Feststellungserklärung - Minijob

  • Hallo zusammen,

    wir, eine Erbengemeinschaft (Bruchteilgemeinschaft mit 5 Eigentümern), haben ein Wohnhaus mit 10 Wohnungen.
    Zwei Personen der Erbengemeinschaft wohnen selbst in diesem Haus und werden in nachfolgendem Text auch Mieter genannt.

    Mehrere Mieter sind nicht mehr in der Lage die Hausordnung (innen und außen) selbst durchzuführen.
    Wir (Eigentümer) spielen mit dem Gedanken eine Putzhilfe auf Minijob-Basis zu beschäftigen die für alle Mieter die Hausordnung durchführt. Es macht ja nicht wirklich Sinn wenn jeder Mieter eine eigene Putzhilfe anmeldet.

    Bei der Größenordnung von 10 Wohnungen müssten wir die Putzhilfe gewerblich anmelden.
    Zusätzlich zum Nettolohn sind ca. 32 % Abgaben für Versicherungen, Steuerpauschale und Umlagen zu bezahlen. Das wären in unserem Fall ca. 52 €.

    Mit Zustimmung der Mieter können wir die Minijob-Kosten als Betriebskosten umlegen.

    Privatpersonen können 20 % der Kosten für ihre Putzhilfe als haushaltsnahe Dienstleistung über ihre Steuererklärung einsparen.

    Damit die Betriebskosten durch die Putzhilfe nicht zu sehr steigen suche ich nach einer cleveren und legalen Möglichkeit die Minijob-Kosten auf Eigentümer und Mieter so zu verteilen, dass Eigentümer und Mieter über die Feststellungs- und Steuererklärung einen Teil der Kosten einsparen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Shark&Co

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ein Userforum, dem eine steuerliche Beratung hinsichtlich gestalterischer Fragen nicht gestattet ist.


    Ich kann allerdings das Problem nicht erkennen. Die Einkunftsermittlung der GbR erfolgt doch ganz normal über die Feststellungserklärung und die Hausgeld-/Nebenkostenabrechnung erfolgt doch über die diesbezüglichen Abrechnungen mit den Eigentümern/Mietern (einschließlich Ausweisung § 35a EStG).