Gutschrift nachträglich ins Anlageverzeichnis buchen

  • Hallo,


    ich habe gestern Wiso Mein Büro installiert und die Umsätze von meinem Geschäftskonto abgerufen.
    Es hat alles wunderbar geklappt. Ich habe allerdings eine Frage und hoffe auf eure Unterstützung :)


    Der Sachverhalt ist folgender: Ich habe mir vor ca. 3 Wochen einen Notebook für 900 EUR brutto gekauft und den Rechnungsbetrag sofort überwiesen.
    Durch einen Sachmangel wurden meinem Konto (ca. 1 Woche nach dem Kauf) 50 EUR brutto wieder gutgeschrieben.


    1 )Wie soll ich diese Gutschrift verbuchen?
    (Zur Info: Ich nutze Variante 2 der steuerlichen Verbuchung.)


    2) Wie sieht es dann mit dem Anlagenverzeichnis aus? Soll ich die 50 EUR einfach abziehen?


    Vielen Dank für eure Unterstützung...

    • Offizieller Beitrag

    Rückwirkend zum Anschaffungszeitpunkt die Anschaffungskosten. Ist doch immer dasselbe, gleichgültig, ob Preisminderung, Cashback, etc.:
    http://www.wiso-software.de/fo…ex.php/Search/?q=cashback
    http://www.wiso-software.de/fo…rch/?q=preisminderung+afa
    etc. mit ähnlichen Suchwörtern

  • Hallo,
    vielen Dank für die Tipps.
    Ich habe es wie folgt gemacht.
    Die Gutschrift habe ich in die Kategorie "Sonstige Aufwendungen" zugeordnet und als Einnahme verbucht.
    Hierbei wurde 19% Steuerschlüssel ausgewählt.


    In der EÜR (Konto 1576 - Anrechenbare Vorsteuer 19%) taucht jetzt die USt. mit - 7,98 EUR auf.
    Und im Konto (2300 Sonstige Aufwendungen) werden - 42,02 EUR abgezogen.


    Zusammen ergibt das 50 EUR brutto Gutschrift.


    Ist das so korrekt?


    Bitte beachten, ich nutze die Variante 2 der steuerlichen Verbuchung.

    • Offizieller Beitrag

    vielen Dank für die Tipps.
    Ich habe es wie folgt gemacht.
    Die Gutschrift habe ich in die Kategorie "Sonstige Aufwendungen" zugeordnet und als Einnahme verbucht.
    Hierbei wurde 19% Steuerschlüssel ausgewählt.

    So steht es aber nicht in den verlinkten Beiträgen beschrieben. :(


    Die Vorgehensweise ist m.E. definitiv falsch. Der ursprüngliche Buchungsbetrag ist zu berichtigen. Vom Ergebnis her wird Dir wahrscheinlich, vor allem bei der Höhe des Betrags, keiner den Kopf abreißen.

  • Hallo,
    in den verlinkten Links wurde meiner Meinung nach die Frage nicht abschließend geklärt.


    Den ursprüglichen Buchungsbetrag (Kaufpreis: 900 EUR brutto) kann ich leider nicht direkt im Geschäftskontobereich berichtigen, das es sich um ein Online Konto handelt. Also muss ich eine Gegebuchung vornehmen, um es auszugleichen. Manche empfehlen die 50 EUR Gutschrift als "sonstiger Ertrag" zu verbuchen. Meiner Meinung nach ist es nicht richtig, weil dem Gutscheinbetrag keinen Gegenleistung gegenübersteht.


    Daher bitte ich nochmals um Unterstützung...:)


    Wie soll ich also die Gutschrift in Höhe von 50 EUR brutto, die auch im Geschäftskontobereich auftaucht, verbuchen...

    • Offizieller Beitrag
    • Offizieller Beitrag

    Abschreibung Anlagevermögen
    Du nutzt Steuervariante 2. Da geht es nichts über Splittbuchung. Aber hier habe ich gezeigt wie man Anlagegut, deren Anschaffungspreis nachträglich durch eine Gutschrift reduziert wird, korrekt gebucht werden kann. Man muss genau so vorgehen und keine AbkürzungenIUmwege gehen, sonst kann man die Prozedur nicht abschliessen. Als Nachweis sind alle Buchungen angehangen worden:

    • Offizieller Beitrag

    Forsetzung



    Alles ist letzlich sinnlos. Es verursacht einen Plausibilitätsfehler beim Elster Versand der EÜR!
    Die Summe der in der Anlage AVEÜR erklärten Abgänge (Summe der Werte aus der Spalte "Abgänge" ohne Abgänge des Umlaufvermögens) entspricht nicht den Restbuchwerten der ausgeschiedenen Wirtschaftsgüter in der Anlage EÜR.


    Die Summe der eingetragenen Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums für Büroausstattung entspricht nicht dem sich rechnerisch ergebenden Wert
    Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums (Summe)
    =
    + Zugänge (Summe) - Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 und 6 (Summe) - AfA/Auflösungsbetrag - Abgänge (Summe))


    Es ist nicht möglich, ein Anlagegut nachträglich zu mindern über Abbuchungen zum Anschaffungsdatum!! Man mag sich zwar über die grünen Zuordnungspunkte erstmal freudig hinwegtäuschen lassen. Beim vielleicht zu späten jährlichen Versand der EÜR tauchen dann ein, zwei Plausibilitätsfehler auf.

