Hallo Foren-Gemeinde,
ich bestritt seit 2011 mein Bachelorstudium, welches ich direkt nach dem Abitur begonnen habe.
In 2014 absolvierte ich im Rahmen meines Studiums ein Pflichtpraktikum im Ausland, welches selbstverständlich auch Kosten mit sich brachte.
Nun habe ich die Empfehlung gelesen, Ausbildungskosten als Werbungskosten anzugeben, um einen Verlustvortrag zu erreichen.
Da die diesbezügliche Rechtslage (noch) unklar sei, müsse man im Anspruch Widerspruch einlegen und auf die Klärung des Verfahrens warten.
Zu diesem Vorgehen habe ich nun ensprechende Fragen:
1) Die Ausbildungskosten sollen die Semesterbeiträge, Fahrtkosten zur HS bzw. zum Bahnhof und die Flugkosten beim Praktikum beinhalten.
Eine Angabe unter den Sonderausgaben wäre unproblematisch. Da ich sie jedoch bei den Werbungskosten, welche in erster Linie auf das Thema Arbeit zugeschnitten sind, angeben möchte, weiß ich nun nicht genau, welche Felder ich dafür nutzen soll?
2) "Leider" habe ich die ESt.-Erklräungen für die Jahre 2012 und 2013 bereits erledigt, in denen ich die Studiumskosten als normale Ausbildungskosten im Bereich der Sonderausgaben angegeben hatte. Eine nachträgliche Änderungen oder Berücksichtigung dieser als Werbungskosten ist vermutlich nicht mehr möglich?
Somit würde ich Sie, liebe Forengemeinde, gerne um Hilfe und Rat fragen.
Danke im Voraus und einen schönen Dienstag,
Batman555