Ich möchte mein Privatfahrzeug welches ich für private Fahrten und für Fahrten zur nicht-selbständigen Arbeitsstelle nutze auch für meine selbstständige Tätigkeit nutzen. Dabei möchte ich bei den Fahrten für die selbstständige Tätigkeit den erhöhten Kilometersatz geltend machen (nicht nur die Pauschale). Dazu muss ich ein Fahrtenbuch schreiben, dass ist mir bekannt. Allerdings glaube ich gehört zu haben, dass wenn man den erhöhten Kilometersatz beantragt und geltend macht auch die privaten Fahrten in das Fahrtenbuch einzutragen hat. Ist dies korrekt? Das wäre natürlich mit sehr viel Arbeit verbunden, jede noch so kleine Fahrtstrecke in das Fahrtenbuch einzutragen.
Privatfahrzeug für Selbstständigkeit nutzen
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- Unerledigt
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miwe4: Du hast schon mitbekommen, dass dies eine ganz spezifische Frage ist mit einer erhöhten Kilometerpauschale? Dein Verweiß mit obigen Link ist also fehl am Platz!
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Du hast schon mitbekommen, dass dies eine ganz spezifische Frage ist mit einer erhöhten Kilometerpauschale?
ja
Dein Verweiß mit obigen Link ist also fehl am Platz!
nein
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miwe4: Du hast schon mitbekommen, dass dies eine ganz spezifische Frage ist mit einer erhöhten Kilometerpauschale?
Es gibt keine erhöhte Kilometerpauschale! Entweder man setzt die Pauschale von 0,30 €/km an oder aber den individuell ermittelten Satz pro Kilometer. Und hierfür ist ein Fahrtenbuch eine der Voraussetzungen, dass das Finanzamt den individuell ermittelten Satz anerkennt. Privatfahrten müssen nicht detailliert eingetragen werden, aber die Kilometerleistung muss nachvollziehbar sein, allerdings verlangen fast alle üblichen Fahrtenbücher (egal ob in Papier oder elektronisch) zumindest Anfangsstand und Endstand bei Privatfahrten, so dass die "Lücken" zwischen den Dienstfahrten und den Fahrten zur und von der Arbeit geschlossen wird (diese letztgenannten müssen auch als solche eingetragen werden).nesciens
nesciens