  • Hallo SAMM,


    vielen Dank für die super Anleitung :)
    Es wäre aber natürlich hilfreich, wenn wir hier das Thema abschließend klären könnten.
    Wer kann helfen :)

  • Die Gutschrift 50 € buchst Du auf ein Erlöskonto mit Ust 19 % z.B. 8400.


    M. E. nach fehlt dann noch eine Journalbuchung, da die Gutschrift im Endeffekt nicht in die Einnahmen gehen darf (wegen Verminderung der Anschaffungskosten!). Es muss zwingend auch in der Buchführung die Gutschrift gegen das AV-Konto (netto) gebucht werden.
    nesciens

    • Offizieller Beitrag

    Man kann hier nur das Feld Anschaffungskosten nachträglich vermindern.
    Der Gutschein ist ja dann darin berücksichtigt und als Beleg mit abzuheften.

    Es muss zwingend auch in der Buchführung die Gutschrift gegen das AV-Konto (netto) gebucht werden.


    Geht nicht.

  • Dem soll sich mal häschen annehmen. Man kann hier nur das Feld Anschaffungskosten nachträglich vermindern.
    Der Gutschein ist ja dann darin berücksichtigt und als Beleg mit abzuheften.


    Geht nicht m.E.


    M. E. nach schon - nicht direkt über das Bankkonto, aber mit Zwischenschritt über das Verrechnungskonto. Dann kannst du auch negative Beträge auf das Anlagevermögen buchen.

    • Offizieller Beitrag

    M. E. nach schon - nicht direkt über das Bankkonto, aber mit Zwischenschritt über das Verrechnungskonto. Dann kannst du auch negative Beträge auf das Anlagevermögen buchen.


    Hallo nesciens,

    • es geht zwar im VRK, dass man negative Beträge einem NEUEN Einkauf von Anlagevermögen zuordnen kann. ALLERDINGS wird im Anlageverzeichnis dann ein Anlagegut mit positiven Betrag angelegt und somit das eigentliche Gesamt-Anlagegut dadurch erhöht auf 950 € brutto statt auf 850 € brutto reduziert.
    • Ordnet man es einem bestehenden Anlagegut als Abschreibung zum Ursprungsdatum zu, entsteht der obige Plausibilitätsfehler beim Elsterversand.
    • Korrekt geht es nur, dass das nachträglich reduzierte Anlagegut (850 € brutto) zum Ursprungsdatum gleich angelegt wird. Die Gutschrift auf Verrechnungskonto zu buchen ohne Zuordnung mit Hinweis, dass software-technisch es nicht möglich ist, Anlagegut nachträglich zu korrigieren.
    • Offizieller Beitrag

    Hallo Mr Vision,
    zudem kannst Du das nicht mit Steuervariante 2 lösen. Es schadet auch nicht auf Steuervariante 3 umzusteigen. Weil nur dort Du innerhalb der Splittbuchung die Eingangsrechnung über 850 € mit Anlage UND Gutschrift 50 € buchen kannst.

    • Du legst zuerst eine ER an:
      Darin: Kategorie
      - Einkauf von Anlagegut
      - Anlagegut zuordnen...
      - F7 Neues Anlagegut anlegen zum reduzierten Preis anlegen.
    • Du legst eine Ausgabe über -900 € an
      - Kategorie Splittbuchung
      - ordnest (in der Splitt-Betragsmaske) - 850 € der Eingangsrechnung zu
      - und -50 € Kategorie nicht betriebsrelevant
      - Verwendungszweck siehe darin unter Dokument ID Nr deine Erklärung für Steuer Prüfer!

    Somit kannst du die 900 € im Bankkonto über Splittbuchung der ER und der Gutschrift zuordnen.

  • Vielen Dank an ALLE für die tolle Unterstützung. :)


    Eine Frage noch.
    So das Anlagegut wurde zum redutierten Preis angelegt - kein Problem.
    Könnte man eigentlich die 50 EUR (brutto) Gutschrift als Einnahme zur Kategorie "Sonstige Aufwendungen" verbuchen bzw. zuordnen.
    Das Egebnis:
    In der EÜR (Konto 1576 - Anrechenbare Vorsteuer 19%) taucht jetzt die USt. mit - 7,98 EUR auf.
    Und im Konto (2300 Sonstige Aufwendungen) werden - 42,02 EUR abgezogen.
    Zusammen ergibt das 50 EUR brutto Gutschrift.


    Letztendlich habe ich ja für das Notebook weniger ausgegeben und somit wird alle ausgeglichen.

  • Könnte man eigentlich die 50 EUR (brutto) Gutschrift als Einnahme zur Kategorie "Sonstige Aufwendungen" verbuchen bzw. zuordnen.


    Nein, da die ursprüngliche Ausgabe nicht in die Aufwendungen gebucht wurde, sondern in das Anlagevermögen, also nicht EÜR-wirksam. Du musst schon so buchen, wie oben beschrieben, alles andere führt zu Differenzen in der Anlage AVEÜR am Jahresende.

  • Wenn ich das wie oben beschrieben umsetze, was passiert dann mit den Zahlungen, die im Geschäftskonto auftauchen...also die Überweisung fürs Laptop und die Gutschrift.
    Die kann ich nicht löschen aber auch nicht einfach so stehen lassen.