nachträgliche Minderung AfA-Bemessungsgrundlage

  • Hallo,
    ich möchte eine nachträgliche Minderung der AfA-Bemessungsgrundlage erfassen (PKW).
    Leider bekomme ich das programmtechnisch nicht wie gewünscht hin.


    Kann mir da jemand nen Tipp geben.


    Danke

  • Hallo.
    Da das angeschaffte Fahrzeug einige Mängel aufwies (erst im nachhinein festgestellt), hat der Verkäufer sich bereit erklärt,
    dem Käufer eine Kulanzzahlung zu entrichten.
    Diese mindert die Bemessungsgrundlage.
    Ich möchte aber ungern die urprüngliche Erfassung des Wirtschaftsgutes (Betriebsvermögen) rückgängig machen um direkt mit dem geminderten Wert zu "arbeiten".


    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke einmal, Du wirst nur die Anschaffungskosten ändern können. Du gibst da doch eh nur die Summe der Anschaffungskosten ein:


  • Naja, ich habe aber doch die Anschaffung bereits gebucht. (Betriebsvermögen-Anschaffung von Anlagevermögen).
    Wie soll ich da die Anschaffungskosten ändern?
    Die Herabsetzung der AK kann ich nur über § 7g EStG o.ä veranlassen, was aber wiederrum nicht korrekt ist.


    Auch muss ich irgendwie ein Geldkonto ansprechen. Da der Kauf "Bar" getätigt wurde und die Erstattung über "Bank" erfolgte.

    • Offizieller Beitrag

    Also nutzt Du das gesonderte EÜR-Modul?


    Du musst m.E. rückwirkend die AK ändern, damit Du die zutreffende Auswirkung über die AfA etc. hast. Eine ähnliche Diskussion gab es kürzlich in mein Büro mit anderem WG. Müsstest Du mal in der Forumssuche bzw. im Unterforum Mein Büro schauen. War (und ist) auch problembehaftet.

  • Ich nutzte WISO-Steuer Sparbuch 2015.


    Habe auch schon versucht der Anschaffungskosten im Anlagevermögen zu ändern. Diese würde dann eventuell mit den Jahresabschlussbuchungen zum teilweise richtigen Ergebnis kommen (zumindest für die Abschreibung).
    Jedoch habe ich dann immernoch das Problem, dass ich die Schadensersatzzahlung noch verbuchen muss.
    Ich kann dies ja auch nicht als neutralen Ertrag o.ä verbuchen-nicht korrekt.


    M.E. ist die einzige korrekte Lösung, dass ich mit folgendem Buchungsatz (vereinfacht) zum Ziel komme.
    Bank an Fahrpark
    Dies ist aber wie schon erwähnt nicht möglich, da das Programm bei einer solchen Buchung entweder die Herabsetzung nach § 7g vornimmt oder gleich einen komplette Anlagenabgang.

    • Offizieller Beitrag

    Ich nutzte WISO-Steuer Sparbuch 2015.

    Das war klar. Es ging eher um die vereinfachte EÜR im ESt-Modul oder das gesonderte EÜR-Modul. Ich habe Letzteres unterstellt.


    Da ich selber nicht notwendigerweise buche, kann ich nur rechtliche Hinweise geben und ab und zu testen. Du musst die Anschaffungskosten auf jeden Fall rückwirkend herausbekommen, da die AfA von Beginn an entsprechend zu mindern ist. Im EÜR-Modul kannst Du da für den Zahlungsvorgang m.E. sinnvoller Weise mit dem Verrechnungskonto (gewinnneutral) arbeiten.

  • Also ich habe nicht das seperate EÜR/Kasse-Programm.


    Steuerrechtlich ist mir das alles bewusst bzw. ich weiß wie dieser Vorgang zu werten ist.
    Mir geht es wirklich nur um die Programmtechnische Umsetzung!!!
    Bisher habe ich eben dies nicht verwirklichen können....
    Mit dem Verrechnungskonto erscheint mir auch nicht möglich, da wie gesagt, er mir zwingende Konten vorgibt, wenn ich gegen Anlagevermögen buchen möchte!

    • Offizieller Beitrag

    Bei der vereinfachten Eür im ESt-Modul buchst Du aber doch gar nicht. Auch habe ich da bewusst noch kein Verrechnungskonto gesehen. ?(


    Du solltest mal bereinigte Screens machen, wo Du Dich bewegst und wo Du die Daten erfasst. Vielleicht kann jemand, der mehr bucht, Dir dann weiterhelfen. Falls Du doch im EÜR-Modul des Steuer-Sparbuchs sein solltest, was ich immer noch vermute, kannst Du da auch freie Buchungen tätigen.


    Den ähnlich lautend Thread im Unterforum Mein Büro hast Du aber gelesen?

  • Hallo jetski,


    zur Klärung: wann wurde der PKW angeschafft, dieses oder schon letztes Jahr? Wenn erst dieses Jahr, geht das Ganze in zwei Schritten:
    a) Einbuchung des bar bezahlten Betrages mittels einer Splitbuchung:
    per 0320 Kfz 20.000 (z.B.)
    per 1360 Geldtransit 5.000 (z.B.) an 1000 Kasse 25.000 (z.B.)
    b) Buchung des Geldeinganges auf der Bank:
    per 1200 Bank 5.000 (z.B.) an 1360 Geldtransit 5.000 (z.B.)


    Auf diese Weise wird bei der ersten Buchung im Anlagevermögen der reduzierte Wert eingebucht. Da erst in diesem Jahr, kannst du deine ursprüngliche Buchung korrigieren.


    Wenn der Zugang schon im Vorjahr war, müsstest du deine EÜR des Vorjahres korrigieren!

  • a) Einbuchung des bar bezahlten Betrages mittels einer Splitbuchung:
    per 0320 Kfz 20.000 (z.B.)
    per 1360 Geldtransit 5.000 (z.B.) an 1000 Kasse 25.000 (z.B.)
    b) Buchung des Geldeinganges auf der Bank:
    per 1200 Bank 5.000 (z.B.) an 1360 Geldtransit 5.000 (z.B.)


    Ich habe doch das WiGu bereits bei Anschaffung im Anlagevermögen erfasst....Somit würde es doch ein zweites mal erfasst werden...???!!!

  • Hallo zusammen,


    ich habe nun endlich eine Antwort vom BUHL-Support erhalten.
    ..."Wertminderungen sind im Bereich der Anlagegüter
    nicht vorgesehen. Das Wirtschaftsgut ist neu anzulegen mit dem jetzt
    tatsächlichem Wert."....
    Also werde ich das wohl nun doch so machen müssen.


    Vielen Dank für eure Mithilfe!