Laut Lohnsteuerbescheinigung wurden XXX€ nachgewiesene Beträge zur PKV/PV erfasst, es wurden jedoch keine Beträge geltend gemacht

  • Guten Abend,
    nun kommt hier mein Erstlingswerk der Steuererklärung mit WISO-Steuer-Sparbuch. Bin Steuertechnisch ein absolutes Greenhorn - bitte deswegen um Nachsicht ;)
    Ich bin Ehemann, angestellter Arzt.


    Meine Steuererklärung habe ich elekronisch abgerufen und in die WISO Software einfügen lassen. In Zeile 24b (Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur PKV) steht der Betrag 2253,96€.
    In Zeile 28 (Beiträge zur PKV und PflegePflichtVersicherung oder Mindestvorsorgepauschale standen 2250€ drin.


    Bei der Prüfung vor dem Versenden kam die Fehlermeldung:
    1.Barmenia Krankenversicherung a. G.
    Laut Lohnsteuerbescheinigung (en) des Ehepartners wurden 2188,41€ nachgewiesene Beiträge zur privaten Kranken- / Pflegeversicherung erfasst es wurden jedoch keine Beiträge geltend gemacht.
    2.Barmenia Krankenversicherung a. G.
    Laut Lohnsteuerbescheinigung (en) des Ehepartners wurden 2250€ nachgewiesene Beiträge zur privaten Kranken- / Pflegeversicherung erfasst es wurden jedoch keine Beiträge geltend gemacht.


    Die zweite Fehlermeldung konnte ich durch löschen des Wertes in Zeile 28 in der Lohnsteuermaske beheben, die erste Fehlermeldung bleibt bestehen.
    Ich habe eine JahresBescheinigung der Barmenia PKV für 2014 vorliegen, die dort eingetragenen Beiträge in 31, 32 und 35 habe ich korrekt in die vorhandene Maske bei WISO eingetragen.


    Was mache ich falsch - sind weitere Daten nötig?


    Auf Hilfe hoffend,
    Barkas

    • Offizieller Beitrag

    Die zweite Fehlermeldung konnte ich durch löschen des Wertes in Zeile 28 in der Lohnsteuermaske beheben, die erste Fehlermeldung bleibt bestehen.

    Das muss zwingend drin bleiben, da die elektronisch übermittelten Lohnsteuerdaten 1:1 in die Eingabemaske zu übernehmen sind.


    Fehlermeldung Krankenversicherungsbeiträge


    Fehlender Betrag zur KV (Zeilen 24c und 28 der Lohnsteuerbescheinigung) - Fehler behoben, aber zur Erläuterung der Ziffer 28 der Lohnsteuerbescheinigung wichtig