Ausbildungskosten als Werbungskosten für Verlustvortrag geltend machen

  • Hallo Foren-Gemeinde,


    ich bestritt seit 2011 mein Bachelorstudium, welches ich direkt nach dem Abitur begonnen habe.
    In 2014 absolvierte ich im Rahmen meines Studiums ein Pflichtpraktikum im Ausland, welches selbstverständlich auch Kosten mit sich brachte.


    Nun habe ich die Empfehlung gelesen, Ausbildungskosten als Werbungskosten anzugeben, um einen Verlustvortrag zu erreichen.
    Da die diesbezügliche Rechtslage (noch) unklar sei, müsse man im Anspruch Widerspruch einlegen und auf die Klärung des Verfahrens warten.


    Zu diesem Vorgehen habe ich nun ensprechende Fragen:
    1) Die Ausbildungskosten sollen die Semesterbeiträge, Fahrtkosten zur HS bzw. zum Bahnhof und die Flugkosten beim Praktikum beinhalten.
    Eine Angabe unter den Sonderausgaben wäre unproblematisch. Da ich sie jedoch bei den Werbungskosten, welche in erster Linie auf das Thema Arbeit zugeschnitten sind, angeben möchte, weiß ich nun nicht genau, welche Felder ich dafür nutzen soll?
    2) "Leider" habe ich die ESt.-Erklräungen für die Jahre 2012 und 2013 bereits erledigt, in denen ich die Studiumskosten als normale Ausbildungskosten im Bereich der Sonderausgaben angegeben hatte. Eine nachträgliche Änderungen oder Berücksichtigung dieser als Werbungskosten ist vermutlich nicht mehr möglich?


    Somit würde ich Sie, liebe Forengemeinde, gerne um Hilfe und Rat fragen.


    Danke im Voraus und einen schönen Dienstag,
    Batman555

    • Offizieller Beitrag

    Da ich sie jedoch bei den Werbungskosten, welche in erster Linie auf das Thema Arbeit zugeschnitten sind, angeben möchte, weiß ich nun nicht genau, welche Felder ich dafür nutzen soll?

    Das Thema wurde doch wirklich schon oftmals im Forum behandelt. Also einfach gemäß Forenregeln insoweit auch mal die erweiterte Forumssuche bemühen.


    Eine nachträgliche Änderungen oder Berücksichtigung dieser als Werbungskosten ist vermutlich nicht mehr möglich?

    richtig

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Ich habe die Suchfunktion (Schlagworte: Erststudium, Werbungskosten) genutzt und viele Threads gefunden.
    Die meisten davon sind jedoch recht alt (vor 2011) und die aktuellen enden häufig mit einem Verweis auf die Suchfunktion.


    Demnach konnte ich meine Frage, welche Felder dafür zu nutzen sind, noch nicht beantworten.
    Kann ich das Studium in diesem Kontext einfach mit einer Arbeitsstätte gleichsetzen und somit die Felder "Wege zur Arbeit" und "Flugkosten zur Arbeit" nutzen? Und welches Feld wäre für die Semesterbeiträge empfehlenswert?


    Sollte ich den enstprechenden Thread wirklich nicht gesehen habe, würde ich mich über die Nennung dessen Titels oder eine Verlink sehr freuen.


    Vielleicht wäre eine Anpinnung eines Leitfadens oder exemplarischen Threads zu solch einer Frage, die häufig gestellt wird, sinnvoll?


    Liebe Grüße,
    Batman555

    • Offizieller Beitrag

    welche Felder ich dafür nutzen soll?

    Fortbildungskosten



    "Leider" habe ich die ESt.-Erklräungen für die Jahre 2012 und 2013 bereits erledigt

    Was heißt das genau? Liegt schon ein rechtskräftiger Bescheid vor und die Einspruchsfrist ist abgelaufen oder hast Du nur abgegeben?

  • Danke für deine hilfreiche Antwort. :thumbup:


    Fortbildungskosten


    Dieses Feld nutze ich für alle drei Kostenfaktoren oder nur für die Semesterbeiträge?


    Was heißt das genau? Liegt schon ein rechtskräftiger Bescheid vor und die Einspruchsfrist ist abgelaufen oder hast Du nur abgegeben?


    Die Erklärungen hatte ich direkt im jeweils nachfolgendem Jahr abgegeben, sprich sie wurden bereits akzeptiert.

    • Offizieller Beitrag

    Danke für deine hilfreiche Antwort.

    Bitte nicht. Jede hilft so, wie er Zeit und Gelegenheit hat und es ist meiner Ansicht nach nicht schon, da zu unterscheiden. miwe4 hatte schon recht, man findet diese Dinge auch über die Forumssuche.


    Dieses Feld nutze ich für alle drei Kostenfaktoren oder nur für die Semesterbeiträge?

    Hast Du denn schon in das Feld reingeklickt? Da öffnet sich doch eine weitere Eingabemaske mit den Detailabfragen. Also ja.


    Die Erklärungen hatte ich direkt im jeweils nachfolgendem Jahr abgegeben, sprich sie wurden bereits akzeptiert.

    Dann ist, wie miwe4 schon richtig und hilfreich vermutet hat, der Zug abgefahren. ;(

  • Hast Du denn schon in das Feld reingeklickt? Da öffnet sich doch eine weitere Eingabemaske mit den Detailabfragen. Also ja.


    An dieser Stelle kommt mir eine neue Frage auf: Gebe ich die Kosten für das Auslandspraktikum direkt beim Studium an (Position 1. Fortbildung) oder eröffne ich dafür eine zweite Position (2. Fortbildung)? Da es ein Pflichtpraktikum ist und zum Studium gehört, fällt es meiner Meinung nach unter die 1. Position. Eine klarere und übersichtlichere Auflistung ist jedoch mit einer zweiten Position möglich. Zudem kann ich nur so die Verpflegungspauschale im Ausland eingeben.


    Dann ist, wie miwe4 schon richtig und hilfreich vermutet hat, der Zug abgefahren.


    Ich habe es befürchtet. Da kann man nichts machen. So geht es wohl vielen im Angesicht neuer Gesetzesänderungen.

    • Offizieller Beitrag

    Wie und wo Du es technisch einträgst, das ist dem FA letztlich egal. Du musst es sowieso detailliert begründen und nachweisen bzw. glaubhaft machen. Also einfach mal mutig sein.