Hallo, dieses ist gerade mein Erstversuch:
Ich beabsichtige eine Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Altersrente zu leisten. Wo wäre dieser Posten im Programm einzutragen, müsste doch auch steuerlich anerkannt werden?
Lieben Dank für eure Antworten Tante Lo
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Toll, das ging ja schnell. Hatte dort schon geguckt, aber nur "freiwillig versichert" gelesen. Manchmal ist man etwas blind
Vermisse in diesem Fall auch eine Erläuterung von WISO in der Eingabemaske!
Lieben Dank und schönen Abend!
Tante Lo -
Hallo, dieses ist gerade mein Erstversuch:
Ich beabsichtige eine Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Altersrente zu leisten. Wo wäre dieser Posten im Programm einzutragen, müsste doch auch steuerlich anerkannt werden?
Lieben Dank für eure Antworten Tante Lo
Hallo Tante Lo,
hast du denn geklärt, dass du überhaupt nachzahlen kannst? "Normale" Lohn- und Gehaltsempfänger (d.h. Rentenversicherungspflichtige) ist das nämlich in der Regel verwehrt. Sprich mit deiner Rentenversicherung (Anruf oder auf den Webseiten informieren).
nesciens -
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Hallo Nesciens,
war vorgestern bei der Rentenberatung, dort wurde mir diese Möglichkeit aufgezeigt (nicht unbedingt empfohlen). Die Höhe der evtl. Ausgleichzahlung muss ich per Formular bei der Rentenversicherung anfragen. In meinem Fall werden 10,8% abgezogen, wenn ich nach ATZ mit 62 in Rente gehe. Da überlegt man schon, welche Alternativen es gibt.@miwe4
kann die Ausgleichszahlung auch eine Art Altersvorsorge darstellen? Wäre interessant zu klären, ob die Zahlung zu 100% oder weniger anerkannt wird.
Danke nochmals Tante Lo -
kann die Ausgleichszahlung auch eine Art Altersvorsorge darstellen?
Sind m.E. letztlich ganz "normale" Beiträge zur Rentenversicherung.
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Hallo Tante Lo,
hast du denn geklärt, dass du überhaupt nachzahlen kannst? "Normale" Lohn- und Gehaltsempfänger (d.h. Rentenversicherungspflichtige) ist das nämlich in der Regel verwehrt. Sprich mit deiner Rentenversicherung (Anruf oder auf den Webseiten informieren).
nesciens
Wie miwe4 schon verlinkt hat, geht das wohl. Es wurde 1997 die Möglichkeit der Höherversicherung für gesetzlich Versicherte abgeschafft (Rentenreformgesetz). Das Schlupfloch besteht wohl nur noch für gesetzlich Versicherte, die vor dem gesetzlichen Rentenalter in Rente gehen.Aber an Tante Lo noch ein weiterer Hinweis (außerhalb des steuerrechtlichen Themas): Lohnt sich das wirklich für Dich? Hast Du das mal durchgerechnet?
"Ein Beispiel: Ein Pflichtversicherter geht 2015 mit 63 Jahren und sechs Monaten in Rente, also 24 Monate vor seinem regulären Renteneintritt. Regulär würde er 1 300 Euro Rente bekommen. Der Abschlag beträgt 7,2 Prozent – 0,3 Prozent für jeden Monat, den er früher in Rente geht. Er bekäme pro Monat also 93,60 Euro weniger. Diese Abschläge durch eine Einmalzahlung zu verhindern, würde ihn rund 23 000 Euro kosten.
Dieser Schritt sollte gut überlegt sein. Grob gerechnet, Abgaben und Rentenentwicklung einmal außen vor gelassen, wäre der eingezahlte Beitrag erst nach 21 Jahren wieder „drin“. Der Rentner hätte dann schon seinen 84. Geburtstag gefeiert. Allerdings hätte er auch die Gewissheit, dass die zusätzliche Rente noch fließt, wenn er sehr, sehr alt wird. Der Kunde muss entscheiden, ob ihm diese Sicherheit so viel wert ist." (Quelle: Stiftung Warentest - "test" 7/2015)