Kauf "WISO Mein Büro" Lizenz Buchungssatz

  • Guten Tag liebes Forum,


    seit kurzem arbeite ich nun mit der Bürosoftware von WISO Mein Büro. Mit der Zahlung des Betrages X habe ich nun eine Lizenz erworben mit der ich ein Jahr lang diese Software nutzen kann (inkl. sämtlicher Updates).


    Nun fallen, wie in meinem Fall Softwareprodukte unter 150,00 € welche zu den Immateriellen WG gehören meiner Meinung nach in die Kategorie Sofortabschreibung GWG. Wie verhält es sich bei Lizenzen welche demnach ebenfalls Immaterielle WG sind?


    Wie würde der Buchungssatz aussehen?


    Ich arbeite mit SKR 04.


    Ich würde (1800) Bank an (140) Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten buchen?! ?(


    LG TimDavid

  • Moin TimDavid,


    also, ich würde sagen, fast richtig ;)
    Software bis 150 € ist Trivialsoftware und damit -genau- selbstständig nutzbares materielles WG und damit GWG. Folgende (Jahres-) Updates sind dann Kosten wie "Wartung Hard- und Software".
    Und den Buchungssatz "umdrehen" - sonst hättest Du eine Einnahme..


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Tut mir leid, wenn ich diesen alten Thread herauskrame aber möchte nicht unnötig einen doppelten Beitrag erstellen für das gleiche Thema.


    maulwurf23


    Wohin würdest Du denn die Module buchen? (2 Stk. zusammen 70 EUR brutto).

    GWG (SKR04#6260) passt hier ja nicht so richtig oder? ;)


    Viele Grüße und danke

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Wenn diese zur initialen Kauf gehören,

    Und was wenn nicht?.....

    Module allein sind kein selbständig nutzbares WG, also müssen sie "hinzugebucht" werden.

    Zitat

    Schafft der Unternehmer nachträglich Module an, die in das Gesamtsystem integriert werden, handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten, die über die Restnutzungsdauer abgeschrieben werden. Ebenso führt der Erwerb von weiteren Nutzungsrechten für zusätzliche Nutzer zu nachträglichen Anschaffungskosten.

  • Hallo ihr 2,

    jetzt muss ich nochmal nachhaken denn ich bin verunsichert ^^


    Angenommen:

    Nr. 1 - 20.01.2019 - 100 EUR - MeinBüro

    Nr. 2 - 20.02.2019 - 70 EUR - 2 Module


    Beides wollte ich eigentlich auf auf SKR04#6260 buchen "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter".


    Zitat

    Schafft der Unternehmer nachträglich Module an, die in das Gesamtsystem integriert werden, handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten, die über die Restnutzungsdauer abgeschrieben werden.


    6260 ist doch "Sofortabschreibung" - ich bin nun ein wenig verunsichert über den fett markierten Teil. Denn das passt doch zu diesem Konto nicht..


    Klärt mich bitte auf :/


    Danke!

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Sofortabschreibung bedingt aber immer eine vorherige Buchung im Anlagevermögen (GWG) und dann von dort in die "Sofortabschreibung"