Im Kontenrahmen von WISO-EÜR sind zum Buchen der vereinnahmten und (per MOSS ans BZSt) bezahlten Umsatzsteuer
für den Verkauf elektronischer Dienstleistungen ins EU-Ausland die Konten 1728 und 1729 angelegt.
Allerdings ist bei beiden Konten die Zuordnung zur EÜR leer.
Frage: sollten die beiden Konten 1728 und 1729 bzgl. EÜR analog zu den "normalen" Umsatzsteuer-Konten (z.B: 1776 und 1780) behandelt werden?
Ich habe im Forum schon eine analoge Frage gefunden (-> Zahlung an BZSt wg. MOSS/KEA: Wie verbuchen? ), allerdings leider keine aussagekräftige Antwort dazu.
Besten Dank im Voraus,
Tim