Abschreibung - Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten in 2014


    Ist etwas undurchsichtig gemacht, wenn man sich die Baumstruktur des Menüs anschaut sieht man nicht, dass diese nachträgl. Herstellungskosten zu 100% der Einliegerwohnung zugerechnet werden und nicht nur prozentual angesetzt werden.
    Geht man aber nicht durch das Menü sondern klickt im Bereich "Erstes selbstgenutztes Objekt" rechts auf das Eingabefeld bei "Vermietung, unentgeltliche Überlassung, Arbeitszimmer", so kommt man aber genau da hin. Also passt das dann wohl.