Wareneingangsrechnung zu viel überwiesen - wie korrigiert man das?

  • Hallo,
    bei der Überweisung des Betrages einer Wareneingangsrechnung wurde zu viel überweisen und demzufolge auch mehr Vorsteuer als erlaubt gezogen.


    Wie kann ich das korrigieren?


    Ich nutze WISO Steuer Sparbuch für meine EÜR.

  • Moin Klecksmann,
    Du kontaktierst doch bestimmt den Lieferanten und bittest im Rückueberweisung? Wenn Du die Zahlung erhältst, buchst Du auf das gleiche Konto als Einnahme, damit wird dann auch die Vorsteuer korrigiert.
    Viele Gruesse
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Du kontaktierst doch bestimmt den Lieferanten und bittest im Rückueberweisung? Wenn Du die Zahlung erhältst, buchst Du auf das gleiche Konto als Einnahme, damit wird dann auch die Vorsteuer korrigiert.

    Und wenn dieser nicht zurück erstattet, dann muss der TE die Vorsteuer natürlich dennoch korrigieren.

    • Offizieller Beitrag

    Ja natürlich - aber der Lieferant wird sich doch bestimmt nicht am TE bereichern wollen

    Wir wissen ja nicht mehr Zum Sachverhalt. Aber es gibt Dinge, ..... .

  • Hallo ihr Zwei und danke für die Antworten. Ja ich habe den Lieferanten kontaktiert und dieser hat mir gestern eine Zahlungsmitteilung zukommen lassen. Darin steht u.a., dass ich auf meinem Kundenkonto ein Guthaben habe. Genau der Differenzbetrag, der zu viel übewiesen wurde. Auf einer zweiten Seite hat mir der Lieferant eine "Debitoren Einzelpostenliste" in Kopie beigelegt. Dort wurden bereits zwei kleine Rechnungen mit dem Guthaben verrechnet. Der Restbetrag wird sicher in den nächsten Tagen/Wochen auch noch verrechnet werden. Alles so weit in Ordnung.


    Mein Problem ist nur, wie ich das alles in meiner EÜR richtig stelle. Rücküberweisung wäre wahrscheinlich die einfachste Lösung gewesen. Allerdings macht der Lieferant das nicht.
    Nun habe ich eine Rechnung und in meiner Buchführung eine Überweisung mit einem höheren Betrag und weiß nicht wie ich das korrigieren kann.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du die Zahlung erhältst, buchst Du auf das gleiche Konto als Einnahme, damit wird dann auch die Vorsteuer korrigiert.

    Und das z.B. in Verbindung mit dem Verrechnungskonto. Wenn Du dann noch die von Dir genutzte Software nennst, wird Dir sicherlich jemand, der ebenfalls diese Software nutzt, nähere Hinweise geben können. Die Moderatoren verschieben die Beiträge dann auch in das zutreffende Forum.

  • Moin,
    hier mal die Theorie:
    Zwei Rechnungen sind verrechnet worden - die Belege hast Du? - die sind für Dich also gebucht und bezahlt. Jetzt zum Restguthaben. Das würde ich buchen: Interims-/ Verrechnungskonto an Wareneingang. Damit wäre der WE und die Vorsteuer korrigiert.
    Bei Verrechnung des Restguthabens:
    WE mit dem Zahlbetrag und
    WE an Interimskonto
    Ist das für Dich so praktikabel ;)
    Gruss
    Maulwurf