Altersgrenze für Versorgungsfreibetrag bei Betriebsrentnern

  • Hallo zusammen,


    hab mal eine Frage im Zusammenhang mit dem Versorgungsfreibetrag: Habe Ruhegeld zu versteuern und frage mich, warum kein Versorgungsfreibetrag gem. § 19 II Nr. 2 EStG eingetragen ist wegen Schwerbehinderung. Man liest immer, dass ein GdB von mindestens 50 % erforderlich sei. Aber in § 19 EStG finde ich keine Mindest-GdB Voraussetzungen. Kennt jemand die gesetzliche Grundlage ? Lohnsteuerrichtlinien oder Einkommensteuer-Richtlinien oder gibt es da ein Urteil ?


    Ich wollte einen eigenen Beitrag verfassen, aber wenn ich meinen Mitgliedsnamen eintrage, erscheint immer der Hinweis: "Falsche Bezeichnung " Was mache ich falsch ?


    Danke Euch schon mal.

  • warum kein Versorgungsfreibetrag gem. § 19 II Nr. 2 EStG eingetragen ist wegen Schwerbehinderung.


    Es handelt sich hier nicht um einen "Versorgungsfreibetrag", sondern um eine Steuerminderung, die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung erscheint, sondern in der Erklärung beantragt werden muss (Angaben zu Schwerbehinderung). Lies hier einmal in der Hilfe des Programms, wo was einzutragen ist (erhöhte Fahrtkosten etc.)


    Ich wollte einen eigenen Beitrag verfassen, aber wenn ich meinen Mitgliedsnamen eintrage, erscheint immer der Hinweis: "Falsche Bezeichnung " Was mache ich falsch ?


    Mit dem Mitgliedsnamen hast du dich doch angemeldet. Um einen Beitrag zu erstellen, musst du einen Text eingeben wie hier "Bemessungsgrundlage ....." und - wenn du willst - noch Schlagwörter für die Suche.

  • Hallo Babuschka,


    das was Du meinst kenne ich auch. Aber ich meine den Versorgungsfreibetrag gem. § 19 II EStG: "Von Versorgungsbezügen bleibt ein Betrag i.H.v. 40 % dieser Bezüge, höchstens jedoch insgesamt ein Betrag von 3072 € im Veranlagungszeitraum steuerfrei (Versorgungs-Freibetrag). Versorgungsbezüge sind...


    ... Bezüge, die wegen Erreichens einer Altersgrenze gewährt werden, gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat =§ 19 II Satz 2 Nr. 2; 2. Halbsatz EStG.


    Und hier setzt meine Frage an, ob einfache Schwerbehinderung ausreicht oder mindestens 50 % Schwerbehinderung vorliegen muss. Das ergibt sich nach meiner Meinung nämlich nicht aus § 19 EStG. Also könnte es anderswo geregelt sein, in einer Richtlinie zB. oder in einem Urteil oder so. Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort.


    Grüsse aus NRW

    • Offizieller Beitrag

    Betriebsrentner - Altersgrenze für Versorgungsfreibetrag rechtmäßig <-> Quelle: steuernsparen.de


    ... Bezüge, die wegen Erreichens einer Altersgrenze gewährt werden, gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat =§ 19 II Satz 2 Nr. 2; 2. Halbsatz EStG.

    Das für Dich wichtige aus Deinem Zitat der Einfachheit halber mal markiert. ;)


    Ich habe Deinen Beitrag mal in ein neues Thema verschoben, da es außer dem Begriff Versorgungsfreibetrag mit dem Ausgangsthema, in dem Du gepostet hast, nichts zu tun hatte. Die von mir gewählte Themenüberschrift darfst Du gerne ändern.