Hallo zusammen,
hab mal eine Frage im Zusammenhang mit dem Versorgungsfreibetrag: Habe Ruhegeld zu versteuern und frage mich, warum kein Versorgungsfreibetrag gem. § 19 II Nr. 2 EStG eingetragen ist wegen Schwerbehinderung. Man liest immer, dass ein GdB von mindestens 50 % erforderlich sei. Aber in § 19 EStG finde ich keine Mindest-GdB Voraussetzungen. Kennt jemand die gesetzliche Grundlage ? Lohnsteuerrichtlinien oder Einkommensteuer-Richtlinien oder gibt es da ein Urteil ?
Ich wollte einen eigenen Beitrag verfassen, aber wenn ich meinen Mitgliedsnamen eintrage, erscheint immer der Hinweis: "Falsche Bezeichnung " Was mache ich falsch ?
Danke Euch schon mal.